· 

Exzellente Krise

Die Berlin University Alliance stoppt Dutzende Stellenbesetzungen und macht dafür das umstrittene Hochschulgesetz verantwortlich. Der Konflikt um den Exzellenzverbund trifft die Wissenschaftsszene der Hauptstadt zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt.

Hochfliegende Pläne: Screenshot der Website der Berlin University Alliance

DIE AUSSICHTEN WAREN HERVORRAGEND. Die Fachgutachter hatten schon ihre positiven Empfehlung ausgesprochen, das Bewilligungsverfahren stand für mehrere junge Wissenschaftler kurz vor dem Abschluss. Gespannt warteten sie auf die finale Förderentscheidung: Würden sie ihre Forschungsprojekte starten und sogenannte Nachwuchsgruppen gründen können? Finanziert von der Berliner University Alliance (BUA), dem Exzellenzverbund, der sich laut Selbstbeschreibung das Ziel gesetzt hat, "als treibende Kraft einen gemeinsamen integrierten Forschungsraum zu gestalten und damit Berlin als einen Wissenschaftsstandort weiter zu entwickeln, der zur internationalen Spitze zählt".

 

Doch dann bekamen sie alle Post aus der BUA-Verwaltung: Die sie betreffenden Ausschreibungen müssten abgebrochen werden. Grund sei der Paragraph 110 des reformierten Hochschulgesetzes, der die Einrichtung von Dauerstellen für Postdocs verlange. "Deshalb hat das Board of Directors entschieden, dass sowohl Postdoc-Stellen als auch Nachwuchsgruppen nicht über BUA-Mittel finanziert werden können, weil diese nur für eine befristete Zeit zur Verfügung stehen und insofern nicht geeignet sind, dauerhafte Positionen von Postdocs zu finanzieren." 

 

Sabine Kunst sagt, ihr täten "die jungen Leute furchtbar Leid. Da sind persönliche Härtefälle dabei." Kunst, die bis Ende des Jahres Präsidentin der Berliner Humboldt-Universität (HU) und noch ebenso lange Sprecherin der Berlin University Alliance ist, bestätigt: "Die BUA stellt zurzeit keine Postdocs und Nachwuchsgruppen mehr ein. Alle entsprechenden Ausschreibungen und Stellenbesetzungen wurden gestoppt." 

 

Kunst: "Gravierende Auswirkungen
auf die Berliner Exzellenz-Chancen"

 

Insgesamt gab es bei der BUA zuletzt zwölf laufende oder angekündigte Ausschreibungsverfahren mit einem Umfang von mehreren Dutzend Wissenschaftler-Stellen.

 

Aus Protest gegen das neue Hochschulgesetz hatte Kunst im Oktober ihren Rücktritt angekündigt, jetzt sagt sie: "Da war mir bereits bewusst, welche gravierenden Auswirkungen das Gesetz auf die BUA und die Berliner Exzellenz-Chancen haben wird."

 

Kunst beschreibt den Sachverhalt so: Die Vorgabe des neuen Hochschulgesetzes, Postdocs nur noch auf Dauerstellen einzustellen, gelte für alle Haushaltsmittel. Gleichzeitig habe die Bundesregierung "auf ausdrücklichen Wunsch der Länder" die Mittel für die zweite ExStra-Förderlinie, über die der BUA-Verbund gefördert wird, als Haushaltsmittel deklariert. Die BUA solle aber "ganz neue wissenschaftspolitische Wege beschreiten. Man könnte auch sagen, sie ist ein experimentelles Projekt, wie Universitäten und Forschung im 21. Jahrhundert organisiert sein können. Es ist ein unauflösbarer Widerspruch, wenn dann der neue Paragraph 110 des Hochschulgesetzes verlangt, die BUA-Stellen von Anfang an unbefristet einzurichten." 

 

Darum sei der BUA-Führung gar nichts Anderes übrig geblieben, als die Ausschreibungen zu stoppen. "Und das wäre auch dann so, wenn die Landespolitik die dauerhafte Weiterfinanzierung des Verbundes unabhängig von der Bundes-Exzellenzförderung garantieren würde." Was sie bislang übrigens, so Kunst, nicht getan habe. Für die Noch-HU-Präsidentin alles in allem "ein weiteres Beispiel dafür, dass die R2G-Fraktionen nicht ausreichend die Folgen ihres Gesetzes bedacht haben."

