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Keine Reaktion ist auch eine Reaktion

Die Kultusminister behaupten, sie hätten das neue Akkreditierungsverfahren im Dialog mit den Hochschulen beschlossen. Die Realität sah anders aus. Ein Gastkommentar von Gerhard Müller.

Abbildung: Artikel 1 des neuen Staatsvertrages
Abbildung: Artikel 1 des neuen Staatsvertrages

DIE STAADE ZEIT, wie wir in Bayern die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr nennen, gab mir wie jedes Jahr die mehr oder minder willkommene Gelegenheit, in der Vorweihnachtszeit liegen gebliebene Unterlagen genauer zu lesen. So zum Beispiel die Botschaft der Kultusministerkonferenz (KMK) mit der Überschrift "KMK beschließt neues und einheitliches Fundament für die Akkreditierung von Studiengängen". Es wird dort davon berichtet, dass die KMK die sogenannte Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag beschlossen habe. Zugegeben trockene Kost, die schon vom Titel her im Stapel des Nichtgelesenen bei Hochschullehrern eher unterhalb der spannenderen Dokumente aus Wissenschaft und Lehre gerutscht sein dürfte. 

 

Die KMK lobt in ihrer Mitteilung dann noch den intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozess bei der Bearbeitung der Musterrechtsverordnung, der sich bewährt habe. Sie berichtet von einem "dialogorientierten Verfahren", mit dem es die Länder geschafft hätten, alle Partner zu berücksichtigen. 

 

Nach der Lektüre dieser Mitteilung und der damit verbundenen Verordnung reibe ich mir als Mitglied einer bayerischen Universität allerdings verwundert die Augen und frage mich, wie eigentlich auf das in eben diesen Diskussionsprozess eingebrachte Schreiben der Bayerischen Universitätenkonferenz (Universität Bayern e.V.) zu erwähnter Musterrechtsverordnung reagiert wurde. Darin haben wir über sieben zentrale Punkte eine dringende Nachbesserung des Dokuments gefordert.

 

Zusammenfassend stellten wir fest, dass aus der Sicht der elf bayerischen Universitäten – mit insgesamt immerhin rund 250.000 Studierenden – die Musterrechtsverordnung die Grundregeln von Governance und Qualitätskulturen sowie die Freiheit von Forschung und Lehre nicht ausreichend beachtet. Unsere Bedenken bezogen sich auf die sperrigen (und spezifisch deutschen) Überregulierungen bei der Gestaltung der Lehre, aber auch auf die unnötigen Einschränkungen von international anerkannten Optionen – der Möglichkeiten sogenannter "integrated cycles" zum Beispiel. Alles Dinge, die uns Lehrenden in den vergangenen Jahren unnötig Kraft und der Lehre an den Universitäten Gestaltungsmöglichkeiten gekostet haben.

 

Das Schreiben der Universität Bayern wandte sich aber auch gegen in der Musterrechtsverordnung enthaltene neue, kontraproduktive Veröffentlichungspflichten von internen Dokumenten. Um reflexartigen Missverständnissen vorzubeugen: Eine Transparenz bei Ergebnissen von Qualitätssicherungsprozessen ist selbstverständlich. Wir wiesen die KMK jedoch darauf hin, dass funktionierende Qualitätskulturen vor allem auch interne, nicht öffentlich gemachte Auseinandersetzungen benötigen, eigentlich eine Binsenweisheit. Bei Interesse können die vorgebrachten Argumente auf der Website der Universität Bayern nachgelesen werden. 

 

Wie wurde auf unser Schreiben reagiert? Ganz einfach: Gar nicht. Bis heute haben wir keinerlei Antwort auf unsere Bedenken hin erhalten. Natürlich fragen wir uns: Warum? Waren unsere Argumente zu wenig "mainstream" oder von zu geringer intellektueller Tiefe, um – und wenn nur aus Höflichkeit –  auf sie zu reagieren? Oder war unsere Wortmeldung umgekehrt zu kompliziert für die KMK, um darauf eingehen zu können? Waren unsere Ausführungen womöglich sogar für einzelne Akteure zu unbequem, da sie ihre Positionen begründen und dann womöglich relativieren oder aufgeben hätten müssen? Oder gar – horribile dictu – hätten die Kultusminister einräumen müssen, dass ihre bisherigen Vorgaben Schaden angerichtet haben? 

