Arbeitszeiterfassung: Bas’ Ministerium will keine Ausnahmen für Lehrer
Ein interner BMAS-Entwurf sieht keine Sonderregeln für Schulen, Hochschulen und Wissenschaft vor. In der Bildungsministerkonferenz prallen derweil zwei Linien aufeinander: Grundsatzstreit oder Praxistest? Zwei Briefe an Bas zeigen, wie scharf der Konflikt hinter den Kulissen ist.
Illustration KI-generiert.
NOCH ENDE APRIL hatte Bayerns Kultusministerin Anna Stolz versucht, bei Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte zu erreichen.
Am vergangenen Donnerstag berichteten nun mehrere Medien parallel über einen internen Gesetzentwurf aus dem BMAS, der unter anderem die elektronische Arbeitszeiterfassung per Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer und Branchen verpflichtend machen soll. Bereichsausnahmen für Schulen sind darin ebenso wenig vorgesehen wie für Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen.
Auch Hochschulrektorenkonferenz und Wissenschaftsminister hatten über Jahre eine Sonderrolle verlangt und diese mit den Eigenheiten von Forschung und Lehre begründet. Doch geht es nach dem BMAS, so soll Paragraf 16, Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes künftig lauten: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen."
Begründet wird das erwartungsgemäß mit den Entscheidungen von Europäischem Gerichtshof 2019 und Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022. "Damit hat das BAG die Frage des 'Ob' der Arbeitszeitaufzeichnung entschieden", heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf.
Wie BMK-Präsidentin Stolz an Bas appellierte
Die ersten Reaktionen aus der Wirtschaft fielen heftig aus. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sprach von einer "Zumutung". Der Entwurf strotze vor Misstrauen in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten, zitierte ihn der Tagesspiegel und berichtete, laut Ministeriumskreisen befinde sich der Referentenentwurf bisher weder in der Frühkoordinierung noch in der Abstimmung mit anderen Ministerien. Schon 2023 hatte das BMAS, damals unter Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der bis zum Ende der Ampel steckenblieb. Unter anderem das damalige BMBF hatte Widerstand geleistet.
Offizielle Reaktionen aus Hochschulen und Wissenschaftspolitik auf den neuen Entwurf gab es bis Montag dagegen nicht. Und die Bildungspolitik? Bayerns Kultusministerin Stolz (Freie Wähler) hatte in ihrer Rolle als amtierende Präsidentin der Bildungsministerkonferenz am 23. April einen Brief an die SPD-Politikerin Bas geschrieben. "Im Namen der Bildungsministerkonferenz (BMK) bitte ich Sie, in einem überarbeiteten Referentenentwurf entweder eine spezifische Bereichsausnahme für Lehrkräfte vorzusehen oder den Ländern eine Ermächtigung zur eigenständigen Ausnahmeregelung einzuräumen."
Stolz verwies auf entsprechende Forderungen der KMK von vor zwei Jahren und auf ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten des Münchner Rechtswissenschaftlers Josef Franz Lindner. Danach lasse das EU-Recht den Mitgliedstaaten "unter bestimmten Voraussetzungen" Abweichungen von den allgemeinen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Mehrere Länder hatten auf dieser Grundlage bereits Bereichsausnahmen für Lehrkräfte eingeführt.
Doch die juristische Argumentation scheint im BMAS nicht verfangen zu haben. Genauso wenig wie Stolz' Mahnung gegen Ende ihres Briefs, die verpflichtende Einführung der Arbeitszeiterfassung für mehr als 800.000 Lehrkräfte hätte "erhebliche Verwaltungsstrukturen und Kosten zur Folge und stünde im Widerspruch" zum gemeinsamen Bund-Länder-Leitthema "Weniger Bürokratie".
Ein Brief im Namen aller?
Nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs hält sich die Bildungsministerkonferenz auffällig zurück. BMK-Präsidentin Stolz und ihre Ministerkolleginnen Christine Streichert-Clivot (Saarland, BMK-Koordinatorin der Länder mit SPD-Regierung) und Dorothee Feller (NRW, Koordinatorin der Unionsseite) waren zwar einzeln um Stellungnahme gebeten worden, antworteten am Montag aber gemeinsam: "Einen Referentenentwurf kommentieren wir grundsätzlich erst dann, wenn er tatsächlich ressortabgestimmt vorliegt." Das sei derzeit nicht der Fall. "Unabhängig davon setzt die Bildungsministerkonferenz ihren Austausch auf allen Ebenen fort, um die besonderen Rahmenbedingungen des Lehrerberufs in die Beratungen einzubringen."
