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Die Wissenschaft wappnet sich

Am Vorabend einer Sonder-Wissenschaftsministerkonferenz demonstriert die Community Geschlossenheit gegen wissenschaftsfeindliche Kräfte. Doch der politische Test kommt bei Abstimmungsregeln, Staatsverträgen und Sicherungen gegen künftige Blockaden. Welche Optionen diskutiert werden.
Landtag

Ort für Selbstversicherung: Der Landtag Brandenburg in Potsdam, wo am Mittwoch die Konferenz "Resilienz des deutschen Wissenschaftssystems – Verantwortung gemeinsam übernehmen" stattfindet. Foto: Andraszy, CC BY-SA 4.0

ES IST EINE VERANSTALTUNG, wie es sie nicht allzu oft gibt. Zwei Wissenschaftsministerinnen laden am Vorabend einer Sondersitzung aller Wissenschaftsminister zu einer Konferenz in den Brandenburger Landtag ein, im Publikum das Who is Who der Führungsetagen aus Wissenschaft und Forschungspolitik. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats begrüßt, Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hält einen Impulsvortrag, gefolgt von einer Keynote der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf (eine schon in sich interessante Konstellation, Sie erinnern sich), anschließend ist der Klimaforscher Ottmar Edenhofer dran, danach soll DFG-Präsidentin Katja Becker sprechen.

Moderiert wird das Ganze von Eckart von Hirschhausen, was sicherstellt, dass die Angelegenheit trotz der Ernsthaftigkeit der Thematik nicht zu staatstragend wird. Im Gegenteil, die Botschaft, die von Potsdam ausgehen soll, lautet ja: Die Lage ist herausfordernd, aber wir haben einen Plan und packen es an. Es geht, so auch der Titel der Veranstaltung, um die "Resilienz des deutschen Wissenschaftssystems" und darum, "Verantwortung gemeinsam (zu) übernehmen" für den Schutz der Wissenschaftsfreiheit.

Im September sind Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, bei denen die AfD stärkste Partei werden könnte. Im Magdeburger Landtag könnte es Umfragen zufolge sogar knapp für eine absolute Sitzmehrheit reichen – und damit für eine Alleinregierung der rechtsextremen Partei.

Wie sehr die AfD die Wissenschaft in Deutschland in ihrem jetzigen Zustand verachtet, steht ohne Drumherumreden in den Papieren, die sie zuerst für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern großspurig als "Regierungsprogramme" vorgelegt hat: Die Naturwissenschaft sei nach Klima- und Corona-Politik nicht mehr in der Lage, "ideologiefreies Wissen" zu erzeugen; die Geisteswissenschaften wiederum steckten "bis zum Hals in einem Sumpf aus Genderismus, Postkolonialismus und sonstiger poststrukturalistischer Phrasendrescherei" – weshalb die AfD die Wissenschaft wieder "zu sich selbst" zurückführen wolle. Gerade Sachsen-Anhalt sieht sie dabei offenbar als Blaupause, um auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen umzukrempeln – und um Einfluss zu nehmen auf die föderale Bildungs-Wissenschaftspolitik, die bislang größtenteils über Konsens und Einstimmigkeit gesteuert wurde.

Spät ist sie aufgewacht, die Wissenschaftspolitik der demokratischen Parteien, nachdem 2024 noch eine Reform der Abstimmungsregeln in der Kultusministerkonferenz weitgehend gescheitert war, aber sie ist aufgewacht. Die Wissenschaftsministerinnen aus Brandenburg, Manja Schüle (SPD), und aus Baden-Württemberg, Petra Olschowski (Grüne), wurden federführend beauftragt, mögliche Schutzmaßnahmen zu eruieren, parallel setzten sich Arbeitsgruppen unter anderem auch bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und beim Wissenschaftsrat zusammen.

Solidarität als Schutzversprechen

Die DFG hat Anfang der Woche ihre Schlussfolgerungen präsentiert, der Wissenschaftsrat will seine Ergebnisse im Oktober beschließen. Im Landtag von Potsdam kommen sie an diesem Mittwoch auf Einladung Schüles alle zusammen, nachdem man sich im Februar bereits in Mannheim getroffen hatte mit Olschowski als Gastgeberin.

An Mannheim anknüpfend, heißt es in der Einladung, "sollen jetzt in Potsdam die nächsten Schritte diskutiert werden, die notwendig sind, um das Wissenschaftssystem in Deutschland zukunftssicher aufzustellen. Dabei soll es nicht nur um die bestehenden Bedrohungen gehen, sondern auch darum, die Akteure und Kräfte sichtbar zu machen, die das System stützen und tragen."

