Direkt zum Inhalt

Das U-Boot in der Musterechtsverordnung

Die Lehrverfassung wäre der Gesellschaftsvertrag einer Hochschule. Nun steht sie kurz vor ihrer verbindlichen Einführung.

Bild
Artikelbild: Das U-Boot in der Musterechtsverordnung

VIELLEICHT IST DIESE Kolumne ein Fehler. Womöglich stoße ich einige Wissenschaftsminister erst auf das U-Boot, das ihnen ihre Beamten untergejubelt haben. Andererseits wäre es sehr seltsam, wenn plötzlich in der nächsten Version des Kleingedruckten die „Lehrverfassung“ nicht mehr auftauchen würde.

Der Reihe nach. Seit bald anderthalb Jahren verhandeln die Bundesländer über die Reform eines Systems, dessen Name so abschreckend klingt, wie es laut seiner Kritiker überflüssig ist: die Akkreditierung. Kurz gesagt überprüfen Experten von außen die Qualität von Studiengängen, um sie, logisch, besser zu machen.

Wen die Details nicht interessieren, kein Problem. Wichtig ist nur, dass das Verfassungsgericht den Ländern gesagt hat: So dürft ihr das nicht machen. Dabei ging es gar nicht um die Begutachtungen und deren (Un-)Sinn als solche, sondern um ihre „grundgesetzkonforme“ Organisation zwischen privaten Agenturen und staatlichem Akkreditierungsrat. >>


WEITERE AKTUELLE THEMEN:

o TENURE TRACK: EIN AUSWAHLGREMIUM, DAS SEINEN JOB ERNST GENOMMEN HAT

o KÜNFTIG NUR NOCH ALLE ACHT JAHRE: KMK VERLÄNGERT AKKREDITIERUNGSZEITRÄUME

o GASTBEITRAG ZUR DIGITALISIERUNG IN DER BILDUNG: WEIL NICHT ALLES BLEIBT, WIE ES IST

o INTERVIEW MIT THERESIA BAUER ZU IHREM NEUEN ...

Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels

Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.

Sind Sie bereits ein registrierter Benutzer / Unterstützer?
Hier können Sie sich einloggen.

Nein, ich habe noch kein Benutzer / Unterstützer-Konto:
zur Anmeldung

Kommentare

#1 -

Karlchen Mühsam | Mo., 25.09.2017 - 15:34
Lieber Herr Wiarda,



enthält die Musterrechtsverordnung eigentlich Vorgaben für die Lehrverfassung oder erschöpft sich die Regelung in dem von Ihnen zitierten Paragraph 17?



Ich habe erhebliche Zweifel, ob das Instrument der Lehrverfassung hilfreich ist, nachhaltige Verbesserungen in der akademischen Lehre zu gewährleisten. Ich kenne Beispiele von Lehrstrategien, oder Grundsätzen für gute Lehre, die man sicherhlich auch mit dem Titel "Lehrverfassung" hätte versehen können, die in ihrer Aussagekraft aber so beliebig sind, dass auch der schlechteste Studiengang sich darin wiederfindet und nach der Logik des neuen Akkreditierungsrechts mangels ersichtlicher Versagungsgründe mithin akkreditiert werden muss.



Wirksamer und weit weniger bürokratisch wäre m.E. ...

#2 -

Jan-Martin Wiarda | Mo., 25.09.2017 - 18:56
Liebe/r Karlchen Mühsam,
ja, der Paragraph 17 ist ausführlicher, vor allem aber auch die dazu gehörige Kommentierung. In der Verordnung heißt es unter anderem: "Das Qualitätsmanagementsystem ist integraler Bestandteil der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Lehrverfassung und zielt darauf ab, die Studienqualität kontinuierlich zu verbessern." Insgesamt eine sehr spannende Lektüre!

Beste Grüße
Ihr Jan-Martin Wiarda

#3 -

Karlchen Mühsam | Mi., 27.09.2017 - 23:14
Lieber Herr Wiarda,
vielen Dank für die Hinweise. Die gesetzliche Formulierung bestätigt meine Befürchtungen. Die amtliche Begründung mag eine spannende Lektüre sein. Im Hochschulalltag ist sie nur leider keine Hilfe in der Auseinandersetzung mit den Qualitätsmuffeln. In der gerichtlichen oder rechtsaufsichtlichen Auseinandersetzung kommt es primär auf den normierten Text an. Nur in der Begründung niedergelegte Wünsche sind unbeachtlich.

