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Länder wollen Frankfurter Medizin-Bewerbern Studienplätze anbieten

KMK einigt sich auf Lösung nach der Studienplatz-Misere an der Goethe-Universität.

JETZT IST ES OFFIZIELL. Wie das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) bestätigte, haben sich die Länder am späten Nachmittag auf eine Strategie im Umgang mit der Frankfurter Studienplatz-Misere geeinigt. Dabei folgten sie dem Vorschlag, den der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) am Vortag ausgearbeitet hatte.

 

Das Ergebnis nach der Konferenz der KMK-Amtschefs: Die meisten der 250 betroffenen Humanmedizin-Bewerber werden voraussichtlich nun doch einen Medizin-Studienplatz erhalten – viele wahrscheinlich sogar an einem der bevorzugten Hochschulorte, die sie in ihrer Bewerbung angegeben hatten, wie aus der Stiftung zu hören war. Endgültige Klarheit soll es Ende nächster Woche geben. Für die 32 ebenfalls betroffenen Zahnmedizin-Bewerber hatte die Goethe-Universität bereits am Donnerstagmittag eine eigenständige Lösung verkündet.

 

Im Fall der Humanmedizin soll dem bundesweiten Nachrückverfahren die nötige Zahl an Studienplätzen entzogen werden und an die Betroffenen gehen. Bis 16. September sollen die Hochschulen ihre freien Plätze an die SfH melden. Kommen auf diesem Weg noch nicht genug Studienplätze zusammen und reichen auch die "besonderen Anstrengungen der Goethe-Universität" nicht, wollen die Länder zusätzlich ihre Kapazitäten an anderen Hochschulen möglichst erhöhen – als "weitergehende solidarische Unterstützung".

 

Wörtlich heißt es in dem Beschluss der KMK: "Die Fehler im Zulassungsverfahren der Goethe-Universität Frankfurt bedürfen, soweit möglich, der sofortigen Korrektur, die die Goethe-Universität Frankfurt allein nicht bewältigen kann. Dies betrifft insbesondere die Bewerberinnen und Bewerber, die vor dem höherpriorisierten Zulassungsangebot aus Frankfurt bereits ein Zulassungsangebot hatten (Angebotsgruppe), aber auch die Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer Rangposition Chancen hatten, im koordinierten Nachrücken eine Zulassung zu erhalten (Chancengruppe)."

 

Am Ende könnten fast
alle zum Zug kommen

 

Nicht explizit erwähnt wird in dem Beschluss eine dritte Gruppe an Bewerbern, die mit ihrem Notenschnitt und ihren sonstigen nachgewiesenen Qualifikationen normalerweise – das heißt: ohne den Frankfurter Fehler – keinen Zulassungsbescheid im Hauptverfahren bekommen hätten. Und bei denen auch ein Erfolg im Nachrücken unwahrscheinlich gewesen wäre.

 

Doch selbst diesen wollen die Wissenschaftsminister offenbar nun, wenn möglich, einen Medizin-Studienplatz geben, wenn auch vielleicht nicht an einem ihrer angegebenen Wunschorte. Und mit niedriger Priorität: also erst, wenn die sogenannte Angebots- und die Chancengruppe untergebracht sind. Aus der Stiftung ist zu hören, dass die Zahl der schon jetzt gesicherten Plätze wohl dafür ausreichen werde. 

 

Allerdings hält der KMK-Beschluss vom Wording her ("soweit möglich", Meldungen der Hochschulen "bis 16. September") wie gesagt zumindest für die nächsten paar Tage noch Hintertürchen offen.

 

Pech haben indes Bewerber, die nach nach der Frankfurter Misere anderswo einen per lokalen NC beschränkten Studienplatz in einem anderen Fach angenommen haben. Diese Zulassung sei gültig und könne nicht rückgängig gemacht werden. Das könnte bei etwa 20 der 250 Betroffenen der Fall sein.

 

KMK-Präsidentin Karin Prien sagte, die Länder bedauerten sehr, dass es beim Zulassungsverfahren zu dem Problem gekommen sei. "Dieses muss, soweit möglich, korrigiert werden." Es sei gut, dass die Länder sich jetzt auf ein Vorgehen geeinigt hätten, "auch um die Goethe-Universität nicht allein mit den Problemen zu lassen und für die Bewerberinnen und Bewerber Klarheit zu schaffen." Dies solle bis Mitte September erfolgen. "Die Länder befinden sich dazu in engen Abstimmungen mit den Hochschulen."

 

Die Länder und Hochschulen betonen, dass die gefundene Lösung im Sinne eines Nachteilsausgleichs für die Betroffenen rechtens und "rechtsstaatlich geboten" sei. Nicht zu den Frankfurter Betroffenen gehörende Medizin-Bewerber könnten das anders sehen: Sollten sie im Nachrück-Verfahren leer ausgehen, dürften viele von ihnen Studienplatzklagen erheben und dabei auf die entzogenen Plätze verweisen. Umgekehrt hatten nach Spiegel-Informationen mindestens 30 der verhinderten Goethe-Bewerber ein Verfahren beim Verwaltungsgericht angestrengt.

 

Bereits am Mittag hatte die Goethe-Universität mitgeteilt, dass sie für die 32 Zahnmedizin-Bewerber eine eigenständige Lösung gefunden habe. Die Universität hebe für sie alle die Rücknahme der Zulassung für das Wintersemester auf, teilte die Pressestelle mit, "nach intensiven Vorarbeiten" insbesondere in Hinblick auf die Studienorganisation und eine tragfähige juristische Abklärung. Die Aufhebung sei möglich, weil es an der Goethe-Universität auch im Sommersemester eine Zulassung für den Studiengang Zahnmedizin gebe. Die Bewerber würden derzeit per Mail und Brief informiert.



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Kommentare: 2
  • #1

    Eggs Perte (Montag, 12 September 2022 07:38)

    Was jedoch weiterhin fehlt: Wie genau lautete die (Zulassungs-)Rechtliche Begründung für dieses Vorgehen. Ein entsprechendes Gutachten soll ja der SfH vorliegen - wird aber nicht den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Nachfragen hierzu werden entweder nicht oder nur sehr schwammig beantwortet. "Ausbaden" müssen es dann wohl die Hochschulen, die nun die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber aus Frankfurt aufnehmen müssen.

  • #2

    Dorfdepp (Samstag, 08 Oktober 2022 17:28)

    So oder so sind einige gekniffen.

    Die Universitäten, die jetzt überkapazitär aufnehmen, dürfen sich bei der nächsten Runde auf Klagen gefasst machen.

    Das wird Anwälte und Gerichte noch einige Zeit beschäftigen.

    Vielleicht nimmt SfH demnächst eine Plausibilitätsprüfung vor. Hätte wohl auffallen können, wenn eine Universitäten plötzlich 280 Studienplätze mehr meldet als sonst.