 

Für die betroffenen Forscher reichen die Folgen von Ärger und Enttäuschung bis hin zur beruflichen Katastrophe. Auch für die BUA bedeutet die Nachricht ein sehr ernsthaftes Problem. Denn die Strukturen, die jetzt nicht oder verspätet aufgebaut werden, werden in gut vier Jahren, im März 2026, die Grundlage für die Empfehlung des international besetzten ExStra-Expertengremiums sein. Die Empfehlung, ob die BUA weiter als Exzellenzverbund gefördert wird oder nicht. 

 

Linke: Die Universitäten legen das
Hochschulgesetz
zu ihren eigenen Ungunsten aus

 

Hat die Berliner Landespolitik es verbockt? Namentlich Wissenschaftspolitiker wie Tobias Schulze (Linke), der zusammen mit Abgeordnetenhaus-Kollegen von SPD und Grünen den Paragraphen 110 in der umstrittenen Form ins neue Hochschulgesetz eingefügt hatte – in letzter Minute und ohne vorher das Feedback der Universitäten einzuholen, wie diese behaupten?

 

Ein so plattes Schwarze-Peter-Spiel könne er nicht auf sich sitzen lassen, sagte Schulze. Aus Sicht der Landespolitik seien die Bund-Länder-Mittel für die BUA "prinzipiell ganz klar" Drittmittel, "weil befristet und projektbezogen. Und im Fall Exzellenz-Strategie auch von Dritten mitfinanziert." Derzeit würden auf Grund der befristeten Mittel auch viele der direkten BUA-Beschäftigten etwa in der Verwaltung befristet eingestellt.   

 

Nicht nur in Sachen BUA, sondern auch sonst versuchten die Unileitungen daher offenbar, die neuen Vorgaben des Hochschulgesetzes zu ihren eigenen Ungunsten auszulegen. "Sie behaupten auch, die Dauerstellen-Vorgabe gelte für alle Postdocs, dabei gilt sie nur für die, die eine Habilitation oder Vergleichbares anstreben." Was etwa im Fall der Humboldt-Universität auf wenige Prozent zutreffe (siehe Kasten). Trotzdem habe die HU faktisch einen Einstellungsstopp für alle ihre Postdoc-Stellen verfügt. "Freie und Technische Universität gehen da offenbar etwas anders mit um." 

 

Vor dem Wochenende empörte Schulze sich auf Twitter. "Ich höre aus den Berliner Universitäten, dass zwar Arbeitskreise tagen, um Umsetzung #BerlHG vorzubereiten", schrieb er, "aber dass die Leitungen ausschließlich auf Wegklagen der Regelungen setzen und faktische Einstellungsstopps verhängen. Das schadet der Berliner Wissenschaft."

 

Schulze bezog sich auf ein von der HU-Leitung angestrengtes Gutachten des Verfassungsrechtlers Matthias Ruffert, demzufolge der neue Paragraph 110, Absatz 6 nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei. Woraufhin die CDU im Abgeordnetenhaus prompt angekündigt hatte, über die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion eine Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen. Was bislang nicht geschehen ist, aber laut CDU-Wissenschaftspolitiker Adrian Grasse im neuen Jahr vorangetrieben werden soll. 

 

Aktuell wirkt die Berliner Wissenschaftspolitik
nicht handlungs- und auskunftsfähig

 

Wie zu alldem die Berliner Wissenschaftsverwaltung steht, war vergangene Woche nicht herauszubekommen. Anfragen an die zuständige Senatskanzlei blieben unbeantwortet. Die designierte Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne), zuletzt Bildungs- und Gesundheitsdezernentin in Kassel, hat ihr Amt noch nicht angetreten. Als Nachfolgerin von Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) wurde am Wochenende Armaghan Naghipour nominiert, bislang persönliche Referentin von Dirk Behrendt, der sich als grüner Justizsenator heftige Auseinandersetzungen mit Krach um Tierversuche geliefert hatte. Womit die Personalie, das nur nebenbei gesagt, in den Hochschulen hochgezogene Augenbrauen verursachen dürfte. 

 

Fest steht: Aktuell wirkt die Berliner Wissenschaftspolitik nicht handlungs- und auskunftsfähig – mit Ausnahme von Abgeordneten wie Tobias Schulze. Was umso dramatischer ist, weil die Uhr tickt. Je länger die Ausschreibungen ausgesetzt sind, desto wahrscheinlicher haben viele der hochqualifizierten Forscher sich umorientiert. Und weitere Ausschreibungen werden auch nicht vorgenommen.

