Exini-Einigung: Darauf haben sich die Länderchefs mit der Bundeskanzlerin verständigt

Vielleicht war es ja tatsächlich das nahende Deutschland-Spiel, das die Einigung beschleunigte: Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, die Fortsetzung der Exzellenzinitiative kann kommen.

Die Formel: Alles bleibt wie bereits in der GWK vereinbart, allerdings sollen in der ersten Runde auf jeden Fall 11 Exzellenzuniversitäten gekürt werden. Zudem sollen in der zweiten Runde nach sieben Jahren vier Neubewerber aufgenommen werden. Also auch für den Fall, dass alle 2019 gekürten Exzellenzuniversitäten nach sieben Jahren erneut zwei Cluster erringen und ihre Evaluation positiv verläuft. Theoretisch könnte die Zahl der Exzellenzuniversitäten dann auf bis zu 15 steigen. Bund und Länder werden die etwaigen Mehrkosten nach dem üblichen Exini-Schlüssel tragen.

Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte nach der Einigung, sie sei sehr zufrieden mit dem Ergebnis. "Das, was wir angelegt haben in der GWK-Verwaltungsvereinbarung, ist bekräftigt worden." Substanziell für sie sei: "Wir können unbefristet Exzellenz fördern."

Neben der Exzellenzinitative wurden auch Nachwuchspakt und die "Innovative Hochschule" beschlossen. Wanka spricht von einem "richtig schönen Gesamtpaket für die Hochschulen". 

Hamburgs grüne Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank spricht ebenfalls von einem Erfolg. "Uns war wichtig, dass Unis, die sich anstrengen, aufsteigen können. Genau das ist jetzt sichergestellt."

 

Die GWK soll die Änderungen nun in einer Zusatzvereinbarung zur bereits getroffenen Verwaltungsvereinbarung einarbeiten, die Ministerpräsidenten wollen sie dann im Umlaufverfahren beschließen. 

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Kommentare: 7
  • #1

    pjanssen (Donnerstag, 16 Juni 2016 20:44)

    Vielen Dank für die Berichterstattung! Heißt das nun, dass die laufenden Exzellenzprojekte bis 2019 verlängert werden?

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 17 Juni 2016 12:11)

    Kleine, aber wichtige Korrektur: Werden es mehr Exzellenzunis, teilen sich Bund und Länder die Kosten.

  • #3

    shoffmann (Freitag, 17 Juni 2016 14:25)

    Nachfrage: Bei möglichen plus vier Exzellenzunis: "Teilen" sich Bund und Länder die Kosten wie bei den elf anderen im Verhältnis Bund 75% / Sitzland 25 % oder ist "teilen" hier tatsächlich als 50/50 zu verstehen?

  • #4

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 17 Juni 2016 14:39)

    @shoffmann: Es ist von keinem anderen Schlüssel die Rede, insofern war auch der Wortlaut meiner Korrektur ungenau. Sie haben Recht: Es gilt der gleiche Schlüssel wie sonst auch.
    Beste Grüße, Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #5

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 17 Juni 2016 14:40)

    @pjanssen: Ich gehe davon aus, dass sich an der Überbrückungsregelung durch gestern nichts geändert hat.
    Beste Grüße, Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #6

    Jutta Dalhoff (Freitag, 17 Juni 2016 15:13)

    Lieber Herr Wiarda,
    auf meine Frage nach einer Verankerung gleichstellungspolitischer Zielstellungen in der Exzellenzinitiative II antworteten Sie mir vor drei Monaten: " Allerdings gab es schon vor Wochen Überlegungen, Kriterien wie Lehre, Transfer oder Gleichstellung bei den Anträgen auch in irgendeiner Form zu berücksichtigen. Ob und inwieweit das schon klar ist, kann ich im Moment nicht sagen."
    Gibt es zu "in irgendeiner Form" etwas neues nach all den Verhandlungsrunden?
    Ein schönes Wochenende!
    Jutta Dalhoff

  • #7

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:42)

    1