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63:1

Weniger Uni-Studierende müssen sich einen Prof teilen, die miesen Betreuungsrelationen werden seit einem halben Jahrzehnt allmählich besser. Nur ein vorübergehender Trend?

ES IST EIN HOFFNUNGSVOLLER TREND. Das Betreuungsverhältnis an Deutschlands Universitäten hat sich zwischen 2015 und 2021 spürbar verbessert. In kleinen Schritten nur, aber die ergaben zusammengenommen durchaus einen ordentlichen Sprung: Kamen 2016 etwa 67 Studierende auf einen Professor/eine Professorin, waren es 2021 nur noch 63. Die Zahlen stammen aus einer Sonderauswertung, die das Statistische Bundesamt jedes Jahr für Forschung & Lehre vornimmt, das Magazin des Deutschen Hochschulverbandes (DHV). Gezählt werden beim sogenannten "Uni-Barometer" Professorinnen und Professoren an Universitäten einschließlich Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Gesamthochschulen und Theologischen Hochschulen.

 

Damit keine Missverständnisse aufkommen: 63 zu 1 ist immer noch bedrückend viel, international ohnehin, aber auch im deutschen Zeitvergleich. 1999 zählten die Statistiker hierzulande 55 Studierende pro Uni-Prof und im Jahr 2007 rund 57. 

 

Bemerkenswert ist der Trend trotzdem: weil er jetzt seit einem halben Jahrzehnt anhält und inzwischen den Verlust der fünf Jahre davor komplett wettgemacht hat. 2011 betrug das Betreuungsverhältnis ebenfalls 63 zu 1. Allerdings bei viel niedrigeren absoluten Zahlen. Die Zahl der Uni-Studierenden war um rund 186.000 geringer und lag bei 1,61 Millionen, ihnen standen 25.682 Professoren gegenüber, knapp 3.000 weniger als 2021 (28.596).

 

Dass der Ausbau der Professuren über zehn Jahre mit dem Wachstum der Studierenden Schritt gehalten hat, ist historisch gesehen ungewöhnlich im deutschen Hochschulsystem. Und stimmt so ja auch nicht ganz. Schaut man genauer hin, explodierte zwischen 2007 und 2015 zunächst die Studierendenzahl, an Universitäten um gut ein Drittel (480.000) auf 1,79 Millionen, während es nur ein Sechstel mehr Uni-Professoren gab. Zwischen 2015 und 2021 (1,79 Millionen) sank das Studierendenwachstum an den Universitäten dann gen null (mit leichtem Auf und Ab zwischendurch), gleichzeitig ging es bei den Professoren um weitere rund 1.670 Stellen bzw. gut sechs Prozent hoch. 

 

Ihre besseren Betreuungsrelationen verdanken
die Universitäten vor allem den HAW

 

Dieselbe Betreuungsrelation wie 2011: Möglich wurde das also durch ein langsames, aber stetes Wachstum bei den Professorenzahlen und ein dramatisches Abflachen der Immatrikulationskurve. 

 

Dass die Zahl der Uni-Studierendenzahlen bereits seit 2015 stagniert, war dabei lange Zeit vor allem der größeren Rolle zu verdanken, die inzwischen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die früheren Fachhochschulen, spielen. Sie haben den weitaus größeren Teil der außerordentlichen Hochschulexpansion seit Mitte der Nullerjahre bestritten.

 

Konkret: 2007 waren 28,1 Prozent der insgesamt 1,94 Millionen Studierenden in Deutschland an einer FH/HAW eingeschrieben. 2021 hingegen 37,1 Prozent von 2,94 Millionen. In absoluten Zahlen bedeutete das eine Verdopplung der FH-Studierenden auf fast 1,1 Millionen bis 2021. Was das dort mit den – traditionell günstigeren – Betreuungsrelationen machte? Nun: Sie sind jetzt nicht mehr so günstig. Denn die Zahl der FH-Professoren erhöhte sich zwar ebenfalls stark, aber eben nicht um 100 Prozent, sondern nur um etwa 50 auf gut 21.000 im Jahr 2021.


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Doch was den positiven Betreuungstrend an den Universitäten zuletzt nicht nur bemerkenswert, sondern hoffnungsvoll machte: dass er sich 2022 absehbar fortgesetzt haben und sogar verstärkt haben dürfte. Durch das Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" pumpt der Bund weiter Milliarden in die Hochschulen, obwohl die Argumentation des Hochschulpakts seit 2007 eben jene – jetzt nicht mehr – steigenden Studierendenzahlen waren. Und die Länder haben sich – nicht alle, aber doch reihenweise, was ein Novum ist – auf jährlich wachsende Hochschulbudgets verpflichtet. Die Zahl der Professuren in Deutschland wächst also weiter.

 

Geht es bald schon wieder 
in die Gegenrichtung?

