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Ein Bundesland als Versuchslabor

Das durchgesickerte AfD-"Regierungsprogramm" für Sachsen-Anhalt und seine Sprengkraft für Bildung, Forschung und Föderalismus: eine Analyse.
Ausschnitt Deutschland-Karte mit Lupe über Sachsen-Anhalt.

Grafik: OpenClipart-Vectors / pixabay.

MITTE APRIL soll ein Landesparteitag ihn beraten, den Entwurf für ein "Regierungsprogramm" der AfD für Sachsen-Anhalt, der seit Anfang der Woche kursiert. Offiziell will ihn der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremen eingestufte Landesverband nicht herausgeben, doch der Zeitpunkt des Durchsickerns ist politisch brisant. Umfragen zufolge liegt die AfD bei um die 40 Prozent, CDU-Langzeitministerpräsident Reiner Haseloff räumte gerade seinen Posten – in der Hoffnung, dass sein Nachfolger Sven Schulze vor den Wahlen im September eine Aufholjagd starten kann.

"Mit ihrem Programm schreibt die AfD das Menetekel gleichsam an die Wand. Nach der Lektüre kann keiner mehr sagen, man habe nicht gewusst, was die AfD vorhat, wenn sie hier im Land die Macht ergreift", sagte SPD-Wissenschaftsminister Armin Willingmann, zugleich Stellvertretender Ministerpräsident, am Mittwoch, dem Tag der letzten Kabinettssitzung mit Haseloff.

Dabei sind der Bildungs- und Wissenschaftspolitik gerade einmal 18 der 156 Entwurfsseiten gewidmet, doch sie zeigen exemplarisch, was im Falle einer Regierungsübernahme zu erwarten wäre – für das Bundesland und darüber hinaus.

Was genau steht drin? Im Prinzip reicht es bereits, die Kapitel-Präambeln zu lesen. Die Krise im Bildungssystem, heißt es da einleitend zu Kapitel 4, "Schulbildung", sei "keine Krise des Geldes, es ist eine Krise des Geistes". Das Problem sei eine um sich greifende Leistungsmüdigkeit und "Kuschelpädagogik". Die richtige Meinung sei mittlerweile mehr wert als echtes Wissen, Lehrer stellten keine pädagogische Autorität mehr dar. Von einer "einseitigen Indoktrination gegen gesunden Patriotismus" "bis hin zu offener Hetze gegen die AfD" ist die Rede.

Disziplin statt Vielfalt – das neue Schulbild der AfD

Eine Auswahl der auf den folgenden Seiten präsentierten Gegenmittel: Nur noch 25 Prozent der Schüler sollen aufs Gymnasium, eine Wiedereinführung von Haupt- und Realschule geprüft werden. Die Inklusion soll beendet werden – was ein klarer Verstoß gegen die UN-Menschenrechtskonvention wäre. Flüchtlingskinder sollen in Sonderklassen unterrichtet werden, um ihnen die Botschaft zu vermitteln, dass ihr Aufenthalt in Deutschland nur ein vorübergehender ist. Wie das mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll? Fraglich. Wachdienste sollen an Schulen patrouillieren, das Hissen von Regenbogenflaggen soll verboten werden, stattdessen an jedem Schultag die Nationalflagge wehen.

Wird im Kapitel-Vorwort noch der Autoritätsverfall der Lehrer beklagt, folgt später der Vorwurf, einige Lehrer würden ihre Autorität missbrauchen und versuchten "systematisch", den Schülern ihre Meinung aufzuzwingen. "Wir werden deshalb das Indoktrinationsverbot zu einem strengen Neutralitätsgebot ausweiten."

Gleichzeitig soll die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht ersetzt werden, eine freie Wahl zwischen Hausunterricht und Schulunterricht ermöglicht werden, was eine Abkehr von der Praxis in allen 16 Bundesländern wäre. Eine Indoktrination durch Homeschooling scheint die AfD demnach nicht zu fürchten, obgleich Grundgesetz-Artikel 7 das gesamte Schulwesen der Aufsicht des Staates unterstellt.

