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Ausgabenstand: 0 Euro

Beim Digitalpakt warten die Schulen weiter auf die ersten Überweisungen, zeigt ein aktueller Bericht aus dem Bundesfinanzministerium.

BILDUNGSEXPERTEN HATTEN es bereits erwartet: Vor Beginn des neuen Schuljahres war noch kein einziger der fünf Milliarden Euro aus dem Digitalpakt an die Schulen geflossen. So steht es im Bericht zum Sondervermögen "Digitale Infrastruktur", den das Bundesfinanzministerium gestern dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt hat.

Mit den Geldern aus dem Digitalpakt sollen laut Bund-Länder-Vereinbarung zum Beispiel das Schul-WLAN ertüchtigt oder White Bords und andere Geräte an den Schulen finanziert werden. Auch ganze Klassensätze von Laptops oder Tablets dürfen die Schulen damit bezahlen.

Es werde sicher längst 2020 sein, "bevor die großen Gelder fließen", hatte der Direktor des Instituts für Informationsmanagement an der Universität Bremen, Andreas Breiter, Mitte März vorhergesagt . Damals hatten Bund und Länder den Digitalpakt gerade formell besiegelt und die Minister die schnelle Umsetzung des Programms versprochen.

Doch genau wie Breiter es prognostiziert hat, ist es jetzt gekommen: "Stand des Mittelabflusses zum Stichtag 30. Juni 2019: 0 Prozent", berichtet die parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn in dem aktuellen Papier für den Haushaltsausschuss. Und: "Stand der eingegangenen rechtlichen Bindungen zum Stichtag 30. Juni 2019: 0 Euro."

Bisher sind elf Länder mit ...

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Kommentare

#1 -

Elmar Neitzert | Fr., 13.09.2019 - 10:23
Guter Überblick über die Problematik der Vergabe öffentlicher Mittel.
Der letzte Satz verkennt aber, dass ohne eine entsprechende Administration kein Ausschreibungs- bzw. Antragsverfahren, geschweige denn eine Auszahlung erfolgen kann. (..."Wir leben in einem Rechtsstaat, die Mittel werden nach Recht und Ordnung vergeben" ...)

#3 -

Udo Michallik | Fr., 13.09.2019 - 14:08
.... und, die Zahlen sind veraltet. Der erste Bewilligungsbescheid über 3,6 Millionen Euro aus dem Digitalpakt wurde Mitte August an den Landkreis Zwickau ausgereicht.



Im Mai wurde zwischen Bund und Länder der Digitalpakt vereinbart. Zum Beginn des Schuljahres hat die Mehrheit der Länder ihre Bekanntmachungen veröffentlicht. Dafür, dass der Bund bis heute nicht flächendeckend eine Breitbandverbindung geschweige denn nahtloses Funknetz sicherstellen kann, sind die Länder dieses Mal aber atemberaubend schnell.

#4 -

Jan-Martin Wiarda | Fr., 13.09.2019 - 14:22
Lieber Herr Michallik,

vielen Dank für das Update! Gibt es weitere Bewilligungsbescheide seit Ende Juni? Der Stand der Bekanntmachungen ist aber aktuell, wie das BMBF ihn berichtet hat, oder?

Viele Grüße
Ihr Jan-Martin Wiarda

#5 -

Gerd Faulhaber | Fr., 13.09.2019 - 17:58
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat für die Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt Schule Anforderungen im Sinne von Kriterien veröffentlicht, die eine verlässliche Grundlage für das Antragsverfahren sein sollen. Diese Kriterien sind maßgeblich für einen obligatorisch zu erstellenden Medienentwicklungsplan (MEP). Schulen und Schulträger sollen diese Kriterien, mithin also den Medienentwicklungsplan, bei ihren Planungen berücksichtigen. Das Landesmedienzentrum wiederum hat im Auftrag des Kultusministeriums ein Online-Tool für die Medienentwicklungsplanung von Schulen und Kommunen entwickelt.

Mit Blick auf diesen Prozess und mit Blick in das Online-Tool befürchte ich, dass hier ein bürokratischer Popanz aufgebaut wird, der einer niederschwelligen und damit raschen Mittelvergabe eher ...

#6 -

Martin Rist | Mo., 16.09.2019 - 13:01
Ich hätte differenziert zwischen Förderung für WLAN Infrastruktur - was gleichbedeutend mit Internetzugang ist- und der Finanzierung von Endgeräten/Whiteboards.



Internetzugang in Schulen / Klassenzimmern, sollte absoluter STANDARD sein heutzutage und benötigt meiner Meinung nach keinen Medienentwicklungsplan (MEP). Das verlangsamt unnötig die Mittelvergabe und konterkariert die ursprünglichen Ziele des BMBF.



Anders sehe ich es bei Endgeräten/Whiteboards etc. Da bin ich bei der Forderung des BMBF nach MEP und Lehrerfortbildung, bevor dieses angeschafft werden.



Das Problem hierbei ist, dass niemand die Umsetzung kontrollieren können wird, so lange die Inhalte der MEPs nicht Teil der normalen Lehrpläne sind.



Positiv ist allerdings, dass durch ...

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