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Gemischte Bilanz

Die Kultusminister haben in Sachen Staatsvertrag einen entscheidenden Fortschritt erzielt. Doch zur Zukunft des Abiturs hätten sie mehr liefern müssen. Ein Nachklapp zur Wiesbadener KMK-Sitzung.

Tagungsort der Kultusminister: Das RheinMain CongressCenter in Wiesbaden. Foto: Volker Watschounek/"RheinMain CongressCenter in Wiesbaden.jpg", CC BY-SA 4.0.

EIGENTLICH WAR ES der wichtigste Beschluss, den die Ressortchefs bei ihrer Sitzung in Wiesbaden gefasst haben, doch berichtet wurde darüber in den ersten Zeitungsartikeln nicht. Weil es technisch betrachtet nur ein Zwischenschritt war. Und weil die ganze Angelegenheit mal wieder so furchtbar trocken daherkam.

 

Also: Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat die "AG KMK" beauftragt, auf der Basis der ihnen vorliegenden "Überlegungen zu einer Ländervereinbarung/einem Staatsvertrag" einen Entwurf für eben jene Ländervereinbarung/eben jenen Staatsvertrag zu erstellen.

 

Anders formuliert: Ja, die Länder tun es. Der neue Staatsvertrag, der ihre Zusammenarbeit nach dem Hamburger Abkommen von 1964 auf eine neue Grundlage stellen soll, kommt wirklich. Die Minister haben das, was einige ihrer Spitzenbeamten in besagter AG über Monate hinweg ausgearbeitet hatten, akzeptiert, inklusive Präambel, Gliederung und einer umfassenden Themensammlung. 

 

Der Nachfolger des Hamburger Abkommens

von 1964 kommt wirklich

 

Zwar steht noch nicht fest, ob es ein neuer Staatsvertrag wird oder eine – nicht von allen Parlamenten zu beschließende – Ländervereinbarung, aber die Kultusministerkonferenz hat sich entschieden, den Kampf gegen die ihr andernfalls drohende Bedeutungslosigkeit bis zum Ende durchzufechten.

 

Die Minister haben also Farbe bekannt. Sie wissen: Wenn in dem Vertrag nicht wirklich Aussagekräftiges und Bindendes  steht, wenn er nicht durch klare Bestimmungen dem Bildungsföderalismus die Glaubwürdigkeit zurückgibt, die der derzeit so dringend braucht, dann wird das auf sie zurückfallen. Ein schwacher KMK-Vertrag wäre weitaus schlimmer als gar keiner. Das ist den Ministern bewusst, und in diesem Bewusstsein haben sie in Wiesbaden den Point of no Return passiert.

 

Denn schon bei ihrer nächsten Sitzung im Oktober wollen die Ressortchefs den fertigen Entwurf der Vereinbarung besprechen und womöglich beschließen, was für die "AG KMK" mit ihren Vorsitzenden Rainer Schulz (Staatsrat in Hamburg) und Michael Föll (Amtschef im baden-württembergischen Kultusministerium) einen sitzungsreichen Sommer bedeuten dürfte. 

 

Allerdings wäre die KMK nicht die KMK, wenn sie die Anzeichen bildungspolitischer Konsequenz nicht gleich wieder mit ein paar Störsignalen begleiten würde. Die Kultusminister, so verkündete es der derzeitige KMK-Präsident Alexander Lorz (CDU), wollen am sogenannten Abitur-Aufgabenpool festhalten. Den hatte unter anderem der Vorsitzende des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, zuletzt als "komplett gescheitert" bezeichnet. Zehntausende Petitionsunterzeichner hatten dieses Frühjahr gegen aus ihrer Sicht zu schwierige Klausuraufgaben im Mathe-Abi protestiert. Doch die diesjährigen Probleme, sagte Lorz, zugleich Kultusminister in Hessen, hätten nichts mit dem Konzept des Pools an sich zu tun gehabt, sondern mit der Zusammenstellung der Aufgaben durch die Prüfungskommissionen der einzelnen Länder. 

