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Geld sucht Basis

Heute treffen sich die Staatssekretäre von Bund und Ländern, um über die Architektur des künftigen Hochschulpakts zu verhandeln. Bei den Unterhändlern steigt die Spannung.

Foto: Rudy u. Peter Skitterians / Pixabay - cco

ZWEIMAL IM MONAT verschickt Anja Karliczek einen Newsletter. "Über die Schulter geschaut" heißt der, und er berichtet, so Karliczek, über "meine Arbeit als Ministerin und Bundestagsabgeordnete". 

 

Hier versucht sich die Ministerin selbst an dem, was sie sonst regelmäßig von der Wissenschaft verlangt: das, was sie tut, so zu erklären, dass auch Nicht-Experten verstehen können, warum es für sie wichtig ist. 

 

Den letzten Absatz ihres aktuellen Newsletters widmete Karliczek vergangene Woche der Bildung und der Forschung. Auch hier stünden 2019 große Veränderungen bevor, schrieb sie: "der Digitalpakt, die berufliche Bildung, das Aufstiegs- bzw. Meister-BAföG, die BAföG-Novellierung, das Berufsbildungsgesetz und auch die Mindestausbildungsvergütung", wobei das nur "einige der Schlagwörter" seien, die in den kommenden Monaten noch wichtig sein würden. 

 

Einige in den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen dürften sich angesichts des kurzen Jahresausblicks die Augen reiben. Und zwar nicht so sehr wegen der Überzahl an Berufsthemen, sondern vor allem wegen dem, was Karliczek nicht erwähnt. Kein Wort zu den Entscheidungen, die – sollten sie wie erwartet fallen – 2019 mit Abstand die meisten Milliarden bewegen werden: Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation, Qualitätspakt Lehre. Sie alle sollen im nächsten halben Jahr neu besiegelt werden zwischen Bund und Ländern. Und dieses Paket der großen Pakte wird die Geschicke von Forschung und Lehre, von Wissenschaft und Hochschulen die gesamten 2020er Jahre hindurch prägen.

 

Nun könnte Karliczek einwenden: Moment, liebe Rektoren und Präsidenten, ihr seid doch bei meinem Newsletter gar nicht die Zielgruppe, meine Wähler daheim sind das, die allgemeine Öffentlichkeit eben, außerdem war das doch bewusst nur eine kleine Auswahl an Themen. Nur würde eine solche Argumentation wiederum bedeuten, dass man die Logik der Wissenschaftspakte für nur bedingt vermittelbar hielte. Was es nicht besser machen würde. 

 

Fest steht: Ob sie nun in Karliczeks Aufzählung anstehender "großer Veränderungen" enthalten sind oder nicht, die Ergebnisse der Paktverhandlungen werden, wenn nicht über die politische Zukunft der Ministerin, so doch über ihr Standing in der Wissenschaftsszene und auch über ihr Ansehen bei den Landeswissenschaftsministern entscheiden. Und zwar ebenfalls auf Jahre hinaus.  

 

Am 3. Mai wollen die Minister entscheiden

 

Schon Anfang Mai wollen Karliczek und ihre Kollegen die Pakte in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschließen. Doch den Verhandlungsauftakt in diesem Jahr kann die Bundesministerin noch aus der Distanz beobachten. Am heutigen Donnerstag trifft sich nämlich erneut die halbinformelle Staatssekretärs-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die Sherpas gleich im Namen ihrer Chefinnen und Chefs die unterschiedlichen Positionen abtasten, sortieren und gemeinsam weiterentwickeln sollen. Ihr Ziel: Wenn die Minister sich zu ihrer offiziellen GWK-Sitzung am 3. Mai zurückziehen, soll die Entscheidung möglichst vorgezeichnet sein. 

 

Am konkretesten sind die Modellrechnungen bislang in Sachen Hochschulpakt (Details zu den bisherigen Vorschlägen finden Sie hier). Auf Länderseite kursieren verschiedene Verteilungsmodelle für die vom Bund angebotenen 1,88 Milliarden Euro pro Jahr, drei davon hat Thüringens Wissenschaftsministerium errechnet, weil es den Vorsitz der Fach-AG "HSP-Nachfolge" führt. 

 

Im Zentrum steht das sogenannte Basismodell, das die Bundesgelder zu 25 Prozent nach der Zahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester zuweist, zu 50 Prozent nach den Studierenden in der Regelstudienzeit plus zwei Semester und zu 25 Prozent nach der Zahl der Absolventen. Zum Basismodell hinzu kommen zwei Varianten, die unterschiedliche weitere Parameter berücksichtigen. Sie alle sind eng angelehnt an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom vergangenen Mai.

 

Die drei Modelle hat Thüringen übrigens auch für einen höheren Betrag von 2,2 Milliarden pro Jahr durchgerechnet, weil die Länder den Bund noch zu einer Aufstockung bewegen wollen – was der bisher ablehnt.

 

Zusätzlich zu den von Thüringen ausgearbeiteten Modellen hatte im November dann Berlin als einziges Bundesland einen eigenes Verteilungskonzept vorgelegt, das unter anderem dem Prinzip "Geld folgt Studierenden" eine große Bedeutung einräumt und dem Bund einen Anreiz bieten soll, den Hochschulpakt-Nachfolger eben doch jedes Jahr mit mehr Geld auszustatten.