#4 -

Jan-Martin Wiarda | Do., 28.09.2017 - 11:59
Liebe/r Karlchen Mühsam,

ich bin da weniger pessimistisch. Wie gesagt, in dem Paragraph steht unter anderem der oben genannte Satz. Aber da ist noch mehr. Und ich halte den Normierungsgrad insgesamt für recht hoch – und den entstehenden positiven Erwartungsdruck auch. Gerichtlich bzw. rechtsaufsichtlich wird man den Status der Lehre ohnehin nicht aufwerten können...

Beste Grüße
Ihr Jan-Martin Wiarda

#5 -

Karlchen Mühsam | Do., 28.09.2017 - 12:29
Lieber Herr Wiarda,



16 Jahre zähe Diskussionen zur Studienqualität mit Kolleginnen und Kollegen in Hochschulleitung, Fachbereichen und Verwaltungen führen zu einem aus Ihrer Sicht möglicherweise etwas pessimistischen Blick auf die Dinge.

Wenn man die Qualität einzelner Lehrveranstaltungen betrachtet, gebe ich Ihnen Recht. Hier lässt sich angesichts der Lehrfreiheit normativ keine Verbesserung erzwingen. Ein (guter) Studiengang ist aber mehr als die Summe von Lehrveranstaltungen. Hier geht es darum, Studierende zu einer beruflichen Tätigkeit in einem akademischen Umfeld fachlich und methodisch zu befähigen. Klare normative Vorgaben sind hier sehr wohl möglich und zur Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen verfassungsrechtlich auch zulässig.

Hier fehlt wohl ...

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihr E-Mail Adresse (wird nicht veröffentlicht, aber für Rückfragen erforderlich)
Ich bin kein Roboter
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

Vorherige Beiträge in dieser Kategorie


  • allgemeines Artikelbild - Der Wiarda Blog

Ein Auswahlgremium, das seinen Job ernst genommen hat

Die erste Runde im Tenure-Track-Programm lief anders, als viele es erwartet haben. Gut so.


  • Künftig nur noch alle acht Jahre

Künftig nur noch alle acht Jahre

Die Kultusministerkonferenz will die Akkreditierungszeiträume verlängern. Was noch in der fast fertigen Musterrechtsverordnung steht –und worüber sich die Ministerien aktuell streiten.


  • Wenn 25 Prozent der Professoren einen Rektor in Frage stellen, ist eine hochschulweite Debatte nötig

Wenn 25 Prozent der Professoren einen Rektor in Frage stellen, ist eine hochschulweite Debatte nötig

Baden-Württembergs grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer präsentiert heute im Kabinett ihre Runderneuerung des Hochschulgesetzes. Zwei Ideen dürften für Aufsehen sorgen: Professoren sollen per Ur-Wahl Rektoren abwählen können und Doktoranden eine eigene Stimme im Senat erhalten.


Nachfolgende Beiträge in dieser Kategorie


  • allgemeines Artikelbild - Der Wiarda Blog

88 sind noch drin

Wie die heutige Cluster-Vorentscheidung in der Exzellenzstrategie die Universitätslandschaft (neu) sortiert: eine erste Analyse.


  • Aufnahmetests statt Abinote

Aufnahmetests statt Abinote

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit des Numerus Clausus. Wie eine sinnvolle Reform aussehen könnte und warum sie vermutlich nicht kommen wird.


  • Artikelbild: Blick zurück (9)

Blick zurück (9)

Seit 20 Jahren beschäftigte ich mich mit Hochschulen, Bildung und Wissenschaft. Viel ist passiert in dieser Zeit, vieles davon durfte ich als Journalist begleiten. Der Blick zurück zeigt, wie aktuell einige meiner Themen von einst geblieben sind – obwohl sich fast alles verändert hat. Machmal allerdings auch, weil sich fast gar nichts verändert hat. Der neunte Teil einer Serie.