 

Insgesamt sind laut Sabine Kunst pro Jahr etwa acht BUA-Millionen für sogenannte "Nachwuchspositionen" vorgesehen. "Diese bilden den Kern unserer strategisch dynamischen Förderbereiche". Die Frage, wie viele Stellen insgesamt mit diesen acht Millionen Euro finanziert werden sollten und wieviele davon vor dem Stopp bereits besetzt sind, konnte die BUA-Pressestelle seit Donnerstag nicht beantworten.

 

Rechnerisch könnte es indes auf etwa 100 Positionen für junge Forscher in Voll- und Teilzeit hinauslaufen, für die jetzt eine Lösung gefunden werden muss. BUA-Kenner an den Berliner Universitäten gehen sogar davon aus, dass es sich um noch mehr Stellen handeln könnte, weil der Exzellenzverbund die meisten seiner Wissenschaftler-Positionen mit Postdocs besetzen wollte – auch jene Bereiche, die nicht explizit unter dem Motto "Nachwuchsförderung" laufen. 

 

Die BUA wird auch von einem
ihrer Konstruktionsfehler eingeholt 

 

Hier holt die BUA einer ihre grundsätzlichen Konstruktionsfehler ein, der schon vor der Reform des Hochschulgesetzes die Umsetzung vieler hochfliegender Exzellenz-Versprechen schwierig machte: Der Verbund ist als loses Netzwerk organisiert, deren "Collaboration Plattform" keine eigene Forschung betreibt und nur Verwaltungskräfte direkt anstellen kann.

 

Alle aus BUA-Mitteln finanzierten Forscher werden deshalb als Mitarbeiter einer der vier  beteiligten Institutionen beschäftigt. Was bedeutet: Jede Ausschreibung und jedes Förderprogramm muss mit den Personal-Regularien aller Partner, von HU, Freier Universität, TU und Charité, kompatibel sein – und von den Personalräten aller vier Institutionen durchgewinkt werden. 

 

Weshalb zum Beispiel die gemeinsame Doktoranden-Förderung auf ein Minimum zurückgefahren worden ist, weil deren Vertragslaufzeiten sich von Uni zu Uni unterscheiden – und Postdoc-Ausschreibungen als gangbarer (obgleich auch nicht unkomplizierter) Weg erschienen. 

 

Mehr habe die Berliner Landespolitik nicht hinbekommen, heißt es aus den Universitäten. Auf mehr hätten sich die auf ihre Eigenständigkeit bedachten Berliner Hochschulleitungen nicht eingelassen, hieß es aus der ehemaligen Senatsverwaltung. Eine Beutegemeinschaft, nicht mehr?

 

Fest steht: Lange hatte sich die BUA mit juristisch-organisatorischen Fragen aufgehalten, zuletzt aber war Fahrt in ihre Entwicklung gekommen. Manche sagen: seit Kunst die Sprecherfunktion übernommen hatte. Kunst selbst sagt nur: "Die BUA hatte sich gerade berappelt und war auf einem guten Weg. Und dann das." Mit dem "das" meint sie das neue Hochschulgesetz. Zu Schulzes Statement, die BUA-Mittel seien "prinzipiell ganz klar" Drittmittel, sagt sie: "Es hilft nichts, wenn die Berliner Landespolitik es sich plötzlich anders wünscht, als die Länder es mit dem Bund vereinbart haben." 

 

Keinen Streit gibt es um die Stellenbesetzungen an den Exzellenzcluster, weil diese explizit nicht auf Dauer angelegt sind und offiziell als Drittmittelprojekte zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden.

 

Was bleibt von den
Ankündigungen von 2019?

 

Die BUA sei "eine Allianz, von der alle profitieren: die Wissenschaft und die Lehre, Berlin und seine Wirtschaft, die Gesellschaft und die Menschen", steht in der Selbstbeschreibung auf ihrer Website. Als Berlin 2019 mit der BUA als ersten ExStra-Exzellenverbund überhaupt seinen großen Triumph feierte, wurde sie zum Beleg dafür, dass die Hauptstadt zwar in vielen Politikfeldern versagte, aber zumindest in der Wissenschaftspolitik extrem erfolgreich und geschickt agiere. Was bleibt davon jetzt noch? Das interessiert nicht nur die Berliner, sondern die gesamte deutsche Wissenschaftsszene brennend.

 

Das wissen auch die Hauptakteure. Sabine Kunst sagt: Die sofortige Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen des neuen Hochschulgesetzes ohne Übergangsfrist sei unerwartet gewesen, "und deshalb sind die Förderungen der Nachwuchsgruppen on hold". Klar sei aber auch: "Das Board of Directors wird aber attraktive Lösungen finden und die Gespräche mit der neuen Senatorin dafür nutzen, diese abzusichern." 

