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Verstößt das Gendersternchen gegen die Rechtschreibung, Herr Lange?

Ja, sagt der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung – und erklärt, wo Hessens neue Landesregierung mit ihrem geplanten Verbot trotzdem falsch liegt. Die Kultusminister dürften sich dagegen nicht drücken, sondern müssten klare Regeln für die Schulen erlassen.

Josef Lange war Referatsleiter in der DFG und beim Wissenschaftsrat, Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz und lange Jahre Staatssekretär, zwischen 2003 und 2013 im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Seit 2017 ist er Vorsitzender des Rats für deutsche Rechtschreibung und am 1. Januar in seine zweite Amtsperiode gestartet. Foto: Karin Kaiser, MHH.

Herr Lange, der Rat für deutsche Rechtschreibung hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Gender-Sonderzeichen nicht zum "Kernbestand der deutschen Orthographie" gehören. Bevor wir darüber sprechen, was genau das bedeutet: Wer gibt dem Rat eigentlich das Recht zu solchen Beschlüssen?

 

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde 2004 von den deutschsprachigen Ländern gegründet. 18 seiner Mitglieder stammen aus Deutschland, je neun aus Österreich und der Schweiz. Südtirol, Liechtenstein und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens entsenden je ein Mitglied, Luxemburg ist ohne Stimmrecht vertreten. Der Rat hat den Anspruch, das entscheidende Gremium für die Interpretation der deutschen Rechtschreibung zu sein, wie sie im Amtlichen Regelwerk festgehalten ist. 1996 haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet, diese Regeln verpflichtend umzusetzen für alle ihre Schulen und die öffentliche Verwaltung. Ob die Kommunen dazu gehören, wird rechtlich immer wieder diskutiert.

 

Aber wer legitimiert den Rat zu seiner Rolle?

 

Die österreichischen Mitglieder werden von den zuständigen Bundesministerien bestimmt, in der Schweiz einigen sich Kantone und Bundesrat auf die Entsendung. Deutschland hat die Auswahl verschiedenen Einrichtungen und Verbänden übertragen, um die deutsche Sprache in ihrer ganzen Realität und Breite abzudecken, darunter Lehrergewerkschaften, die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, Repräsentanten von Nachrichtenagenturen und Medien. Wichtig ist aber, dass alle Beschlüsse, die der Rat fasst, anschließend von den staatlichen Stellen in allen deutschsprachigen Staaten bestätigt werden müssen. Tut es nur eine Regierung nicht, muss es ein erneutes Beratungsverfahren mit dem Rat geben. Das ist aber bislang noch nie vorgekommen. 

 

Und was hat der Rat gegen Binnen-I, Gender-Sternchen & Co?

 

Der Rat hat nichts gegen diese und weitere Sonderzeichen. Er kann nicht die Augen davor verschließen, dass sich da eine bunte Mischung entwickelt hat und genutzt wird. Darum haben wir uns nach langen und durchaus kontroversen Diskussionen im Juli 2023 verständigt, dass diese Zeichen in der deutschen Schriftsprache vorkommen, aber nicht zum Kernbestand gehören. 

 

"Da entstehen Konstruktionen und
Wortungetüme, die in sich nicht stimmig sind." 

 

Das hat große Aufregung bei Gegnern und Befürwortern des Genderns verursacht, zwischendurch fühlte sich der Rat gar missverstanden. 

 

Wichtig ist darum zunächst der Hinweis, dass wir  geschlechtergerechte Schreibung nicht per se aus dem Amtlichen Regelwerk ausschließen. Es gibt viele übrigens auch von mir genutzte Möglichkeiten dieses Schreibens, die ohne Sonderzeichen auskommen und nicht rechtschreibschwierig sind: Lehrerinnen und Lehrer zum Beispiel, Lehrkräfte oder Lehrende. 

 

Sieh da! Bayerns Ministerpräsident Markus Söder scheint sich mit solchen Differenzierungen nicht aufzuhalten und will offenbar grundsätzlich "das Gendern in Schulen und Verwaltungen" untersagen.

