Verstößt das Gendersternchen gegen die Rechtschreibung, Herr Lange?
Ja, sagt der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung – und erklärt, wo Hessens neue Landesregierung mit ihrem geplanten Verbot trotzdem falsch liegt. Die Kultusminister dürften sich dagegen nicht drücken, sondern müssten klare Regeln für die Schulen erlassen.

Josef Lange war Referatsleiter in der DFG und beim Wissenschaftsrat, Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz und lange Jahre Staatssekretär, zwischen 2003 und 2013 im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Seit 2017 ist er Vorsitzender des Rats für deutsche Rechtschreibung und am 1. Januar in seine zweite Amtsperiode gestartet. Foto: Karin Kaiser, MHH.
Herr Lange, der Rat für deutsche Rechtschreibung hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Gender-Sonderzeichen nicht zum "Kernbestand der deutschen Orthographie" gehören. Bevor wir darüber sprechen, was genau das bedeutet: Wer gibt dem Rat eigentlich das Recht zu solchen Beschlüssen?
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde 2004 von den deutschsprachigen Ländern gegründet. 18 seiner Mitglieder stammen aus Deutschland, je neun aus Österreich und der Schweiz. Südtirol, Liechtenstein und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens entsenden je ein Mitglied, Luxemburg ist ohne Stimmrecht vertreten. Der Rat hat den Anspruch, das entscheidende Gremium für die Interpretation der deutschen Rechtschreibung zu sein, wie sie im Amtlichen Regelwerk festgehalten ist. 1996 haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet, diese Regeln verpflichtend umzusetzen für alle ihre Schulen und die öffentliche Verwaltung. Ob die Kommunen dazu gehören, wird rechtlich immer wieder diskutiert.
Aber wer legitimiert den Rat zu seiner Rolle?
Die österreichischen Mitglieder werden von den zuständigen ...
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Kommentare
#1 - Ja, wie ich bei vielen meiner deutschen Mitbürger oft…
Wie Herr Lange sagte, brauchen wir mehr Gelassenheit in dieser Gesellschaft - auch in Bezug auf Gendern in Bildung und Verwaltung. Wichtig ist, dass die gleichen Sprachregeln für das ganze Land (und individuell für Österreich, Ostbelgien, Schweiz & Co.) gelten.
Das Letzte, was dieses Land braucht, ist zu viel Kleinstaaterei und Alleingänge in Bildung und Verwaltung à la Hessen oder Bayern unter ...
#2 - Herr Lange übernimmt einfach so das Framing, (nur) Gendern…
#3 - Au contraire, mon frère. Herr Lange differenziert sehr…
#4 - Zur Differenzierung Genus/sexus:Das generische Maskulinum…
Das generische Maskulinum ist deshalb nicht geschlechtergerecht, weil in der Tat der sexus nicht genus ist wie E. Wissmuth schreibt. Denn der "sexus" (Maskulinum) ist einem konkreten Geschlecht zugeordnet, und zwar wortwörtlich dem Maskulinum. Die Verwendung des Adj. "Generisch" bedeutet, dass ein eindeutig zugeordnetes Geschlecht (das männliche) allen zugeordnet wird unabhängig vom Geschlecht.
Sprache ist doch oft sehr eindeutig. Deshalb ist es auch innerhalb der Rechtswissenschaft eine anerkannte Auslegungsform.
#5 - Was ich nicht verstehe und wo ich die Argumentation von…
Richtigerweise müssen alle richtig schreiben können, aber eine gendersensible Schreibweise hat mit der Frage, ob jemand orthografisch fit ist doch eigentlich nichts zu tun. Später nimmt Lange dann auch Bezug auf die Lesbarkeit und deutet an, ...
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