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Fehlentwicklungen, Verstöße, Intransparenz

Der Bundesrechnungshof übt massive Kritik an der Gestaltung des bisherigen Hochschulpaktes – und fordert wenige Tage nach den GWK-Beschlüssen Konsequenzen für die Neuauflage.

WÄHREND DIE WISSENSCHAFTSMINISTER von Bund und Ländern ihren Verhandlungserfolg feiern, hat der Bundesrechnungshof seine Bilanz zum bisherigen Hochschulpakt vorgelegt. Und die fällt teilweise vernichtend aus. Das 2006 beschlossene Bund-Länder-Programm habe wichtige seiner Ziele verfehlt, schreiben die Prüfer in ihrem noch unveröffentlichten Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Es sei gekennzeichnet durch "Fehlentwicklungen, Verstöße im Haushaltsvollzug und ein intransparentes Berichtswesen".

Heute um 14 Uhr wird der Haushaltsausschuss den Bericht diskutieren, auf Antrag der FDP kam er kurzfristig auf die Tagesordnung. Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte ihr Kommen zu der Sitzung schon vorher angekündigt, sie soll die Parlamentariern über das Ergebnis der Pakt-Verhandlungen informieren. Nun wird der Ausschuss sie auch zu dem Bericht des Bundesrechnungshofs befragen.

Danach will der Haushaltsausschuss entscheiden, welche Forderungen er an Karliczeks Ministerium richten will. Möglicherweise wird er zunächst verlangen, überhaupt einmal die kompletten Vertragsdokumente einsehen zu können. Dass der Bundestag an der Erstellung von Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen nicht beteiligt wird, selbst wenn es um Dutzende von Milliarden Euro Steuergelder geht, hatten unter anderem die SPD-Bundestagsfraktion in einem Positionspapier ihrer Bildungspolitiker kritisiert.

Der Bundesrechnungshof nimmt in seinem Bericht jedoch vor allem das Verhalten der Länder aufs Korn. Trotz Bundesförderung in Höhe von insgesamt 20,2 Milliarden Euro durch den Hochschulpakt habe sich die Betreuung der Studierenden verschlechtert. Die Förderung von Ausbildungskapazitäten sei einhergegangen "mit fortwährenden ...

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Kommentare

#3 -

John Doe | Do., 09.05.2019 - 11:15
"Auch sei die Nachhaltigkeit der durch den Qualitätspakt finanzierten Projekte ungewiss. "Anderthalb Jahre vor Auslaufen der Förderung droht die Gefahr, dass bei den Hochschulen auf Dauer angelegte Projekte und die mit ihnen verbundenen Strukturen verloren gehen." "

Endlich weist mal jemand - der auch gehört wird - darauf hin! Das über Monate aus der Nähe anzusehen ist wie ein Unfall in Zeitlupe. Nur dass die Politik das wohl absichtlich macht.



Bei der angedachten Übernahme der Kosten für die QPL-Projekte durch die Hochschulen wird kaum berücksichtigt, dass die Projekte mit dem unbequemen Auftrag angetreten sind, lange praktizierte Gewohnheiten von Organisationen zu ...

#4 -

Jana | Do., 09.05.2019 - 13:01
Ich bin entsetzt über das hier beschriebene Demokratieverständnis von Frau Karliczek. Wo steht geschrieben, dass für die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben des Bundestags über die Bundesregierung die Zustimmung der Landeswissenschaftsminister erforderlich ist, nur weil die Länder in diesem Fall Vertragspartner des Bundes sind? Der Bund als Vertragspartner ist eine Körperschaft, die nur im Zusammenspiel aus Parlament und Verwaltung agieren kann. Das Parlament ist beschließendes Organ und die Verwaltung ausführendes Organ. In der Realität wird dem Bürger aber gerne das Gegenteil vermittelt. In diesem Fall würde der Bundestag aber sowieso dem Haushaltsplan auch ohne Kenntnis der Verträge zustimmen, da aufgrund der Mehrheit ...

#5 -

Bogomil | Do., 09.05.2019 - 15:08
Solange es für aufstrebende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten (und zunehmend auch Fachhochschulen) zielführend ist, für die Qualität ihrer Lehre gerade soviel Energie aufzuwenden, dass sie sich nicht blamieren, wird sich die Qualität der Lehre weder strukturell noch substanziell verbessern.

#6 -

sach_verstand | Fr., 17.05.2019 - 18:05
Kann der Bundesrechnungshof nicht rechnen



Die Kritik enthält einen fundamentalen Fehler bei den Voraussetzungen:

Die Finanzierung der zusätzlichen Studienplätze war von Anbeginn nur auf den zusätzlichen Aufwand für die Lehre angelegt. An den Universitäten - wenn man halbe-halbe für Lehre und Forschung ansetzt - also mit 50 % der Kosten pro Studienplatz.

In der Folge wurden 110 % Studierende an Universitäten mit 105 % der Mittel finanziert. 105/110 macht 95,45. Nur wer nicht rechnen kann wundert sich über sinkende „Grundmittel pro Studierendem“.

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