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Neue BAföG-Regeln für Studentenjobs im Sozialbereich

Die Änderungen sollen das Engagement in Krisenzeiten belohnen. Studierendenverbände kritisieren, die Änderungen gingen nicht so weit wie versprochen.

BUNDESBILDUNGSMINISTERIN ANJA KARLICZEK (CDU) hat gestern in einem Brief an alle Bildungs- und Wissenschaftsminister die krisenbedingten BAföG-Änderungen erläutert. Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie sei die "in alle Lebensbereiche vordringende, größte Herausforderung der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland", schrieb sie.

 

Eine Vielzahl an Auszubildenden und Studierenden sei in besonderer Weise von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen. Deshalb habe sie schon vor zwei Wochen klargestellt: Auch wenn Schulen und Hochschulen geschlossen seien, erhielten BAföG-Geförderte weiter ihr Geld. "Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen." Auch für Auszubildende und Studierende, die sich mit BAföG-Förderung im Ausland aufgehalten hätten oder immer noch dort seien, sehe der entsprechende Erlass "zahlreiche Erleichterungen" vor.

 

Besonders lobt Karliczek alle jungen Menschen, die sich derzeit "im Gesundheitsbereich und in sozialen Einrichtungen" engagierten. Für die BAföG-Empfänger unter ihnen dürften keine Nachteile entstehen, wenn sie für ihre so wichtige Arbeit eine Bezahlung erhielten. "Deshalb wollen wir das BAföG anpassen."

 

Normalerweise ist es so, dass Einkünfte bei BAföG-Empfängern auf das ganze Jahr angerechnet werden und je nach Höhe  die BAföG-Zahlungen des gesamten Jahres schmälern. Künftig soll das zusätzliche Gehalt aus Jobs in Medizin und Pflege nur noch die BAföG-Zahlungen in denjenigen Monaten schmälern, in denen die jungen Leute tatsächlich arbeiten. Das Kabinett habe die Gesetzesänderung am Montag beschlossen, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmten, so Karliczek, könne die Regelung rückwirkend zum 1. März in Kraft treten

 

Offener Brief der Pharmaziestudierenden:
Spahn hatte mehr versprochen

 

Studierendenverbänden geht diese Lösung indes nicht weit genug. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) schrieb heute in einem Offenen Brief an Karliczek und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Spahn habe auf der Pressekonferenz am 23. März gesagt: "Wer mit anpackt im Kampf gegen das Virus, dem wird seine Entlohnung, die er dafür bekommt, nicht auf das BAföG angerechnet." Die vom Bundeskabinett beschlossene Regelung sei nun aber eine andere. "Wir bitten Sie daher um eine schnelle Klarstellung, mit welcher Regelung die Studierenden zu rechnen haben, und fordern Sie auf, den Gesetzesentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Entlohnung der Studierenden in keiner Form auf das BAföG angerechnet wird."

 

Immerhin: Karliczek hatte ihren Brief gestern mit der Versicherung beendet, sie werde "die bisher ergriffenen Maßnahmen beim BAföG fortlaufend überprüfen und anlassbezogen weitere erforderliche Maßnahmen ergreifen". 

 

Mal schauen, ob und wann Karliczek reagiert: auf den BPhD. Und auf die "Nichtsemester"-Petition.

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