 

Gleichzeitig berichtete das Statistische Bundesamt für 2022 erstmals seit 2007 für ganz Deutschland sinkende Studierendenzahlen. Wie genau sich der Rückgang um bundesweit ein Prozent auf die Hochschultypen verteilt, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass der Wettbewerb um die Studierenden zunimmt und der Druck auf die Hochschulen, ihnen attraktive Studienbedingungen zu bieten, ebenfalls. Ebenso klar erscheint bereits jetzt, dass der DHV Anfang nächsten Jahres eine weitere, womöglich deutliche Verbesserung der Uni-Betreuungsrelationen für 2022 vermelden dürfte.

 

Umso frustrierender ist, dass der hoffnungsvolle Trend demnächst schon wieder zum Erliegen kommen könnte – und zwar weitaus früher, als man es wohl noch vor kurzem vermutet hätte. Grund ist die hohe Inflation, die auch die realen Hochschulhaushalte dramatisch schrumpfen lässt – in Form horrender Energiekosten, aber auch durch die absehbaren Sprünge bei den Personalkosten. So wird denkbar, ja wahrscheinlich, dass das seit 15 Jahren ununterbrochene Wachstum bei den Professoren- und sonstigen Mitarbeiterstellen an Unis wie an HAWs abrupt gestoppt wird. Ein alternatives Szenario dazu? Derzeit nicht absehbar. 

 

Auf etwas Anderes weisen die DHV-Zahlen natürlich auch hin: Die Entwicklung der Betreuungssituation in den einzelnen Regionen und Bundesländern verlief und verläuft stark unterschiedlich. In Ostdeutschland, wo die Studierendenzahlen 2021 (Sondereffekte in Thüringen herausgerechnet) sogar etwas niedriger (!) lagen als 2007, sind die Betreuungsrelationen logischerweise seit vielen Jahren im Schnitt besser. So müssen sich nun Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen nur 43 Uni-Studierende statistisch einen Prof teilen, in Nordrhein-Westfalen 85. Aber auch einige westliche Länder wie Bremen (46) und das Saarland (49) stehen relativ gesehen gut da. Auf mehr Professoren für dieselbe Anzahl Studierende hoffen freilich alle Hochschulen. Nur dass diese Hoffnung sich wohl nicht mehr lange erfüllen wird.


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Kommentare: 5
  • #1

    - (Montag, 09 Januar 2023 17:28)

    Gibt es auch Daten zu den verschiedenen Fächern in Zeitverlauf?

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Montag, 09 Januar 2023 17:31)

    Ist mir nicht bekannt, beste Grüße!

  • #3

    Stephan Schnitzler (Dienstag, 10 Januar 2023 15:56)

    Teil 1:

    Lieber Herr Wiarda,
    immer wieder verfolge ich seit vielen Jahren mit positivem Interesse Ihren Blog zu Wissenschaftsthemen. Nachdem ich lange Jahre in der Wissenschaftsadministration tätig war und auch selbst an einer deutschen Universität viele Semester lang Statistik gelehrt und vielfach statistische Kennzahlen berechnet, interpretiert und entwickelt habe, ist es vielleicht die nun vorhandene Zeit, die mich dazu bringt auf Ihren Blog „63:1“ zu antworten, in dem wieder einmal die ach so schlechten Betreuungsrelationen an den deutschen Hochschulen beklagt werden. Tatsächlich ist die Kennzahl Betreuungsrelation aus hochschulplanerischer Sicht für die Steuerung einer Hochschule unbrauchbar.

    Nun lässt bereits der Name „Betreuungsrelation“ viele Deutungen zu, was da gemessen werden soll. Schnell einigen kann man sich wahrscheinlich auf die Zielrichtung, dass eine solche Kennzahl Aussagen über die Lehrbelastung und die Qualität der Lehre machen sollte, etwa in dem Sinne, dass ein niedriger Quotient eine geringe Belastung bzw. hohe Qualität ausdrückt und ein hoher das jeweilige Gegenteil. Leider versagt hier die Kennzahl.

    Dabei möchte ich mich hier und jetzt nicht an der Diskussion beteiligen, ob nun die Lehrbelastung an deutschen Universitäten im internationalen Vergleich hoch oder niedrig und die Lehrleistung gut oder schlecht ist. Fragt man z.B. Präsidenten bzw. Rektoren deutscher Hochschulen nach der Qualität der Ausbildung an ihrer Hochschule, so werden diese unisono antworten, dass diese hervorragend sei. Die gleichen Personen werden dann aber zu anderer Zeit auf die Frage nach den Betreuungsrelationen an ihrer Hochschule in großes Wehklagen verfallen. Wie passt dieser offensichtliche Widerspruch zusammen?