Es dürfe keine "Pseudodemokratie" an Schulen geben: "Über Lehrpläne, Benotungen oder die besten Lehrbücher lässt sich nicht abstimmen, erst recht nicht unter Schülern. Hier müssen im Ministerium Sachverständige im Austausch untereinander Entscheidungen treffen." Man kann sich vorstellen, wie diese Entscheidungen aussehen würden, wenn das Bildungsministerium in AfD-Hand wäre.

Zentralisierung, Kontrolle, Gesinnungsvorgaben

Der Gesamtkonferenz soll das Recht entzogen werden zu entscheiden, welche Lehrbücher an einer Schule eingesetzt werden. "Nichts spricht dagegen, landesweit pro Schulform und Jahrgangsstufe die gleichen durch das Bildungsministerium festgelegten Lehrmaterialien zu verwenden." Durch ein dann AfD-geführtes Bildungsministerium wohlgemerkt.

Die "Heilpflanzenpädagogik" (!) und der Heimatkundeunterricht sollen gestärkt werden, "ein deutlicher Schwerpunkt" des künftigen Geschichtsunterrichts auf der "deutschen Nationswerdung" im 19. Jahrhundert liegen. Der Russisch-Unterricht solle erhalten und möglichst ausgebaut, der Schüleraustausch mit Russland wiederbelebt werden. Die Landesförderung für das Programm "Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage" soll beendet werden.

Ähnlich dramatisch kommt das Vorwort zu Kapitel V, "Wissenschaft", daher: Die deutsche Wissenschaft befinde sich in einer tiefen Krise. Die Klima- und Corona-Politik hätten gezeigt, dass auch "die Naturwissenschaft" (im Singular genannt) nicht mehr in der Lage sei, "ideologiefreies Wissen" zu erzeugen. "Die Geisteswissenschaften wiederum stecken bis zum Hals in einem Sumpf aus Genderismus, Postkolonialismus und sonstiger poststrukturalistischer Phrasendrescherei."

Apropos Phrasendrescherei: Der "Niedergang", stellt der Programmentwurf pathetisch fest, habe mit der "68er-Revolte" begonnen. Diese habe "eine der Wissenschaft fremde und für die Wissenschaft schädliche Politisierung" an die Universität gebracht und die Bürokratie durch ein – hier taucht der Begriff erneut auf – "pseudodemokratisches" Gremienwesen aufgebläht.

Generalangriff auf Forschung und Lehre

Weitere Unheilsbringer laut AfD: das "Quotenunwesen, das die Botschaft vermittelte, Geschlecht sei wichtiger für den Erfolg als akademische Leistung" (wobei, Stichwort Realitätsbezug, in Wirklichkeit gar keine "Quoten" in Berufsverfahren existieren). Außerdem der "sogenannte Bologna-Prozess, also die Ersetzung der deutschen Studienabschlüsse Magister und Diplom durch ein aus dem angelsächsischen Raum kommendes, völlig verschultes BA/MA-System".

Entsprechend gehört zu den angekündigten Gegenmitteln im Falle einer Regierungsübernahme die "Rückabwicklung" des Bologna-Prozesses, was Sachsen-Anhalt in Deutschland und Europa weitgehend isolieren würde. Die Sichtweise der AfD ist freilich eine andere: Die meisten Bologna-Vorgaben seien EU-rechtlich nicht verbindlich. "Wir werden zuerst in Sachsen-Anhalt auf das bewährte System umstellen und dann im Rahmen einer Bundesratsinitiative anstreben, dass ganz Deutschland aus dem sogenannten Bologna-Prozess aussteigt."