Es handelt sich also um eine – auch per Livestream übertragene – Selbstversicherung, dass man zusammensteht und, wenn man sich gut abstimmt, gemeinsam stärker ist als die Bedrohungen, die aktuellen wie künftige. Ein Punkt, dem die DFG in ihrem prägnanten "Positionspapier zur Stärkung der Freiheit und Resilienz der Wissenschaften" den Schlussteil gewidmet hat: Unter "Verpflichtung zur solidarischen Unterstützung" schlägt sie vor, Angriffe auf einzelne Akteure des Wissenschaftssystems als Angriff auf das gesamte System zu werten und tragende Institutionen auf eine "kollektive Beistandspflicht" zu verpflichten. Vor dem Krisenfall müsse geklärt werden, wer sich beteiligt, wie Entscheidungen fallen und welche Szenarien diese Pflicht auslösen.

Auch wenn also noch im Ungefähren bleibt, wie genau eine "Beistandspflicht" aussehen könnte und ob sie wirklich wirksam würde, etwa wenn Hochschulen oder ungeliebten Wissenschaftsdisziplinen in einzelnen Bundesländern das Geld abgedreht werden sollte: Allein dass eine solche Idee von der DFG jetzt als Thema an die Allianz der Wissenschaftsorganisationen herangetragen wird, ist bemerkenswert.

"Eindruck einer selbstbezüglichen Elite"

Auch Wissenschaftsratsvorsitzender Wolfgang Wick begrüßte in der "Süddeutschen Zeitung" das DFG-Papier ausdrücklich – und nahm dessen selbstkritische Linie auf, wonach die Wissenschaft auch eigene Verwundbarkeiten ernst nehmen müsse: unverständliche Kommunikation, den Eindruck einer selbstbezüglichen Elite, schwache interne Solidarität und der hohe Anteil befristeter Beschäftigter. Die Wissenschaft habe wissenschaftsfeindliche Entwicklungen über Jahrzehnte "geflissentlich übersehen", sagte Wick, und sich "ganz gut eingerichtet in unseren Privilegien". Resilienz, so verstanden, ist also nicht nur eine Frage besserer Geschäftsordnungen, sondern auch der Bereitschaft zur eigenen Erneuerung.

Spannend wird in Potsdam auch werden, wie viel dort bereits durchsickert von den konkreten Planungen der Wissenschaftsminister, wie sie zwei der wichtigsten Gremien der föderalen Wissenschaftspolitik, die Wiss-MK und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern schützen wollen. Und schützen heißt: ihre Grundlagen, Geschäftsordnungen und Abstimmungsregeln so ändern, dass sie nicht mehr von einer einzigen oder wenigen Landesregierungen blockiert oder sogar gesprengt werden können.

Genau dafür trifft sich am Donnerstag die Wiss-MK zu ihrer Sondersitzung, am Freitag dann werden in der GWK offenbar weitreichende Veränderungen diskutiert und nach Möglichkeit beschlossen. In beiden Fällen geht es vor allem um Reformen des Einstimmigkeitsprinzips bei allen wichtigen Fragen und Abkommen, das einer möglichen AfD-Landesregierung in die Hände zu spielen droht.

Auch hierzu äußert sich die DFG in ihrem Papier: Es gelte unter anderem, "Einstimmigkeitsregelungen kritisch zu prüfen, da sie wissenschaftsfeindliche Akteure de facto mit einer Vetomacht ausstatten könnten." Zugleich mahnt die DFG, der mögliche Missbrauch von Verfahren sei dabei "gegen deren Nutzen abzuwägen; Bemühungen um die Einhegung wissenschaftsfeindlicher Inanspruchnahme von Regeln sollten nicht zum voreiligen Abbau von gut begründeten Verfahren führen." Frauke Brosius-Gersdorf wiederum sagte im Vorfeld der Konferenz bei "Table Media", in der föderalen Zusammenarbeit "einfach gegen den Willen einzelner Beteiligter vom Einstimmigkeitsprinzip zum Mehrheitsprinzip überzugehen", sei "verfassungrechtlich schwierig".