    Sieht man mal davon ab, dass mit beiden Aussagen natürlich „politics“ betrieben wird, so möchte auch ich – um Missverständnissen vorzubeugen – nicht bestreiten, dass in manchen Bereichen der Hochschulen eine hohe Lehrbelastung besteht. Jedoch haben solche Betreuungsrelationswerte wie „63:1“ (im Bund) oder gar „85:1“ (in NRW) keinen planerischen Wert und verschleiern eher die Realität. Woran liegt das?

    Wie der Name „Betreuungsrelation“ schon sagt, wird hier eine Verhältniszahl errechnet, in diesem Fall die Anzahl der ProfessorInnen zur Anzahl der Studierenden (bei anderen Berechnungen wird die Gesamtzahl des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals (inkl. ProfessorInnen) zur Studierendenzahl ins Verhältnis gesetzt). Dabei geht jeder Studierende unterschiedslos mit gleichem Gewicht in die Berechnung ein, egal ob er/sie „regulär“ in einem Erst- oder Zweitstudium, in einem Bachelor- oder Masterstudium oder als „Sonderfall“ in einem Aufbau-, Ergänzungs-, Erweiterungs- und Zusatzstudium oder im Kontakt-/ Weiterbildungsstudium studiert. Alle werden „in einen Topf geworfen“, obwohl bei den letzteren der Lehraufwand erheblich geringer ist. Weiterhin befinden sich in den Studierendendaten auch Langzeitstudierende und Studierende ohne echte Studienabsicht, also Personen, die zwar eingeschrieben sind, aber keine Veranstaltungen besuchen und keine Prüfungen ablegen. Beide Gruppen erzeugen entweder gar keine oder nur eine "zeitlich gestreckte" Nachfrage nach Lehrleistungen. Dies alles bedeutet, dass über den so in die Berechnung einfließenden Indikator „Studierendenzahl“ die tatsächliche Betreuungsrelation an den Hochschulen (mancherorts erheblich) überschätzt wird.

    Um die Angemessenheit einer Studierenden-Lehrenden-Relation valide beurteilen zu können, ist zudem der jeweils erforderliche Lehraufwand zu berücksichtigen. Dieser ist vom einzelnen Fach und von der Abschlussart (z.B. Bachelor/Master) abhängig. Je nach Profil der Hochschulen oder gar der Bundesländer entstehen hieraus zwangsläufig andere rechnerische Betreuungsrelationen: MINT-Fächer erfordern beispielsweise einen deutlich höheren Lehraufwand als die sog. "Bücherwissenschaften". Daher ist in MINT-Fächern mehr Lehrpersonal als z.B. bei BWL erforderlich, um die gleiche Anzahl von Studierenden qualitätsgesichert ausbilden zu können. Deshalb haben technische Hochschulen tendenziell niedrigere Betreuungsrelationen als Hochschulen mit geistes- oder wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, ohne dass das etwas mit der Qualität der Lehre zu tun hätte. Somit kann eben nicht behauptet werden, dass ein niedriger Quotient bei der Kennzahl „Betreuungsrelation“ ein guter Wert ist und ein hoher ein schlechter.

  • #4

    Stephan Schnitzler (Dienstag, 10 Januar 2023 16:01)

    Teil 2:
    Neben der ganzen Rechenproblematik spielt auch die Rechtslage in Deutschland eine erhebliche Rolle bei der Beurteilung der Betreuungssituation an den deutschen Hochschulen: Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Berufswahlfreiheit (Artikel 12 GG). Dieser individuelle Rechtsanspruch kann im Hochschulbereich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972 nur durch eine Rechtsnorm eingeschränkt werden. Die Einschränkungsmöglichkeit dient dem Grunde nach der Sicherung der Qualität der Ausbildung. Bezüglich der Einschränkung gilt wiederum ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf die erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Ausbildungskapazitäten dürfen also nicht "künstlich klein" gerechnet werden. Die Hochschulen haben bei einer Einschränkung des individuellen Anspruchs auf Zulassung zu einem Studium – verwaltungsgerichtlich überprüfbar – darzustellen, 1) wie hoch das Lehrangebot des vorhandenen Lehrpersonals in einer Lehreinheit ist, 2) wie hoch der Lehraufwand pro Studierenden in einem Studiengang ist und 3) wie viele Studienanfängerplätze sich daraus rechnerisch ergeben. Zur konkreten Berechnung dieser sog. Aufnahmekapazitäten existiert seit Jahrzehnten ein in den Grundzügen bundeseinheitliches Instrument, das – neben dem bundesweiten Verfahren – für örtliche Zulassungsbeschränkungen (sog. Orts-NCs) in der Regel in einer landesspezifischen Kapazitätsverordnung festgelegt ist.