 

Erinnern wir uns: In den Nullerjahren wurden die Grundzüge für die heutigen Qualitätssicherungssysteme von Studiengängen gelegt. Das Paradigma der operativen ("Input-") Steuerung der Ministerien, der zentralistischen Instrumente, wurde aus gutem Grund auf eine strategische ("Output-") Steuerung über Leistungen und Wirkungen geschoben. Es erfolgte die überfällige Übertragung der operativen Ausgestaltung der Lehre auf die Universitäten, die ihrerseits entsprechende Strukturen in den Fakultäten und in zentralen Einheiten aufbauten. Gut so: Nur so können die Universitäten die Entwicklung der Wissensgesellschaft über neue Inhalte, Zuschnitte von Programmen und Lehrformate fördern und steuern. Damit entstehen auch ein gesunder Wettbewerb der besten Angebote und die Möglichkeit, Fachkulturen weiter zu entwickeln, kurzum Fortschritt zu gestalten. 

 

Wie passt es zusammen, wenn die Minister einerseits per "einheitlichem Fundament für die Akkreditierung von Studiengängen" in der neuen Musterrechtsverordnung Detailsteuerung auf neue Spitzen treiben und andererseits die Exzellenzstrategie preisen, die doch die Entwicklungschancen forschungsstarker, strategiefähiger und international sichtbarer Universitäten fördern soll?

 

Übrigens: Auf europäischer Ebene hat man sehr klug darauf geachtet, den Hochschulen den erforderlichen Gestaltungsspielraum zu geben, den sie brauchen, um ihre Autonomie leben zu können. In Deutschland sollte man akzeptieren, dass die Europäischen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) einfach gut gemacht sind und es keiner weiteren, den internationalen Wettbewerb behindernden Einschränkung aus Deutschland bedarf. 

 

Jeder Paradigmenwechsel fällt schwer, auch dieser vom "Input" zum "Output", und ganz besonders wahrscheinlich denjenigen Akteuren, die in der Zeit der zentralistischen Steuerung der Hochschulen sozialisiert wurden. Denen es daher leichter fällt, mikromanagementmäßige Ideen zur Steuerung zu formulieren, als ihr Vertrauen in die Freiheit der Lehre und in die die Prozesse innerhalb der Universitäten zu setzen. Man darf gespannt sein: Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht schon einmal die Akkreditierungspraxis als schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit bewertet. 

 

Doch selbst wenn die Kultusminister bei all dem anderer Meinung sein sollten: Ich glaube, das deutsche Hochschulsystem hätte eine bessere Diskussionskultur verdient, als die KMK sie bei ihrem „dialogorientierten Verfahren“ gezeigt hat. Jedenfalls wenn man an die Binsenweisheit glaubt, dass Qualität sich nicht verordnen lässt. Auch wenn die Genese von Verordnungen natürlich an Arbeitsgruppen delegiert wird, so müssten, wenn schon nicht die Minister selbst, die eingesetzten Arbeitsgruppen sich mit von der Basis eingebrachten Argumenten auseinandersetzen.

 

Gerade der Gegenstand "Qualität der Hochschullehre" hätte diese Diskussion nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu verlangt. Wenn die Hochschulen sich zu Wort melden, artikuliert sich schließlich nicht irgendwer. Es artikulieren sich die Hauptgestalter moderner Lehre, denen durch das Mikromanagement der KMK schon in den vergangenen Jahren erhebliche Ressourcen und Kraft geraubt wurden – durch Detailvorgaben, die in der Sache nicht nachvollziehbar waren, in ihrer Auswirkung oft kontraproduktiv und noch dazu undifferenziert über alle Fachkulturen und Hochschultypen gezogen wurden. Bleibt die Musterrechtsverordnung, wie sie nun beschlossen wurde, werden die Hochschulen in ihrer Erfüllung noch mehr Ressourcen und Kraft verlieren. 

 

Gerhard Müller ist Professor für Baumechanik und Geschäftsführender Vizepräsident Studium und Lehre der Technischen Universität München.

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Kommentare: 1
  • #1

    Ernst Rank, Professor für Computation in Engineering, Technische Universität München (Dienstag, 03 März 2020 13:28)

    Seit dem Beitrag von Gerhard Müller sind nun mehr als zwei Jahre vergangen, und es hat sich NICHTS getan! Die Ministerien sind offenbar nachwievor der Meinung, dass weder eine Diskussion geschweige denn eine Reaktion auf die von vielen Seiten immer wieder vorgebrachte Kritik an den ministeriellen Vorgaben notwendig sei. Ich habe kürzlich eine umfassende Fachbereichsevaluation an einer (anderen) Technischen Universität geleitet. Die Studierenden haben sich dort unisono über viele kleinteilige und auch in ihren Augen völlig unsinnige Regelungen in den Prüfungsordnungen beschwert, die allerdings von der KMK zwingend vorgeschrieben sind. Auch dies interessiert offenbar die Ministerialen nicht; sie behaupten einfach, dass sie alles besser wüssten als die unmittelbar Betroffenen!