 

Beim Abi-Thema können die Kultusminister
nicht aus ihrer Haut 

 

So weit, so nachvollziehbar. Tatsächlich ist auch nicht der Aufgabenpool das Problem, sondern, wie Lorz andeutet, die Art seiner Nutzung. Und genau hier scheinen die Kultusminister nicht aus ihrer Haut zu können. So sprach Lorz zwar von "massiven Änderungen" an den Vorgaben zum Pool, doch praktisch gesehen beschlossen die Kultusminister nur das, was sie ohnehin schon lange vorgehabt hatten. Von 2021 an sollen die Länder, die Aufgaben aus dem Pool entnehmen, diese nicht mehr anpassen ("modifizieren") dürfen. Doch entscheiden die Länder auch künftig selbst, ob sie nur eine oder womöglich sogar alle Abiaufgaben aus dem gemeinsamen Reservoir beziehen – und sie suchen sich auch weiter selbst aus, welche Aufgaben das sind. Weshalb es weiter zu Problemen bei der Zusammenstellung kommen könnte – dann nämlich, wenn die Prüfungskommissionen Aufgaben kombinieren, die vom Schwierigkeitsgrad her nicht zusammenpassen. Von der ausgeglichenen Zusammenstellung hängt aber letzten Endes auch ab, wie vergleichbar das Abitur bundesweit tatsächlich wird. 

 

Oder eben auch nicht vergleichbar. So erscheint den Wiesbadener Beschwörungen zum Trotz fraglich, ob die Kultusminister tatsächlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen werden, das Abitur bis 2021 "annähernd vergleichbar" zu machen. Ihre Argumentation, allein die "normierende Wirkung" des gemeinsamen Aufgabenpools auf den Rest der Abituraufgaben und die gymnasiale Oberstufe insgesamt werde reichen, erscheint vor dem Hintergrund der diesjährigen Erfahrungen noch löchriger als zuvor schon. 

 

Übrigens muss sich auch das für den zentralen Aufgaben-Pool zuständige Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) die Frage gefallen lassen, was es eigentlich aus den Hamburger Erfahrungen lernt. Denn auch in der Hansestadt ist das diesjährige Mathe-Abitur auf Grundkurs-Level zu schwierig ausgefallen – und das, obwohl die Hansestadt als einziges Bundesland alle seine Abituraufgaben aus dem Pool bezieht.  

 

Der Umgang mit dem Aufgabenpool ist jedenfalls ein Lackmus-Test für die Fähigkeit der Länder, die Versprechungen eines künftigen Staatsvertrags zu Qualitätssicherung und "Gemeinsamkeiten des allgemeinen Schulwesens" mit Leben zu erfüllen. Nur wenn die Kultusminister hier die nötige (das heißt: über das in Wiesbaden gezeigte Maß hinausreichende) Konsequenz zeigen und, ohne ständig auf ihre Kultushoheit zu pochen, zu einem bislang nicht gekannten Grad an Selbstverpflichtung bereit sind, erhält der Vertrag die Glaubwürdigkeit, die er braucht – und siehe oben, die KMK eine Chance im Kampf um ihre eigene Zukunftsfähigkeit. 

 

Wenig optimistisch macht in der Hinsicht indes, dass das Thema VERA und das Ausscheren von Niedersachsen und zuletzt Bremen in Wiesbaden offenbar nicht einmal thematisiert wurde. Nicht besprochen wurde, was solche Alleingänge für öffentliche Wahrnehmung der KMK bedeuten und wie die Länder sich gegenseitig zusichern wollen, derlei künftig zu unterlassen. 

 

Es geht voran beim Bildungsrat,

allerdings weiter sehr langsam

 

Bleibt am Ende – mal wieder – der Bildungsrat. Und hier scheint es tatsächlich so, als könnten Bund und Länder die Kurve kriegen. Zwar blieben die seit Monaten fast fertig ausgearbeiteten Eckpunkte zum neuen Gremium auch diesmal ohne formale Zustimmung. Doch sind die CDU-regierten Länder, allen voran Baden-Württemberg, wie erhofft auf das sogenannte Quorumsmodell eingeschwenkt. Soll heißen: Die umstrittene Forderung, jedes einzelne Land müsse ein Vetorecht bekommen, ist vom Tisch. 