 

Tobias Schulze verweist auf die Ankündigung des jüngst geschlossenen Berliner Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und Linken, "im Gesetz Präzisierungen vorzunehmen. Diese werden aber nicht in der Sache die Regelungen zurücknehmen, sondern diese rechtlichen Unklarheiten beseitigen und Worst-Case-Interpretationen entgegen treten." Wann das passieren wird, kann er noch nicht sagen. 

 

Derweil befindet sich die vor kurzem noch so gehypte Berliner Wissenschaftslandschaft insgesamt im Umbruch, personell und inhaltlich: Das Ressort wechselt von der SPD zu den Grünen, die Senatorin ist neu in Berlin und muss in große Fußstapfen treten, die Staatssekretärin arbeitete bisher für einen Politiker, der sich mit der Wissenschaft Scharmützel um Tierversuche lieferte, die Wissenschaftsverwaltung wird organisatorisch aus der Senatskanzlei umgruppiert. An der HU übernimmt Anfang Januar der erfahrene frühere Vize-Präsident Peter Frensch die Interims-Leitung, trotzdem wird sich die Universität in den nächsten Monaten intensiv mit der Suche nach einer neuen Führung beschäftigen. An FU und TU stehen die Präsidiumswahlen unmittelbar bevor –mit ungewissem Ausgang und mit teilweise heftigen Verwerfungen im Vorfeld. In der BUA-Krise, so scheint es, treffen alle aktuellen Berliner Wissenschaftskrisen aufeinander.



Nur wenige Prozent betroffen?

Wie viele Berliner Postdocs müssen wegen der Reform des Hochschulgesetzes tatsächlich entfristet werden? Und wie viele haben schon jetzt eine Dauerstelle? Eine Auskunft der Berliner Senatsverwaltung schafft nur teilweise Aufklärung.

Berlins Universitäten beschäftigen zurzeit 12.245 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen gut die Hälfte, 6.737, haushaltsfinanzierte Stellen haben. So hat es die (noch) für Wissenschaft und Forschung zuständige Berliner Senatskanzlei dem linken Abgeordneten Tobias Schulze auf seine parlamentarische Frage hin mitgeteilt.

 

2.003 der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben demzufolge unbefristete Arbeitsverträge, das entspricht einem Anteil von 29,7 Prozent an allen WiMi-Haushaltsstellen und von 16,4 Prozent an allen WiMi-Positionen insgesamt. 

 

Allerdings fallen unter die angegebenen Haushaltsstellen auch tausende Doktoranden, die in jedem Fall befristet beschäftigt sind. Von den berlinweit 5.009 Postdocs (promovierten WiMi) haben 3.354 (67,0 Prozent eine Haushaltsstelle). Wie viele von ihnen Dauerstellen haben, lässt sich aus der Antwort der Senatsverwaltung nicht ableiten. Ihre Quote muss aber zwangsläufig deutlich höher liegen. 

 

Die von den Universitäten gelieferten Zahlen sind auch deshalb mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, weil die HU "aufgrund technischer Restriktionen" auch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lektoren mit angegeben hat. Weshalb, sagt Tobias Schulze, die HU-Entfristungszahlen höher seien.

 

Der Anteil der haushaltsfinanzierten wie auch der unbefristeten Stellen fällt je nach Universität unterschiedlich aus. So speisen sich an der Charité 3.688 (67,8 Prozent) aller 5.435 WiMi-Stellen aus dem Haushalt. An der HU sind es 1.154 (59,2 Prozent) von 1.949, an der Freien Universität (FU) 985 (43,9 Prozent) von 2.246, an der Technischen Universität 860 (33,9 Prozent) von 2.534. Die Universität der Künste beschäftigt 50 von 81 wissenschaftlichen Mitarbeitern (61,7 Prozent) auf Haushaltsstellen. 

Dauerverträge haben – wiederum unter Einbeziehung auf jeden Fall befristeten Doktoranden – 22,2 Prozent aller angegebenen WiMis an der HU, 9,2 Prozent an der FU und 6,0 an der TU. Die Charité kommt ebenfalls auf 22,2 Prozent, die UdK auf 4,9 Prozent. 

 

Interessant wird es auch bei der Frage, wie groß die Zahl der befristet beschäftigten Mitarbeiter an den einzelnen Universitäten insgesamt ist, die unter die neue in Paragraph 110 des Berliner Hochschulgesetzes formulierte Entfristungs-Regelung für Postdocs fallen, also das Qualifizierungsziel "Berufungsfähigkeit" (Habilitation oder ähnliches) haben – und bei wie vielen von ihnen die Arbeitsverträge 2021 oder 2022 auslaufen. 