 

Was nicht gedeckt wäre mit unserem Beschluss. Und mit dessen Begründung, die wir im Dezember 2023 veröffentlicht haben, darin erläutern wir den Unterschied. Im Gegensatz zur geschlechtergerechten Schreibung ohne Sonderzeichen beeinträchtigt die Nutzung von Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung einer geschlechtsübergreifenden Bedeutung die Verständlichkeit und Grammatik der deutschen Sprache so stark, dass wir sie als Rat nicht empfehlen können. Nur ein Beispiel: "Ein:e gute:r Forscher:in ist bei weitem kein:e gut:e Manager:in." Kommt Ihnen bekannt vor? Stand in einem Interview bei Ihnen im Blog. Da entstehen Konstruktionen und Wortungetüme, die in sich nicht stimmig sind. 

 

Das klingt jetzt aber mehr nach Stilkritik.

 

Es geht um mehr. Der Einsatz dieser Sonderzeichen lässt sich nach heutigem Stand sprachwissenschaftlich nicht begründen. Außerdem soll das Amtliche Regelwerk dafür sorgen, dass amtliche Texte eindeutig und rechtssicher sind. Und dass sie sich automatisch übersetzen lassen. Das erscheint uns in Deutschland vielleicht nicht so wichtig, aber in mehrsprachigen Ländern wie Belgien oder in der Schweiz oder Bozen-Südtirol müssen Gesetzestexte mit exakt gleicher Bedeutung in allen Sprachen zur Verfügung stehen.

 

Apropos eindeutige Sprache: Wenn der Rat sagt, Genderzeichen gehörten nicht zum "Kernbestand der deutschen Orthographie", dann spricht er damit in Wirklichkeit ein Verbot ihres Einsatzes aus, oder?

 

Moment! Jeder Mensch kann als privater weiter reden oder schreiben, wie ihm oder ihr der Schnabel gewachsen ist. Richtig ist aber: Bei strikter Auslegung des Amtlichen Regelwerks ist die Nutzung dieser Sonderzeichen in den Schulen dann ein Rechtschreibfehler. Das bundesweit und im deutschen Sprachraum einheitlich umzusetzen, ist jetzt Aufgabe der Politik. Was auf keinen Fall sein darf, ist, dass es an der einen Schule so und an der zweiten anders gehandhabt wird. Was im Augenblick so passiert. Und was man nur als Rückfall in die Zeit vor Einführung der amtlichen Rechtschreibung Anfang des 20. Jahrhunderts bezeichnen kann. Die Kultusminister dürfen sich nicht wegducken.

 

"Wie sollen wir Kindern und Jugendlichen
in der Schule vermitteln, sich an Regeln zu halten,
wenn der Staat selbst es nicht tut?"

 

Und wenn ein Kultusminister sich gegen die Umsetzung Ihres Beschlusses entscheidet?

 

Es ist nicht unser Beschluss, sondern ein Beschluss aller deutschsprachigen Staaten und Regionen. Das heißt, dann würde sich dieses Bundesland aus der Gemeinschaft der deutschen Rechtschreibung verabschieden. Dahinter steht eine politische Frage, die weit über die Schulpolitik hinausgeht: Hält sich die Politik an ein gemeinsam beschlossenes Regelwerk? Als Vorsitzender des Rates und als Bürger kann ich nur sagen: Wie sollen wir Kindern und Jugendlichen in der Schule vermitteln, sich an Regeln zu halten, wenn der Staat selbst es nicht tut?

 

Hessens neue Landesregierung versucht sich derweil an der Übererfüllung. Sie will mit Verweis auf den Rat die Sonderzeichen verbieten, und das nicht nur in Schulen und Ämtern, sondern auch in öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Schulen, Universitäten und dem Rundfunk.

 

Vorsicht, kann ich da nur sagen. Rechtlich umstritten, aber meines Erachtens wahrscheinlich ist, dass das Amtliche Regelwerk für Universitäten als Institutionen da gilt, wo wir von amtlichen Bescheiden oder Prüfungsordnungen reden. In ihrer individuellen Arbeit können sich Forschende dagegen auf die Wissenschaftsfreiheit berufen. Studierende allerdings auch – wenn sie gendern genauso, wie wenn sie es nicht tun. Allerdings: Neulich habe ich 120 Seiten wissenschaftlichen Text eines Psychologen und einer Philosophin gelesen, und vor lauter Sonderzeichen ist es mir selten schwer gefallen zu verstehen, was sie mir sagen wollten. Die Zahl an Grammatikfehlern war extrem hoch, ich bin immer wieder gestolpert und stecken geblieben. Nun kann man mir vorwerfen, es liege an meinem fortgeschrittenen Alter. Das glaube ich aber nicht.  