Die Genderstudies will die AfD "abschaffen", sie seien politisches Programm und keine Wissenschaft, genau wie der Postkolonialismus, der letztlich "nichts anderes" sei als "ein Programm zur Zerstörung der Europäischen Identität". Offen droht die AfD, die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen so zu nutzen, "dass die Geisteswissenschaften wieder einem wissenschaftlichen Anspruch genügen." So, wie die AfD ihn versteht wohlgemerkt. Zum Postkolonialismus wird angekündigt: "Wir werden prüfen, wie wir als Landesregierung diese schädlichen Tendenzen unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit zurückdrängen können." Wobei die Antwort eigentlich klar ist: Alles, was die AfD an dieser Stelle ankündigt, würde der im Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit zuwiderlaufen.

Statt Genderstudies oder Postkolonialismus will die Partei einen Lehrstuhl für "Bevölkerungswissenschaft" (zum Forschen an Gegenstrategien zum Geburtenschwund) einrichten und ein "Institut für kritische Islamforschung" als "maßgeblich für ganz Deutschland" aufbauen.

Umbau der Hochschulen nach AfD-Vorstellungen

Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten soll aus dem Hochschulgesetz gestrichen werden, das Ziel "Gleichstellung" im Gesetz will die AfD durch "Gleichberechtigung" ersetzen. Die "Räterepublik" der Gruppenuniversität, wo "alle Gruppen vom Mittelbau über die Studenten bis hin zu den Reinigungskräften mitbestimmen sollen", soll beseitigt und insbesondere der Einfluss der "Studentenräte" zurückgedrängt werden – eine laut AfD "kleine Schicht von hyperaktiven und zumeist linksextremen Studenten", die sich anmaße, "für alle Studenten zu sprechen".

Apropos "Studenten": Deren Zulassung per Numerus Clausus will die AfD ebenfalls beenden. Der NC sei nicht "sachgerecht", die reine Abiturnote sage "nichts über die Eignung für ein bestimmtes Studienfach". Deshalb werde man "im Rahmen der Landesgesetzgebung", dafür sorgen, dass die Hochschulen bei Überbelegung Aufnahmeprüfungen durchführen, um die "spezifischen Voraussetzungen für das Studium" festzustellen. Das Abitur solle dann nur noch zur Teilnahme an diesen Prüfungen qualifizieren. Wer die Inhalte und Kriterien für die Aufnahmeprüfungen festlegen würde (etwa die AfD-geführte Landesregierung?), lässt das Wahlprogramm offen. Die wissenschaftliche Empirie belegt übrigens sehr wohl einen starken Zusammenhang zwischen Abischnitt und Studienerfolg.

Die Ankündigung, "prekäre Arbeitsverhältnisse an der Universität zu beenden", verbindet der Entwurf mit einem Tiefschlag gegen alle befristet Beschäftigten: Wegen der schlechten Bezahlung strebten abgesehen von einigen Idealisten "vor allem die eher Mittelmäßigen, die in der Wirtschaft keine Perspektive finden, eine wissenschaftliche Laufbahn an".

Und wenn das "Regierungsprogramm" verspricht sicherzustellen, "dass die Wissenschaft unabhängig von Drittmitteln wieder über eine auskömmliche Grundfinanzierung verfügt", geißelt es im gleichen Atemzug "Institutionen wie etwa die DFG, diverse Industriestiftungen oder die politischen Stiftungen", die "an jede Projektförderung politische Anforderungen" stellten.

Ein Experimentierfeld mit bundesweiten Folgen

Ob Bildung oder Wissenschaft: Auf den ersten Blick fokussieren fast alle Pläne allein auf das Bundesland, explizite Aussagen zu deutschlandweiten Implikationen sind rar. Doch sie werden ganz offensichtlich gleich in mehrfacher Hinsicht mitgedacht. Erstens: Sachsen-Anhalt, in dem die AfD reale Chancen hat, erstmals eine Regierungsmehrheit hinzubekommen, würde zum Experimentierfeld einer rechtsradikalen Bildungs- und Wissenschaftspolitik.

Zweitens: Dass diese Pläne an zahlreichen Stellen mit dem Grundgesetz, sonstigen Gesetzen sowie nationalen oder internationalen Konventionen und Vereinbarungen in Konflikt geraten würden, wird im "Regierungsprogramm"-Entwurf kaum einmal thematisiert, aber umso bewusster in Kauf genommen. Womöglich sogar mit Vorfreude – böten sich doch zahlreiche Gelegenheiten, sich auf Kosten von Europa, der Bundesregierung oder anderen Bundesländern zu profilieren.

