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Wie erwartet und doch spektakulär

Ein kurzer Zwischenruf zur offiziellen Verabschiedung der Wissenschaftspakte.

WIE ERWARTET haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin die Wissenschaftspakte offiziell beschlossen. Doch auch wenn die Nachricht selbst heute Nachmittag aufgrund ihres Vorlaufs nicht mehr spektakulär war, im internationalen Vergleich ist es ein solches 160-Milliarden-Paket für die Wissenschaft zweifellos. Und zurzeit ziemlich einmalig. Planungssicherheit bis 2030 für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, ein auf Dauer gestellter Zukunftsvertrag für die Hochschulen und eine neue Organisation(seinheit) für Innovationen in der Hochschullehre – das sind nur ein paar Stichworte dieser bemerkenswerten Beschlüsse.

 

Über die Ausgestaltung der Pakte kann und muss man diskutieren, hier gibt es einiges zu kritisieren und zu hinterfragen, und das ist hier im Blog auch immer wieder Thema: Warum werden Hochschulen und Außeruniversitären so ungleich behandelt? Hätte der Bund den Ländern ein noch stärkeres Bekenntnis für Dauerstellen abverlangen müssen? Sind die Zielvereinbarungen mit Helmholtz, Max Planck & Co zu schwammig formuliert? Aber darum soll es heute Abend nicht gehen. Heute Abend steht allein eine Aussage im Vordergrund: Der Tatsache der Beschlüsse und ihrer finanzielle Unterlegung gebührt Lob. Großes Lob. Und es geht an Bund und Länder gleichermaßen.

 

Und ein wenig erleichtert sein können wir auch. Egal, wie es um die nahe und mittelfristige Zukunft der GroKo bestellt ist, gleich, wie die Konjunktur und die Steuereinnahmen sich entwickeln, die Pakte sind jetzt unter Dach und Fach. Und sie sind die Leitschnur auch für künftige Bundesregierungen.

 

Wie Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) sich heute äußerte, können Sie auf Twitter anschauen. Im Interview hier im Blog hatte sie die Pakte ebenfalls ausführlich kommentiert. Die Texte der Bund-Länder-Vereinbarungen sollten nun in Kürze abrufbar sein, unter anderem auf der Website der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)

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Kommentare: 1
  • #1

    Michael Liebendörfer (Sonntag, 09 Juni 2019 12:33)

    Die Vereinbarungen sind mittlerweile abrufbar. Für das Programm "Innovation in der Hochschullehre" stellt sich die Frage nach dem Kreis der Antragsberechtigten. Während §5 hier sehr offen formuliert ist, findet sich am Ende von §2 der spannende Satz "Hochschulen, die über den Qualitätspakt Lehre gefördert worden sind, können innerhalb der Förderbekanntmachungen einen Antrag stellen". Können andere Hochschulen das nicht? Welche andere Aussage sollte der Satz beinhalten?

    Für einige Hochschulen war ja bereits ärgerlich, dass sie bei QPL2 ausgeschlossen waren, weil sie in QPL1 nicht gefördert worden sind. Sie weiterhin in einer auf Dauer angelegten Vereinbarung von der Förderung innovativer Lehre auszuschließen, wäre doch fragwürdig - zumal es sich beim Programm "Innovation in der Hochschullehre" ja genau nicht um eine Fortsetzung von QPL handelt, wie die Ministerin im Interview klargestellt hat.

    Gibt es hierzu andere Interpretationen?