 

Und wie ist das bei Medien und Rundfunk? 

 

Für privatwirtschaftliche Medien gilt das Amtliche Regelwerk ohnehin nicht, auch sonst sind sie von der Pressefreiheit geschützt. Genauso wie die redaktionelle Arbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Spannend wird es freilich, wenn ich in die Satzung von Sendern wie dem Deutschlandradio schaue. Wenn es darin heißt, die Sendeangebote sollten auch die "gesamtgesellschaftliche Integration" fördern, kann man schon fragen: Wird dieser Auftrag erfüllt, wenn der Einsatz von Sonderzeichen im Wortinnern gesellschaftlich derart umstritten ist? Als der Tagesspiegel im November 2023 vom Gender-Doppelpunkt abrückte, tat er das ja nur, weil so viele mit Hinweis auf dessen Nutzung ihre Abos gekündigt hatten. Aber das ist keine Frage, über die der Rat für deutsche Rechtschreibung zu entscheiden hat. 

 

"Das Verbot von Gendern – oder auch nur dessen Ankündigung – grenzt an Populismus. Aber es ist natürlich spektakulärer als, wie wir im Rat das tun, zu differenzieren."

 

Was halten Sie persönlich von so plakativen Anti-Gender-Aktionen wie in Hessen und Bayern?

 

Das Verbot von Gendern – oder auch nur dessen Ankündigung –grenzt an Populismus. Aber es ist natürlich spektakulärer als, wie wir im Rat das tun, zu differenzieren. Einmal zwischen geschlechtergerechter Schreibung ohne und "Gendern" mit Sonderzeichen im Wortinneren. Und zwischen den Bereichen, für die das Amtliche Regelwerk gilt und sinnvollerweise gelten muss – und anderen, wo der Staat sich heraushalten sollte. Eigentlich geht es aber um etwas Anderes.

 

Worum?

 

Hinter dem Streit um die Gender-Sonderzeichen im Wortinneren verbirgt sich eine tiefgreifende gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung, in der beide Seiten mit Unterstellungen arbeiten. Wer die Sonderzeichen nutzt, wird von deren erbitterten Gegnern als links und entrückt vom wahren Empfinden der Bevölkerung gebrandmarkt. Wer sie nicht nutzen will, gilt unter  uneingeschränkten Befürwortern als konservativ und rückständig, als würde er oder sie automatisch Frauen und nichtbinäre Personen missachten. Beide Seiten malen schwarzweiß und sind sich dabei mitunter sehr ähnlich. Ich rate insgesamt zu mehr Gelassenheit. 

 

Wird es nach dem Genderzeichen-Beschluss demnächst wieder ruhiger um die Arbeit des Rats?

 

Mal sehen. Wir haben im Amtlichen Regelwerk gerade das Kapitel zur Zeichensetzung überarbeitet. So werden künftig "infinite Nebensätze", d. h. erweiterte Infinitive, wieder mit einem Komma vom Hauptsatz abgetrennt, weil das nach unserer Beobachtung die Fehlerquote senkt und die Lesbarkeit  verbessert. Außerdem  haben wir das amtliche Wörterverzeichnis mit zahlreichen Änderungen überholt, die sich aus der alltäglichen Schreibbeobachtung von Fremdwörtern ergeben. Ein Beispiel: Weil keiner Spagetti schreibt, heißt es künftig auch laut amtlicher Rechtschreibung wieder Spaghetti – genau, wie die Italiener sich das vorgestellt haben und schreiben. Bis Mitte des Jahres wissen wir hoffentlich, ob alle deutschsprachigen Länder zustimmen.