 

Hierzu konnte die TU wegen des großen Hackerangriffs, mit dem sie konfrontiert war, keine Angaben machen. Auch die Charité teilte mit, keine eindeutige Auskunft geben zu können, da in vielen Fällen weitere Qualifikationsziele angestrebt und erreicht würden – was auch immer das bedeuten soll. Und die UdK, berichtete die Senatsverwaltung in ihrer Antwort an Schulze, könne das Qualifiktionsziel nicht auswerten.

 

Womit nur HU und FU antworteten. An der Humboldt-Universität gibt es insgesamt 270 solche wissenschaftliche Mitarbeiter. Bei 20 endet der Vertrag noch dieses Jahr, bei weiteren 107 nächstes Jahr. Die Freie Universität beziffert die Zahl auf 167, vier sind bis Ende dieses Jahres befristet angestellt, weitere 48 bis irgendwann 2022. 

 

Nur sie, sagt Tobias Schulze, seien überhaupt von der Neuregelung betroffen. "Wir reden insgesamt je nach Uni über fünf bis acht Prozent der WiMi-Stellen. Von Verstopfung kann keine Rede sein."

 

Klar ist auf jeden Fall eines: Die Berliner Universitäten müssen dringend an der Qualität ihres Zahlenmaterials arbeiten. 



></body></html>

Kommentar schreiben

Kommentare: 3
  • #1

    David J. Green (Montag, 20 Dezember 2021 16:29)

    Bisher hatte ich viel Verständnis für die Berliner Unis und Frau Kunsts Rücktritt: aber der pauschale Abbruch der Besetzungsverfahren zur Nachwuchsgrupppenleitung (NWG) beunruhigt mich sehr. NWGs stehen mit ganz oben in der Postdoc-Hierarchie, in Thüringen darf man sie ohne Ausschreibung auf eine Professur berufen. Gerade bei den NWGs müsste eine strategisch denkende Uni-Leitung bereit sein, nötige Risiken einzugehen. Diese Verfahren einzustellen, wirft die Frage auf, was wichtiger ist: das Konflikt mit einem unverantwortlichen Abgeordnetenhaus, oder die Zukunft der Universität.

    Herrn MdA Schulzes Äußerung „prinzipiell ganz klar Drittmittel“ weckt den Eindruck, dass R2G/RGR die Trennung von Legislative und Judikative nicht begreift: Denn bei Entfristungsklagen interessieren sich die Gerichte nur für den Gesetzestext, höchstens noch für die Gesetzesmaterialien, z.B. Begründung in der Gesetzesvorlage: nicht aber für klärende Stellungnahmen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

    Die Frage, ob BUA lediglich eine Beutegemeinschaft sei, ist nicht neu: spätestens aber mit diesem Blogbeitrag ist sie ernst zu nehmen. Dass Berlin Exzellenzverbund wurde, hing wesentlich mit dem Agieren von Müller und Krach zusammen. Das Gebot der Fairness der anderen deutschen Unis gegenüber verbietet es, bei der Evaluation das unüberlegte Handeln von R2G außer Acht zu lassen, oder “Kohärenz und Qualität [des] strategischen institutionenbezogenen Gesamtkonzepts” nicht ergebnisoffen zu prüfen. Vielleicht doch zu EXU nach Imboden zurückkehren?

  • #2

    Gerhart Niemöller (Montag, 20 Dezember 2021 16:40)

    Man findet eine sehr lehrreiche Geschichte der Humboldt-
    Uni Berlin über die Jahre 1945-1990 aus dem Jahre 2010.
    Um eine derartige Institution ernsthaft zu beschädigen, da
    benötigt man schon den ganzen "Tiefgang" Gesamt-Berliner Politik. So dilettantisch kann man doch gar keine Exzellenz
    betreiben. Da hilft auch keine "Kunst".

  • #3

    Django (Dienstag, 21 Dezember 2021 12:44)

    Einerseits ist die BUA eine Beutegemeinschaft. Andererseits aber, so hört man immer wieder, ein Versuch, die feuchten Träume mancher Sozialdemokraten zur Bildung der einen "Berliner Universität" zu unterlaufen. Solche Bestrebungen gab es in der Lehrerbildung ("Berlin School of Education"), und solche Fusionsbestrebungen werden auch für die Universitäten als Ganzes so manchem SPD-Menschen nachgesagt.
    Insofern ist die BUA eine "Flucht nach vorn" gewesen.