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Nur wenige Prozent betroffen?

Wie viele Berliner Postdocs müssen wegen der Reform des Hochschulgesetzes tatsächlich entfristet werden? Und wie viele haben schon jetzt eine Dauerstelle? Eine Auskunft der Berliner Senatsverwaltung schafft nur teilweise Aufklärung.

BERLINS UNIVERSITÄTEN beschäftigen zurzeit 12.245 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen gut die Hälfte, 6.737, haushaltsfinanzierte Stellen haben. So hat es die (noch) für Wissenschaft und Forschung zuständige Berliner Senatskanzlei dem linken Abgeordneten Tobias Schulze auf seine parlamentarische Frage hin mitgeteilt.

 

2.003 der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben demzufolge unbefristete Arbeitsverträge, das entspricht einem Anteil von 29,7 Prozent an allen WiMi-Haushaltsstellen und von 16,4 Prozent an allen WiMi-Positionen insgesamt. 

 

Allerdings fallen unter die angegebenen Haushaltsstellen auch tausende Doktoranden, die zurzeit in jedem Fall befristet beschäftigt sind. Von den berlinweit 5.009 Postdocs (promovierten WiMi) haben 3.354 (67,0 Prozent eine Haushaltsstelle). Wie viele von ihnen Dauerstellen haben, lässt sich aus der Antwort der Senatsverwaltung nicht ableiten. Ihre Quote muss aber zwangsläufig deutlich höher liegen. 

 

Die von den Universitäten gelieferten Zahlen sind auch deshalb mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, weil die HU "aufgrund technischer Restriktionen" auch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lektoren mit angegeben hat. Weshalb, sagt Tobias Schulze, die HU-Entfristungszahlen höher seien.

 

Der Anteil der haushaltsfinanzierten wie auch der unbefristeten Stellen fällt je nach Universität unterschiedlich aus. So speisen sich an der Charité 3.688 (67,8 Prozent) aller 5.435 WiMi-Stellen aus dem Haushalt. An der HU sind es 1.154 (59,2 Prozent) von 1.949, an der Freien Universität (FU) 985 (43,9 Prozent) von 2.246, an der Technischen Universität 860 (33,9 Prozent) von 2.534. Die Universität der Künste beschäftigt 50 von 81 wissenschaftlichen Mitarbeitern (61,7 Prozent) auf Haushaltsstellen. 

 

Wie viele Wissenschaftler der neue 
Paragraph 110 des Hochschulgesetzes betrifft

 

Dauerverträge haben – wiederum unter Einbeziehung auf jeden Fall befristeten Doktoranden – 22,2 Prozent aller angegebenen WiMis an der HU, 9,2 Prozent an der FU und 6,0 an der TU. Die Charité kommt ebenfalls auf 22,2 Prozent, die UdK auf 4,9 Prozent. 

 

Interessant wird es auch bei der Frage, wie groß die Zahl der befristet beschäftigten Mitarbeiter an den einzelnen Universitäten insgesamt ist, die unter die neue in Paragraph 110 des Berliner Hochschulgesetzes formulierte Entfristungs-Regelung für Postdocs fallen, also das Qualifizierungsziel "Berufungsfähigkeit" (Habilitation oder ähnliches) haben – und bei wie vielen von ihnen die Arbeitsverträge 2021 oder 2022 auslaufen. 

 

Hierzu konnte die TU wegen des großen Hackerangriffs, mit dem sie konfrontiert war, keine Angaben machen. Auch die Charité teilte mit, keine eindeutige Auskunft geben zu können, da in vielen Fällen weitere Qualifikationsziele angestrebt und erreicht würden – was auch immer das bedeuten soll. Und die UdK, berichtete die Senatsverwaltung in ihrer Antwort an Schulze, könne das Qualifiktionsziel nicht auswerten.

 

Womit nur HU und FU antworteten. An der Humboldt-Universität gibt es insgesamt 270 solche wissenschaftliche Mitarbeiter. Bei 20 endet der Vertrag noch dieses Jahr, bei weiteren 107 nächstes Jahr. Die Freie Universität beziffert die Zahl auf 167, vier sind bis Ende dieses Jahres befristet angestellt, weitere 48 bis irgendwann 2022. 

 

Nur sie, sagt Tobias Schulze, seien überhaupt von der Neuregelung betroffen. "Wir reden insgesamt je nach Uni über fünf bis acht Prozent der WiMi-Stellen. Von Verstopfung kann keine Rede sein."

 

Klar ist auf jeden Fall eines: Die Berliner Universitäten müssen dringend an der Qualität ihres Zahlenmaterials arbeiten. 




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Kommentare: 4
  • #1

    David J. Green (Montag, 20 Dezember 2021 17:19)

    Nein, in Berlin sind die Doktorand*innen NICHT in jedem Fall befristet beschäftigt.

    Begründung: In diesem Artikel wurde der Einfachheit halber dort „entfristet“ geschrieben, wo das Gesetz „befristet beschäftigt, aber mit Anschlusszusage“ sagen würde. Denn nach §110 Abs. 6 BerlHG KANN eine Anschlusszusage an jedem/jeder WiMi mit Qualifikationsstelle ausgesprochen werden, soweit (s. Gesetzesvorlage, Begründung) „seitens der Hochschule ein solcher Bedarf gesehen wird und entsprechende Möglichkeiten bestehen.“ Hier wird keine Promotion vorausgesetzt. Die späte, kontroverse Änderung der Gesetzesvorlage fügt lediglich hinzu, dass bei Postdocs mit Qualifikationsziel „Erlangen der Berufbarkeit“ eine Anschlusszusage auszusprechen IST.

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Montag, 20 Dezember 2021 17:46)

    Lieber Herr Green,
    Sie haben völlig Recht, so ist es für die Zukunft. Aber kann man für die Gegenwart nicht schon sagen, dass Doktoranden (fast) immer befristet beschäftigt sind?
    Beste Grüße
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #3

    David J. Green (Montag, 20 Dezember 2021 17:53)

    Lieber Herr Wiarda,
    selbstverständlich! Verzeihung, dass ich die Aussage zu "zeitlos" aufgefasst habe.
    Beste Grüße, David Green

  • #4

    Jan-Martin Wiarda (Montag, 20 Dezember 2021 17:56)

    Alles gut, lieber Herr Green! Um es deutlicher zu machen, habe ich ein "zurzeit" eingefügt.

    Viele Grüße und gute Wünsche!