Die Voraussetzung von Exzellenz
Nur wenn alle Menschen die gleiche Chance haben, ihr Talent zu entfalten, können Hochschulen ihre maximale Leistung bringen. Sparmaßnahmen bei Inklusion und Teilhabe widersprächen darum nicht nur Fairness und Menschenrechten, sie wären ein strategischer Fehler. Ein Gastbeitrag von Katharina Zilles, Isolde Karle, Andrea Kaus und Michaela Kusal.
Grafik: redgreystock / freepik.
IN DEN VERGANGENEN MONATEN hat eine durch das Bundeskanzleramt koordinierte Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet, um insbesondere im Bereich der Inklusion sowie der Kinder- und Jugendhilfe Kosten einzusparen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Liste Mitte April veröffentlicht. Viele der Maßnahmenvorschläge – von Kürzungen bei der Schulbegleitung behinderter Kinder bis zur Einschränkung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende – sind sehr weitreichend. Sie träfen, würden sie umgesetzt, insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen oder Alleinerziehende unverhältnismäßig hart.
Auch die Hochschule wäre als Bildungsinstitution, als Arbeitgeberin und soziales Umfeld von Menschen mit Behinderung von mehreren der Kürzungsvorschläge betroffen:
Die Leistungen zur Teilhabe in der Bildung, auf die Behinderte nach SGB IX §112 Anspruch haben, sollen demnach in die Verantwortung der einzelnen Hochschulen übergehen. Das bedeutet, dass eine benötigte Studienassistenz, Mobilitätshilfen zum Besuch der Hochschule sowie passgenaue Hilfsmittel für behinderte Studierende durch die Universitäten – statt wie bisher durch Städte, Landkreise oder Landschaftsverbände – bereitgestellt werden müssten. Schon jetzt sind die Universitäten radikal unterfinanziert. Es ist völlig unklar, wie die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für diese anspruchsvolle Aufgabe aufgebracht werden sollen. Es besteht deshalb die reale Gefahr, dass durch diesen Abbau eine Unterversorgung behinderter Studierender entsteht. Neben den Studierenden wäre auch die berufliche Aus- und Weiterbildung betroffen.
Behinderte Menschen beteiligen sich an der Finanzierung der von ihnen benötigten Unterstützungsleistungen, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Die Freigrenzen für zu schonendes Arbeitseinkommen und Vermögen sollen jedoch abgesenkt werden. Das macht gerade gut bezahlte akademische Berufe und insbesondere die Wissenschaft für Menschen mit Behinderungen (noch) unattraktiver. Den langen Ausbildungszeiten, weiterhin bestehenden Diskriminierungsrisiken und hohen Mobilitätsanforderungen stehen nur eingeschränkte Möglichkeiten gegenüber, eine der Qualifikation entsprechende Absicherung und Teilhabe zu erwirtschaften.
Vorgeschlagene Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Inklusion (zum Beispiel bei der Schulbegleitung) bedeuten außerdem zusätzliche Vereinbarkeitsprobleme für Beschäftigte, die Kinder oder Angehörige mit Beeinträchtigung betreuen. Diese Kolleg*innen gibt es an jeder Hochschule und sie bewältigen bereits jetzt besonders hohe Anforderungen. Kürzungen im Hilfesystem bergen das Risiko, Menschen mit Behinderung oder mit Pflegeaufgaben aus den Hochschulen und dem wissenschaftlichen Arbeitsmarkt zu verdrängen.
Inklusion ist kein Ideologieprojekt
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, die Teilhabe an Bildung und Arbeit sicherzustellen. Die Umsetzung in Deutschland ist in vielerlei Hinsicht aber mangelhaft. Genau so problematisch wie der Inhalt ist daher die Genese des Papiers, das ohne öffentliche Diskussion entstanden ist. War im Koalitionsvertrag noch die Rede davon, Inklusion und insbesondere die Arbeitsmarktbeteiligung Behinderter stark voranbringen zu wollen, zeugt dieser Maßnahmenkatalog von einer Diskursverschiebung, die grundlegende Rechte auf Teilhabe infrage stellt.