Pikant ist übrigens, dass an demselben Tag, an dem Stolz ihren Brief-Appell ans BMAS schickte, noch ein Brief in Bas' Ministerium eintraf, unterzeichnet vom Bremer Bildungssenator Mark Rackles. "Sehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Bärbel", schrieb Rackles an seine Parteikollegin, "leider hat die bayerische Bildungsministerin Stolz es versäumt, im Vorfeld ihres heutigen Schreibens ... die Länder (in jedem Fall das Land Bremen) über diesen Schritt zu informieren." Auch das übermittelte Auftragsgutachten habe man erst durch Stolz' Schreiben an Bas zur Kenntnis bekommen.
Und dann wird Rackles deutlich: Die von der BMK-Präsidentin "im Namen der Bildungsministerkonferenz (BMK)" geäußerte Bitte "erfolgt daher nicht im Namen der Bildungsministerkonferenz, da weder eine offizielle Befassung noch eine förmliche Abstimmung zwischen den Ländern hierzu stattgefunden hat." Mindestens das Land Bremen sei dezidiert anderer Ansicht, und das sei auch Stolz bekannt. "Nach drei erfolglosen Anläufen in Sachen Bereichsausnahme" sei es vor Monaten auch anderen Ländern in internen Gesprächen als sinnlos erschienen, "hier einen weiteren Versuch zu starten".
Tatsächlich beschäftigt Rackles das Thema Lehrer-Arbeitszeiterfassung schon weit länger, als er in Bremen Senator ist. Als früherer Berliner Bildungsstaatssekretär kannte er die Deputatslogik aus der Praxis, später wurde er als Berater und Mitautor des Arbeitszeitforschers Frank Mußmann zu einem ihrer profilierten Kritiker. In seinem aktuellen Job verantwortet er ein bundesweit beachtetes Pilotprojekt: Von August an lässt Bremen an neun Schulen ausprobieren, wie digitale Arbeitszeiterfassung konkret laufen kann. Das bisherige Deputat bleibt formal bestehen, wird aber in eine Jahresarbeitszeit übersetzt. Er bitte "im Gegensatz zu Bayern um eine baldige Änderung des ArbZG im Lichte der neuen Rechtsprechung", schreibt Rackles an Bas.
Bremen sieht sich als Vorreiter für alle
Auf Rackles' Kritik angesprochen, antworten Stolz, Streichert-Clivot und Feller wiederum einträchtig: "Die Präsidentin hat ein mit dem Präsidium der Bildungsministerkonferenz abgestimmtes Schreiben an die Bundesarbeitsministerin versendet, um für eine Bereichsausnahme zu werben." Das Präsidium, das sind unter anderem: Stolz, Streichert-Clivot und Feller.
Besonders interessant sind die zwei Sätze, die in ihrem Statement danach folgen: "Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister sind über das Vorgehen vor Versand des Schreibens informiert worden. Dazu besteht mittlerweile Konsens unter allen Mitgliedern der BMK."
Die Botschaft: Rackles habe sich geirrt. Und sehe das inzwischen auch selbst so. Wobei schon die Frage bleibt, wie im Namen aller Länder kommuniziert werden kann, ohne dass vorher ausreichend mit allen Ländern koordiniert worden ist.
Bei der Vorstellung des Pilotprojekts vergangene Woche klang der Bremer SPD-Senator allerdings betont selbstbewusst. "Das tun wir nicht nur für Bremen", sagte Rackles zu den Arbeitszeiterfassungs-Plänen im kleinsten Bundesland, "das tun wir tatsächlich für alle Länder."
Sollte aus dem internen BMAS-Entwurf am Ende auch ein Gesetz ohne Bereichsausnahme werden, spätestens dann dürften sich auch Stolz' Kultusbeamte die Evaluation des Bremer Pilotprojekts genauer ansehen. JMW.
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