Balanceakt der Reformen

Genau das ist der Balanceakt, den vor allem die Ministerinnen Schüle und Olschowski zu leisten hatten, denn die von ihnen geleitete Ad-hoc-AG "Resilienz" unter Beteiligung weiterer Länder hatte einen ambitionierten Auftrag: Sie sollte laut Beschluss der Wissenschaftsminister "vor dem Hintergrund der laufenden Überprüfung bestehender Vereinbarungen seitens der GWK bezüglich der Resilienzfähigkeit die Geschäftsordnung der Wiss-MK, unter anderem hinsichtlich des Einstimmigkeitsprinzips, beraten und Vorschläge erarbeiten".

Zusätzlich gab es von der Amtschefskonferenz Wissenschaft die Bitte, die bereits vorliegenden "Einschätzungen und Empfehlungen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen von Kündigungen des Studienakkreditierungsstaatsvertrags sowie des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung durch einzelne Länder in Zusammenarbeit mit der Stiftung Akkreditierungsrat und der Stiftung für Hochschulzulassung" zu schärfen.

Vergangene Woche bei der regulären Wiss-MK-Sitzung in Lindau kam es dann aber zu Ärger. Eigentlich war der Plan gewesen, die Beratungen zu beenden mit der Gewissheit, alle großen Stolpersteine für die geplante gemeinsame Deklaration zur Wissenschaftsfreiheit und für die konkreten Schutzmaßnahmen bei Geschäftsordnung und Staatsverträgen aus dem Weg geräumt zu haben, um dann am Tag nach der großen Potsdamer Konferenz in der geplanten Sondersitzung Beschlüsse fassen zu können. Doch es lief anders: Vor allem Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) zeigte kaum Bereitschaft, zentrale Abstimmungsregeln anzutasten, und sagte dies auch öffentlich in der anschließenden Pressekonferenz so.

Sicherungen an besonders neuralgischen Stellen

Die Deklaration zur Wissenschaftsfreiheit gilt inzwischen als ausverhandelt, ihr will sich dem Vernehmen nach auch Bundesforschungsministerin Bär anschließen. Beim Beschluss zu den konkreten Schutzmaßnahmen blieb dagegen bis zuletzt die Frage der Abweichung von der Einstimmigkeitsregel der Knackpunkt, verhandelt auf der Spitzenebene von Blume als Koordinator der unionsregierten Länder und seinem SPD-Gegenpart, Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (der übrigens auch in Potsdam dabei sein wird).

Klar ist aber schon jetzt: Selbst wenn am Donnerstag ein Kompromiss gelingt, wird es kaum um den einen entscheidenden Befreiungsschlag der Wiss-MK gehen, sondern um mehrere Sicherungen an besonders neuralgischen Stellen. Genau das zeigte bereits die Analyse, die die Ad-hoc-AG von Schüle und Olschowski den übrigen Wissenschaftsministern in Lindau präsentierte und die dem Wiarda-Blog vorliegt. Im Mittelpunkt standen dabei drei sehr konkrete Fragen: Erstens: Was passiert, wenn ein Land in der Wiss-MK blockiert? Was passiert, wenn ein Land den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung kündigt? Und was passiert, wenn ein Land aus dem gemeinsamen Akkreditierungssystem ausschert? 

Derzeit gilt das Einstimmigkeitserfordernis laut Geschäftsordnung der Wiss-MK zur "Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen", bei "Auswirkungen auf die Landeshaushalte", "die Wissenschaftsministerkonferenz selbst betreffend" und für die "Errichtung gemeinsamer Einrichtungen im Wissenschaftsbereich". Für alle vier Fälle spielt die Analyse Szenarien durch, welche Konsequenzen die geltende Einstimmigkeit hat und was die Auswirkungen wären, sollten Mehrheitsentscheidungen eingeführt werden.

Die erste Antwort der Analyse klingt dabei fast banal, ist aber politisch brisant: Wird ein einstimmiger Beschluss verhindert, können die übrigen Länder sich womöglich außerhalb der Wiss-MK verständigen – aber dann wäre die Wiss-MK als Institution in genau dieser Frage "nicht mehr handlungsfähig". Sie ist, worauf die AG hinweist, wie die gesamte Kultusministerkonferenz ja ohnehin "kein Organ des Verfassungsrechts, sondern ein informelles Element der Zwischenländerebene". Bei dem sich genau daher übrigens die von Brosius-Gersdorf aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht stellen dürften, im Gegensatz zur GWK. Allerdings ist es ein informelles Element, an dem viel hängt. Mit anderen Worten: Das Einstimmigkeitsprinzip schützt den föderalen Zusammenhalt, kann aber zugleich zum Hebel werden, ihn lahmzulegen. 