Dabei wissen wir, dass der Bedarf an Inklusion auch an den Hochschulen groß ist: Viele Studierende müssen mit studienerschwerenden Einschränkungen umgehen, insbesondere psychische Beeinträchtigungen nehmen zu. Erst allmählich entsteht ein Bewusstsein für nicht sichtbare Beeinträchtigungen wie Neurodivergenzen oder chronische Erkrankungen. In der Wissenschaft sind Menschen mit Behinderung weiterhin von Diskriminierung betroffen und massiv unterrepräsentiert. Die "leaky pipeline" in Hinblick auf Behinderung hat vielfältige Ursachen. Sie reichen von Vorurteilen gegenüber der Leistungsfähigkeit behinderter Forscher*innen über deren Bedenken, die eigene Behinderung öffentlich zu machen, bis hin zu rein quantitativen Leistungs- und Bewertungskonzepten, die krankheitsbedingte Karriereunterbrechungen bestrafen.
Viele Hochschulen adressieren die Bedarfe mit großem Engagement. Sie entwickeln barrieresensible Lehrformate und Materialien, schaffen Beratungsressourcen, gestalten diskriminierungssensible Auswahlverfahren, fördern gesunde Arbeitsbedingungen und treiben den Kulturwandel voran. So arbeiten wir an der Ruhr-Universität derzeit beispielsweise daran, ein neurodiversitätssensibles Studien- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Ziel unseres Engagements in der Inklusion ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe in Bildung und Beruf zu ermöglichen – also Menschen mit Beeinträchtigung zum erfolgreichen Abschluss ihres Studiums zu begleiten, sie als Wissenschaftler*innen und als Beschäftigte in Technik und Verwaltung zu gewinnen, ihre Potentiale zu fördern und sie zu halten. Dafür benötigen wir verlässliche Rahmenbedingungen und Ressourcen.
Inklusion ist nicht Teil eines Ideologieprojekts oder eines Trends im Hochschulmanagement, sondern Grundlage unseres Zusammenlebens. Diversität und Inklusion sind keine Gegenkonzepte zu wissenschaftlicher Exzellenz, sondern ihre Voraussetzung. Nur eine diversitätsorientierte Exzellenz ist eine "Inclusive Excellence", die sich an den Talenten von Individuen orientiert und deren Entfaltung fördert – anstatt nur die Privilegiertesten, Gesündesten oder Sichtbarsten in den Blick zu nehmen. Dieses inklusive Exzellenzverständnis schränkt den fairen Wettbewerb nicht ein, sondern stellt ihn erst sicher. Dazu braucht es ein Bekenntnis der Universitäten zu "Inclusive Excellence" und die konsequente staatliche Förderung von Teilhabe in Bildung und Beruf – unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Behinderung. Es ist daher dringend zu hoffen, dass die alarmierenden Vorschläge der Arbeitsgruppe nicht zur Arbeitsagenda der Bundesregierung werden.
Katharina Zilles ist Beauftragte für Diversität, Gleichstellung und Inklusion in der Personalentwicklung. Isolde Karle ist Prorektorin der Ruhr-Universität Bochum (RUB) für Diversität, Inklusion und Talententwicklung. Andrea Kaus ist Dezernentin für Strategische Personal- und Talententwicklung und Inklusionsbeauftragte für Personal. Michaela Kusal leitet das Beratungszentrums zur Inklusion Behinderter des Akademischen Förderungswerks Bochum (Akafö) und ist Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
HRK unterstreicht die Bedeutung von Diversität
Das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) betont in einer Erklärung die Bedeutung von Gleichstellung und Diversität für die deutschen Hochschulen. Mit großer Sorge beobachteten die Hochschulen, dass Grundsätze der Chancengerechtigkeit und der diskriminierungsfreien Teilhabe zunehmend pauschal infrage gestellt und öffentlich diskreditiert würden. Solchen Entwicklungen trete die HRK entschieden entgegen, hob das Präsidium vergangene Woche anlässlich der HRK-Mitgliederversammlung in Weimar hervor, ohne auf konkrete Fälle einzugehen. Über die Debatte und ihre Hintergründe können Sie hier nachlesen.