 

NRW schickt weiteren Vorschlag ins Rennen

 

In der heutigen Sitzung will Nordrhein-Westfalen noch einen Vorschlag einbringen, wie das Düsseldorfer Wissenschaftsministerium auf meine Anfrage bestätigte. Das von Wissenschaftsstaatsekretärin Annette Storsberg verantwortete Konzept läuft kurz gesagt darauf hinaus, dass ein Großteil der künftigen Gelder (das Papier spricht von beispielsweise 60 Prozent) nach der bisherigen Hochschulpakt-Logik vergeben werden würde. Neben diesem "konstanten Sockel" könnte dann ein neues Verteilungsmodell etabliert werden, doch sollte dies über den gesamten Geltungszeitraum nur den geringeren Teil der Mittel bestimmen. NRW favorisiert hierfür das bereits erwähnte Basismodell – doch wäre der Sockel natürlich auch mit anderen Modellen kombinierbar. 

 

Dass der neue Vorschlag aus Düsseldorf stammt, ist kein Zufall: Dem größten Bundesland drohen bei den bisher durchgerechneten Hochschulpakt-Nachfolgemodellen die größten Verluste, weil es, den bisherigen Hochschulpakt-Anreizen folgend, auch mit Abstand am meisten zusätzliche Studienplätze eingerichtet hatte. Deshalb will NRW den Komplett-Wechsel von einer Systematik (Geld nur für zusätzliche Studenten) in eine andere (Geld für die Gesamtzahl der Studenten bzw. Absolventen) verhindern. Kritiker sagen allerdings, viele der neu entstandenen NRW-Studienplätze seien gar keine echten gewesen, weil dahinter Scheinstudenten stünden, die es vor allem auf die günstige Krankenversicherung und das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr abgesehen hätten. 

 

Im November war bereits Berlins Staatssekretär Krach von seinen Kollegen informell für seinen Vorschlag kritisiert worden. Er wolle damit vor allem die erwarteten Verluste im Basismodell abmildern, weil auch Berlin in den vergangenen Jahren mit am meisten zusätzliche Studienplätze eingerichtet hat.

 

Demgegenüber gilt der NRW-Vorschlag vielen als mögliche Brücke in den schwierigen Verhandlungen, eben weil logischerweise jeder veränderte Verteilungsschlüssel automatisch Gewinner und Verlierer produzieren würde und ein Sockel das Nebeneinander einer alten und neuen Logik ermöglicht. 

 

Nicht ganz so weitreichend, aber von ähnlicher Stoßrichtung, war der Vorschlag Thüringens, eine bis zu siebenjährige Übergangsphase zwischen einem alten und einem neuen Modell vorzusehen und während dieser Phase die Gewinne und Verluste für die einzelnen Länder zusätzlich ab einer gewissen Höhe zu kappen. 

 

Was will der Bund?

 

Auf Länderseite schien sich zuletzt bereits eine deutliche Mehrheit für das Prinzip Basismodell (in welcher Variante auch immer) zu formieren. Die Minister wissen: Sie müssen möglichst geschlossen in die Verhandlungen mit dem Bund gehen. Doch was will der? Zumindest dürfte das BMBF der Logik des Basismodells nicht abgeneigt sein, weil es besagte Wissenschaftsrats-Empfehlungen mit beschlossen hat. Konkret geht man in Karliczek Ministerium derzeit offenbar von einem Drittel-Drittel-Drittel-Modell aus. Der Anteil eines Landes an den Studienanfängern, an den Studierenden insgesamt und an den Absolventen würde demzufolge mit je 33,3 Prozent bedacht werden.  

 

Wenig Sympathie gibt es auf Bundesseite dagegen offenbar für die diskutierten Übergangslösungen. Dort hält man als Übergang die vorgesehene Auslaufphase bis 2023 für ausreichend.

 

Noch an anderer Stelle dürften die Gespräche schwierig werden: In den Wissenschaftsratsempfehlungen stand nämlich auch, eine Dynamisierung des Hochschulpakts, also seine jährliche Erhöhung, sei zu "prüfen". Mehr hatte die damalige BMBF-Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen verhindert, doch auch die unverbindliche Formulierung könnte sich in den Verhandlungen als eigentlicher Knackpunkt erweisen. 

 

Sicher ist: Wollen die Länder das BMBF umstimmen, müssen sie sich etwas einfallen lassen. Womöglich geht das am Ende über Zugeständnisse anderswo: Denn weil Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Qualitätspakt Lehre als Paket verhandelt werden, wird es auf die Gesamtschau ankommen, auf das gegenseitige Geben und Nehmen (siehe hierzu auch meinen Jahresausblick). 

 

Ob all das bis zum 3. Mai zu schaffen ist? Alle Beteiligten sprechen mittlerweile von einem kaum noch einzuhaltenden Zeitplan. Einerseits. Denn andererseits sind sie weiter wild entschlossen, den Termin einzuhalten. Nicht aus Prinzip oder aus einer falsch verstandenen Ästhetik heraus, sondern weil vor allem die Länder eine Sorge umtreibt: Was ist, wenn nach den anstehenden Landtagswahlen doch die Bundesregierung zerbricht? Was, wenn bis dahin keine Wissenschaftspakte vereinbart sind? Das, da sind sich alle Seiten einig, darf nicht  passieren. 

 

Heute aber steht die besagte Gesamtschau der Pakte offiziell noch nicht auf der Tagesordnung. Heute soll erstmal nur über die Logik des Hochschulpakts geredet werden. Schön wäre, wenn es dabei ganz viel um die hochschulpolitischen Ziele gehen würde – und erstmal ganz wenig um Geld.  

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Kommentare: 2
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:42)

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  • #2

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:31)

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