Auswege aus der Blockade

Deshalb kreisen die von der AG benannten Optionen nicht um den großen Bruch mit der Einstimmigkeit, sondern um begrenzte Klärungs- und Ausweichverfahren. Ein Ansatz wäre, das Fernbleiben eines Landes als Enthaltung zu werten statt wie bisher als Blockademöglichkeit. Ein anderer: ein gestuftes Verfahren, in dem die Länder bei festgefahrenen Einstimmigkeitsfragen zunächst innerhalb der Wiss-MK weiterberaten können, bevor sie sich notfalls außerhalb ihrer Strukturen organisieren müssten.

Noch konkreter wird die Vorlage bei den beiden Staatsverträgen. Beim Staatsvertrag über die Hochschulzulassung könnte eine Kündigung durch ein Land im schlimmsten Fall den gesamten Vertrag gefährden; die Stiftung für Hochschulzulassung müsste dann aufgelöst werden, falls nicht schnell ein Nachfolgevertrag in Kraft träte. Für Studienbewerber, Hochschulen und vor allem die zentral vergebenen Studiengänge wie Medizin wäre das ein massives Rechtsunsicherheitsrisiko.

Als mögliche Gegenmittel nennt die Vorlage keine fertige Lösung, aber eine Richtung: Der Staatsvertrag könnte so geändert werden, dass er bei Kündigung eines Landes für die übrigen Länder fortgilt; Kündigungsfristen könnten verlängert, Übergangsregeln für bereits laufende Bewerbungsverfahren ergänzt werden. Sogar eine Bundesgesetzgebung wird als Notfall- und Übergangsoption mitgedacht, weil der Bund bei Hochschulzulassung und Hochschulabschlüssen eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz besitzt – allerdings ausdrücklich nicht als bevorzugte Dauerlösung.

Beim Studienakkreditierungsstaatsvertrag liegt das Problem etwas anders. Bestehende Akkreditierungen würden zunächst weitergelten, neue oder auslaufende Verfahren könnten aber schwierig werden, wenn ein Land austritt oder seine Studienakkreditierungsverordnung verändert. Die Vorlage empfiehlt hier pragmatische Sicherheitsnetze: eine Neuordnung der Finanzierung unter den verbleibenden Ländern, längere Kündigungsfristen, eventuell privatrechtliche Verträge zwischen Akkreditierungsrat und Hochschulen eines ausgescherten Landes.

Die Kernfrage von Potsdam

So technisch all das klingt, tatsächlich  geht es um die wissenschaftspolitische Kernfrage dieser Woche: Finden die Länder eine Form der Vorsorge, die robust genug ist gegen eine wissenschaftsfeindliche Landesregierung – ohne zugleich das föderale Kooperationsprinzip so stark zu beschädigen, dass die Wiss-MK selbst an Legitimität verliert? 

Am Vortag der Sonder-Wiss-MK werden sie in Potsdam weniger in Paragraphen, Regularien und Kleingedrucktem diskutieren und mehr die großen Linien betonen. Gut so. Denn am Ende, das ist schon jetzt klar, wird sich der Schutz von Wissenschaft und Demokratie nicht nur an rechtlichen oder finanziellen Vorkehrungen entscheiden, sondern vor allem an der Haltung all jener, die Wissenschaft organisieren, betreiben oder politisch für sie verantwortlich sind. Ganz so, wie es die DFG in ihrem Papier formuliert hat: "Wissenschaftsfreiheit ist eine Errungenschaft freier, demokratischer Gesellschaften und unverzichtbarer Bestandteil ihres Erfolgs – wir müssen sie auch in Deutschland aktiv verteidigen." JMW.

Kommentare

#1 -

Timo | Mi., 08.07.2026 - 16:32

Die Staatlichkeit der Länder ist im Gundgesetz verankert. Beschlüsse der Länder mit Bindewirkung, insbesondere in Verbindung mit Finanzflüssen, bedürfen deshalb der Einstimmigkeit nicht Fachminister, wohl aber der abschließend beschließenden Ministerpräsidenten. Dieses verfassungsrechtliche Grundlage nicht zu beachten, führt zu Illusionen. Ertragreicher für die aktuelle Diskussion erscheint mir der Verfassungsgrundsatz der Bundestreue, der für das Verhalten der Länder untereinander als auch zwischen Bund un Ländern gilt. Er dürfte beim Medienstaatsvertrag voraussichtlich zuerst getestet werden. Klugheit gebietet mehr verfassungsrechtlichen Realismus als vordergründigen politischen Aktionismus als Gebot der Stunde. 

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