Die HRK betonte die doppelte Bedeutung von Gleichstellung und Diversität. "Gleichstellungsmaßnahmen und -strukturen dienen der Chancengerechtigkeit", sagte HRK-Präsident Walter Rosenthal. "Sie zielen auf den Abbau struktureller Ungleichheit und Diskriminierung und sie fördern die gleichberechtigte Einbindung und Entfaltung individueller Potenziale. Das ist nicht unnötig oder optional, sondern verfassungsrechtlich geboten." Die für Internationales, Gleichstellung und Diversität zuständige Vizepräsidentin Angela Ittel ergänzte, Gleichstellung und Vielfaltsmanagement seien "zentrale Bestandteile strategischer Hochschulentwicklung und Grundlage für innovative und exzellente Forschung und Lehre". Damit Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen, Fertigkeiten und Perspektiven an Hochschulen produktiv an gemeinsamen Zielen arbeiten können, seien chancengerechte Verfahren, ein langfristiges Personal- und Berufungsmanagement sowie systematisches Monitoring erforderlich. D"as ist originäre Führungsaufgabe und eine Frage strategischer Hochschulsteuerung."
Die HRK-Erklärung verweist auf die 2024 von den Mitgliedshochschulen verabschiedete Entschließung "Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschule", in der sich die Hochschulen "klar" dazu bekannt hätten, "Berufungs- und Personalprozesse transparenter, qualitätsgeleiteter und chancengerechter weiterzuentwickeln". Darin liege ein Beitrag zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems, bekräftigt nun das HRK-Präsidium. JMW.
Kommentare
#1 - "Diversity" und Exzellenz
Körperbehinderte werden an Schulen und Hochschulen doch hauptsächlich durch viele Treppen und wenige Aufzüge behindert und ausgegrenzt. Ich kenne Universitätsgebäude ohne eine Behindertentoilette. Allerdings bezieht sich die "Diversität" -- soweit ich das verstanden habe -- hauptsächlich auf die sexuelle Orientierung im Sinne der LSBTIQ-Community. Kann jemand erklären, was das mit wissenschaftlicher Exzellenz zu tun haben soll? Spielt das bei Zulassung zum Studium, bei Stipendien oder bei der Besetzung von Stellen eine Rolle, war die sexuelle Orientierung von Individuen überhaupt je aktenkundig? Als Mitglied von Auswahlkommissionen wollte ich überhaupt nicht wissen, wer da schwul oder lesbisch oder sonstwas ist. Frauen werden seit langem tendenziell eher bevorzugt, es gibt ja die Frauenbeaufragten. Bleiben noch die "people of color", die sich nicht verstecken können. Aber wie viele sind das in Deutschland, und wie wirkt sich das auf die Exzellenz aus?
#1.1 - Falsch, Frauen werden auf…
Falsch, Frauen werden auf den Papier hoechstens bevorzugt. Das Resultat am Ende ist immer noch das gleiche - zu wenige Frauen in der Wissenschaft nach dem PhD, z.B. in STEM. Sonst waeren wir schon laengst bei mehr als 50%, denn mehr Frauen studieren.
Falls Sie ein Problem mit der Bevorzugung von Frauen durch Quote haben: Da lässt sich nur sagen, Männer wollen seit Jahrzehnten nicht ihre Buddy-Clubs teilen. Aber sie wollten wohl offenbar nicht und deswegen lieber Quote.
Das Ausgrenzen von Frauen nimmt unter den Menschen mit rechter Einstellung wieder zu.
"Kann jemand erklären, was das mit wissenschaftlicher Exzellenz zu tun haben soll?" Sie sollten in der Lage sein, sich selbst die Antwort zu geben, warum Frauen usw in der Wissenschaft unterrepräsentiert sind. Wenn nicht, schade.
Es heisst Gleichstellungsbeauftragte/r und den Job machen auch Maenner.
Leider ist die angebliche Fraunfoerderung nur ein Feigenblatt.
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