 

Was die Ländervertreter stattdessen dem BMBF anboten: In der geplanten Verwaltungskommission des Bildungsrates sollen die Länder 16 Stimmen erhalten, Bund und Kommunen jeweils sechs. So dass die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für Beschlüsse bei 19 Stimmen läge. Zusätzlich müssten mindestens 13 von 16 Ländern zustimmen. 

 

Das ist der Vorschlag, mit dem die Kultusminister BMBF-Staatssekretär Christian Luft, von Anja Karliczek nach Wiesbaden entsandt, nach Hause schickten. Ein nach dem Streit der vergangenen Wochen bedeutendes Zugeständnis. Umgekehrt bekäme der Bund allerdings auch kein Veto-Recht und könnte mit seinen sechs Stimmen jederzeit überstimmt werden. Die Frage lautet jetzt also, ob das BMBF einem so starken Stimmenübergewicht der Länder zustimmen wird, hatte Karliczek doch immer wieder betont, der Bund wolle im Bildungsrat "gleichberechtigt seinen Beitrag" leisten. 

 

Keine Frage ist, dass der Beschluss der Bildungsrats-Eckpunkte, der eigentlich für Juni vorgesehen war, jetzt nicht bis zur nächsten KMK-Ministersitzung im Oktober geschoben werden darf. Die Einigung ist nahe. Und das Zeitspiel muss ein Ende haben. 


10 Milliarden für Ganztagsbetreuung – oder doch viel weniger?

Die Bund-Länder-Verhandlungen um das Ganztags-Programm laufen, nun haben die Kultusminister ihre eigene Kostenberechnung vorgelegt. Den Rechtsanspruch für Grundschulkinder wie im GroKo-Koalitionsvertrag von 2025 an umzusetzen, würde jährliche Ausgaben in Höhe von 10 Milliarden Euro erfordern – 7,7 Milliarden mehr als zurzeit. So gibt das zumindest KMK-Präsident Lorz an.  Zum Vergleich: Die GroKo hat für das Ganztagspaket einmalig zwei Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen. Lorz sprach von einer "netten Anschubfinanzierung".

 

Zum jetzigen Zeitpunkt wollten die Kultusminister noch keine konkreten Forderungen an den Bund stellen, sagte Lorz laut Nachrichtenagentur dpa, aber: "Wir müssen reden."

 

Reden müssen die Kultusminister allerdings auch noch untereinander. Denn die 10-Milliarden-Schätzung ist unter ihnen offenbar keineswegs Konsens. Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe 

(SPD) etwa nannte auf Nachfrage einen deutlich niedrigeren Betrag, der seines Erachtens benötigt wird. Wenn man davon ausgehe, sagt Rabe, dass 75 Prozent der 2,4 Millionen Grundschüler in Deutschland den Anspruch auf Ganztag einlösen würden, entstünden Betriebskosten von rund 5,4 Milliarden Euro jährlich.

 

Womit die Lücke zwischen aktuellen und benötigen Ausgaben sich auf 3,1 Milliarden Euro mehr als halbieren würden. "Wir sollten die Gespräche mit dem Bund mit realistischen Zahlen bestreiten", sagte Rabe. Sein Kollege Lorz hatte in Wiesbaden gesagt, der von ihm präsentierten Rechnung lägen 90 Prozent von im Jahr 2025 drei Millionen Grundschülern zu Grunde.

 

Wichtig, sagte Rabe, sei ihm auch die Feststellung, dass die Kultusminister die Betriebskosten bezifferten –während das Ganztagesprogramm, das die Länder mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (ebenfalls SPD) verhandeln, auf Investitionen abzielten. 


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Kommentare: 2
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:45)

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  • #2

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:45)

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