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Kommentare: 6
  • #1

    A. Freund (Mittwoch, 24 Januar 2024 10:48)

    Ja, wie ich bei vielen meiner deutschen Mitbürger oft beobachte - es gibt leider keinen Mittelweg: ja oder nein, schwarz oder weiß, alles oder nichts, gendern oder nicht gendern, links oder rechts, Krieg oder Frieden, Netanjahu-Unterstützer oder Antisemit.
    Wie Herr Lange sagte, brauchen wir mehr Gelassenheit in dieser Gesellschaft - auch in Bezug auf Gendern in Bildung und Verwaltung. Wichtig ist, dass die gleichen Sprachregeln für das ganze Land (und individuell für Österreich, Ostbelgien, Schweiz & Co.) gelten.
    Das Letzte, was dieses Land braucht, ist zu viel Kleinstaaterei und Alleingänge in Bildung und Verwaltung à la Hessen oder Bayern unter dem Deckmantel des "Föderalismus".

  • #2

    E. Wissmuth (Donnerstag, 25 Januar 2024 08:21)

    Herr Lange übernimmt einfach so das Framing, (nur) Gendern sei "geschlechtergerechte Schreibung". Ich hätte gerne von ihm erläutert bekommen, warum das generische Maskulinum nicht geschlechtsgerecht sein soll. Schließlich ist Genus nicht Sexus.

  • #3

    Philonous (Donnerstag, 25 Januar 2024 08:49)

    Au contraire, mon frère. Herr Lange differenziert sehr schön zwischen dem Kampfbegriff "gendern" und dem Einsatz von geschlechtergerechter Sprache.

  • #4

    Alfred Pampel (Donnerstag, 25 Januar 2024 15:53)

    Zur Differenzierung Genus/sexus:
    Das generische Maskulinum ist deshalb nicht geschlechtergerecht, weil in der Tat der sexus nicht genus ist wie E. Wissmuth schreibt. Denn der "sexus" (Maskulinum) ist einem konkreten Geschlecht zugeordnet, und zwar wortwörtlich dem Maskulinum. Die Verwendung des Adj. "Generisch" bedeutet, dass ein eindeutig zugeordnetes Geschlecht (das männliche) allen zugeordnet wird unabhängig vom Geschlecht.
    Sprache ist doch oft sehr eindeutig. Deshalb ist es auch innerhalb der Rechtswissenschaft eine anerkannte Auslegungsform.

  • #5

    Michael M. (Donnerstag, 25 Januar 2024 22:16)

    Was ich nicht verstehe und wo ich die Argumentation von Herrn Lange nicht verstehe ist in dem Punkt der Stilkritik. Auf diese Frage nimmt Lange Bezug auf die Rechtssicherheit und Eindeutigkeit von amtlichen Texten. Auch das Erfordernis einen leichten Übersetzung erschließt sich. Jedoch gilt das nicht für Texte von Studierenden und/oder Schülerinnen und Schülern. Diese sind weder amtlich noch verlässt sich dort jemand darauf.
    Richtigerweise müssen alle richtig schreiben können, aber eine gendersensible Schreibweise hat mit der Frage, ob jemand orthografisch fit ist doch eigentlich nichts zu tun. Später nimmt Lange dann auch Bezug auf die Lesbarkeit und deutet an, dass gendersensible Texte fehleranfällig sind. Das erscheint weniger differenziert als der Eingang des Interviews vermuten lässt.

  • #6

    Reinhard M. Steyn (Donnerstag, 25 Januar 2024 22:26)

    Was mich interessiert hätte und damit hat Herr Lange sich wohl nicht befasst, wie er die sprachwissenschaftliche Forschung zu der Frage beurteilt, dass Sprache und Denken sich gegenseitig beeinflussen. Als Laie würde ich denken (wohl anders als Herr Lange), dass Personen die gendern ablehnen in der Tat auch die Gleichstellung ablehnen. Es erscheint der allgemeinen Lebenserfahrung nach plausibel, dass das so ist. Insofern ist der Vorwurf an diese Gruppe nicht ganz aus der Luft gegriffen. Es mag zwar keine automatische Missachtung non-binärer Personen und Frauen sein. Die Wahrscheinlichkeit dürfte aber höher sein, dass die Personen, die das Gendern rundheraus ablehnen, Probleme mit der Gleichbehandlung von Nicht-Männern haben.