Absehbar dürften zwei föderale Manegen zum Erringen maximaler Aufmerksamkeit der AfD besonders gelegen kommen: die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern. Wobei es dabei weniger um die jeweiligen Abstimmungsmodalitäten geht – welche Vereinbarungen kann ein einzelnes Land tatsächlich boykottieren, blockieren oder verhindern (siehe Kasten) – und mehr um die populistische Anti-Föderalismusshow, die sich in aller Öffentlichkeit inszenieren ließe.

Die Warnung an die demokratischen Parteien ist deutlich. Und 156 Seiten stark. JMW


Föderale Einfallstore?

In der Kultusministerkonferenz (KMK) gilt bei allen zentralen und finanzwirksamen Fragen das Einstimmigkeitsprinzip. 2024 starteten die damaligen Länder-Koordinatorinnen Karin Prien (CDU) und Stefanie Hubig (SPD) eine Initiative, das zu ändern. Weil einige Länder jedoch um ihre Kultushoheit fürchteten, blieb die KMK bei einer halbgaren Lösung stecken.

Im Bereich der föderalen Wissenschaftsfinanzierung wiederum gibt vor allem der Grundgesetz-Artikel 91b die Richtung vor. Er besagt: "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken." Es folgt allerdings die Einschränkung: "Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder."

Was das praktisch für Folgen haben könnte, wenn einzelne Länder sich querstellen, hat Justus Henke vom Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Universität Halle hier im Blog in einem Gastbeitrag skizziert und zusammen mit Peer Pasternack im Papier "Hochschulen in der Demokratie. Ansatzpunkte zur Stärkung der Resilienz" weiter ausgeführt.

Beim milliardenschweren Pakt für Forschung und Innovation (PFI) zum Beispiel, dessen Verlängerung vor 2030 ansteht, sind die Vorzeichen vergleichsweise günstig: Laut Regularien der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) reicht es bei Vereinbarungen ohne Hochschul-Schwerpunkt, wenn außer dem Bund mindestens 13 Länder zustimmen. Allein ein AfD-regiertes Sachsen-Anhalt könnte also nicht viel Schaden anrichten. Was aber, wenn der Landtag als Haushaltsgesetzgeber einfach nicht die Mittel für den Landesanteil freigibt?

Diese Gefahr eines derart destruktiven Players steht grundsätzlich bei allen Bund-Länder-Vereinbarungen mit Haushaltsvorbehalt, auch bei der Exzellenzstrategie oder beim "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken", über den der Bund Studienplätze mitfinanziert.

Bei diesen beiden Programmen ist die Lage freilich noch komplexer. Wegen ihres Hochschulbezugs mussten sie einstimmig beschlossen werden, laufen jetzt aber auf Dauer. Bei der Exzellenzstrategie ist eine Kündigung nur vorgesehen, wenn der Bund oder mindestens drei Länder sie einreichen. Beim Zukunftsvertrag sprengt ein Land, das raus will, nicht die Gesamtvereinbarung. Das Problem ist allerdings: Erhöhungen sind mit dem Bund nur bis 2027 abgemacht. JMW.

Kommentare

#1 -

Fumarius  | Do., 29.01.2026 - 08:29

Für einige Unis sehr relevant wäre übrigens, ob ggf. bereits für die Sitzung der Exzellenzkommission Anfang Oktober eine Teilnahme eines AfD-geführten Bundeslandes droht, das dann bereits über die Auswahl neuer Exzellenzunis 'mitentscheidet'. Auch hier reicht zwar eine qualifizierte Mehrheit, dem Verfahren zwingend dienlich wäre es aber wohl eher nicht. Soweit ich sehe, sind die Wahrscheinlichkeiten aufgrund der Zeitfolge dafür allerdings eher gering, wenn auch nicht null...

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