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es danach nur zwei Arten von Studiengängen: zulassungsbeschränkte und nicht-zulassungsbeschränkte. In Studiengängen, bei denen die Hochschulen befürchten, dass sich deutlich mehr Studieninteressierte bewerben als Studienanfängerplätze vorhanden sind, werden die Hochschulen sinnvollerweise eine (örtliche) Zulassungsbeschränkung (NC) beantragen, um so die Qualität der Ausbildung zu sichern. Insofern kann es in NC-Studiengängen dem Grunde nach kein Problem bei der Betreuungsrelation und damit auch kein dadurch verursachtes Qualitätsproblem geben.

    Anders sieht es bei nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen aus: Hier können sich Studierende unmittelbar in einen Studiengang einschreiben. Dabei ergeben sich u.U. solche Szenarien, dass sich 1) deutlich weniger und 2) deutlich mehr Studierende in einen Studiengang einschreiben als Plätze vorhanden sind. Im ersten Fall ist das Studieninteresse offensichtlich nicht hoch genug, die vorhandenen Ressourcen werden nicht vollständig genutzt, einige vorhandene Studienplätze bleiben einfach unbesetzt. Es entstehen Lehrverhältnisse mit rechnerisch niedrigen Betreuungsrelationen.

    Wenn hingegen ein nicht-zulassungsbeschränkter Studiengang wie unter 2) beschrieben deutlich mehr Studierende aufnimmt als Plätze zur Verfügung stehen, ohne dass eine Zulassungsbeschränkung ins Auge gefasst wird, ist dies zunächst einmal ein Widerspruch in sich. Erklärbar wird dies jedoch dadurch, dass sich zwar ein Teil der Studierenden formal eingeschrieben hat, tatsächlich jedoch nicht studiert. Rechnerisch führt diese Situation zu u.U. hohen Betreuungsrelationen, wenn in einem extremen Fall fiktiv auf 80 Studienplätzen 400 Studierende eingeschrieben sind. Wenn dann in der Realität von den eingeschriebenen 400 Studierenden nur 60 auf den 80 Plätzen wirklich studieren, wäre die reale Betreuungssituation entgegen dem Wert der Relation faktisch sehr gut.

    Zusammenfassend: Bei einer Interpretation der Betreuungsrelationen sind die Rahmenbedingungen (NC/Nicht-NC) zu berücksichtigen. Schlechte Betreuungsrelationen kann es bei angemessener Handhabung der Berechnung der Aufnahmekapazitäten und der Festsetzung der Zulassungszahlen bei NC-Studiengängen nicht geben: Die Betreuungsrelation wird durch das NC-Verfahren auf einen für qualitativ angemessen gehaltenen Standard gesetzt. Überdurchschnittlich „gute“ oder „schlechte“ Betreuungsrelationen treten daher nur bei Nicht-NC-Studiengängen auf. Dahinter verbirgt sich jedoch in keinem Fall ein Qualitätsproblem, sonst würden die Hochschulen in die Situation eingreifen und die Betreuungsrelation z.B. per NC auf ein fachlich angemessenes Maß regulieren. Die Hochschulen haben somit ein qualitätsregulierendes aktives Instrument zur Steuerung der Betreuungssituation in der Hand. Die Zahl und die Entwicklung der Zahl der NC-Studiengänge im Zeitverlauf in Deutschland zeigt, dass die Hochschulen davon verantwortungsvoll und angemessen Gebrauch machen. Die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der NC-Verfahren selbst werden zudem quasi tagtäglich durch verwaltungsgerichtliche Verfahren überprüft und sind tausendfach bestätigt.

    Die statistische Kennzahl „Betreuungsrelation“ streut somit nur „Nebelkerzen“, die kein Hochschulplaner braucht. Insofern erübrigt sich auch eine weitergehende Interpretation der Kennzahl.

  • #5

    McFischer (Freitag, 13 Januar 2023 11:02)

    @Schnitzler: Danke für die ausführliche und lehrreiche Diskussion der Zahlen und Indikatoren.
    Auch weniger statistisch fundiert ausgedrückt, sagt die Relation an sich wenig aus. Lehre an Hochschulen ist divers, mittlerweile technisch weit entwickelt, wird in Disziplinen von ganz unterschiedlichen Personen getragen etc. Zum letzten Aspekt: in den Sozial- und Geisteswissenschaften wird der Großteil der Lehre eben nicht durch Professor:innen abgedeckt, sondern durch prä-Docs und post-Docs. Das muss nicht (solange es im Rahmen bleibt) schlecht sein, so erhöht sich die Vielfalt der Sichtweisen, Ansätze, Angebote erheblich. Teils haben die post-Docs auch die Prüfungsberechtigung bis inkl. Masterprüfung.
    Dennoch: natürlich ist die von Wiarda beschriebene Entwicklung interessant - aber eher Ausgangspunkt um über "Betreuung" und "Lehre" an Hochschulen zu sprechen.