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"Auf Verdacht" wird nicht mehr lange reichen

Müssen Kitas und Schulen nach dem 15. Februar auch dann zubleiben, wenn die Corona-Zahlen weiter sinken? Eine Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs zeigt, dass Bund und Länder in dem Fall juristische Probleme bekommen könnten.

ES GEHÖRT ZU DEN STREITPUNKTEN der deutschen Corona-Politik: Wie lange ist es zu rechtfertigen, dass den meisten Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Kita und Präsenzunterricht verwehrt bleibt? Und wie lassen sich Infektionsschutz und individuelle Teilhaberechte in einen angemessenen Ausgleich bringen?

 

Was bislang vor allem eine oft hitzig geführte Debatte unter Virologen, Kinderärzten, Politikern, Lehrerverbänden und Eltern war, könnte demnächst noch öfter zu einer höchstrichterlich zu klärenden Angelegenheit werden. 

 

Einen Vorgeschmack darauf haben vergangene Woche die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Nordrhein-Westfalen geliefert. In beiden Bundesländern hatten Schüler bzw. ihre Familien per einstweiliger Anordnung durchsetzen wollen, dass das Verbot des Präsenzunterrichts ausgesetzt wird. Unter den vier Antragstellern in Nordrhein-Westfalen befand sich auch eine Zweitklässlerin, deren Klage durch eine Crowdfunding-Aktion namens "Klage für Bildung" unterstützt wurde. Die Eltern der Schüler argumentierten, die Schulschließungen bedeuteten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Kinder, der nicht mit dem angestrebten Schutz vor Corona-Infektionen zu rechtfertigen sei. Und sie argumentierten zusätzlich, auch für Familien, in denen beide Eltern berufstätig seien, stellten die Schließungen eine unzumutbare Belastung dar.

 

Doch beide Verfassungsgerichtshöfe wiesen die Anträge zurück. Die NRW-Richter teilten mit, das Begehren der vier Schüler sei "zulässig", aber "unbegründet". Zuvor waren diese schon mit Eilverfahren am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.

 

Zweimal "derzeit", zweimal "noch"

 

Derzeit, so die Verfassungsrichter im größten Bundesland, müsse das Interesse von Schülern an einer unverzüglichen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts hinter dem "Interesse der Allgemeinheit" zurücktreten. Dieses Interesse bestehe in einem "ungehinderten Vollzug des zumindest nicht offensichtlich fehlsamen Konzepts des Verordnungsgebers, mit dem er seinen – auch derzeit dringlichen – verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit" zu erfüllen suche. Lange Schachtelsätze, die neben der Abwägung zwischen den Rechten der Schüler und der Allgemeinheit gleich zweimal das Wort "derzeit" enthalten.

 

Auch in der bayerischen Urteilsbegründung steht, die Schließungen seien angesichts der immer noch angespannten pandemischen Situation "derzeit" angemessen.

 

Anhand der elfseitigen Entscheidungsbegründung des NRW-Verfassungsgerichtshofs lässt sich die juristische Abwägung gut nachvollziehen: Auch wenn das Interesse der Schüler an einem "störungsfreien, den staatlichen Bildungsauftrag konsequent und effizient erfüllenden Schulunterricht" durch das Präsenzunterrichts-Verbot "empfindlich" beeinträchtigt werde, würden diese "nachteiligen Auswirkungen" unter anderem begrenzt durch die "noch hinnehmbare Geltungsdauer des Verbots bis zum 14. Februar 2021." Das grundgesetzlich geschützte Interesse der Schüler wiege schwer, unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums der Landesregierung überwiege es das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit "durch die vorliegend angegriffenen befristeten Maßnahmen jedoch hier noch nicht".

 

Zweimal "derzeit", zweimal "noch" – die Botschaft an die NRW-Landesregierung und darüber hinaus ist deutlich: Die Uhr tickt. Die Abwägung fällt im Augenblick zu Gunsten der Schulschließungen aus, das muss aber nicht so bleiben. 

 

Wovon hängt die künftige Abwägung ab? Auch hier gibt der NRW-Verfassungsgerichtshofs-Beschluss die Richtung vor: "Die Abwägungsentscheidung des Verordnungsgebers muss insbesondere auch erkennbar und plausibel vom Prinzip der größtmöglichen Schonung der Grundrechte der von den Freiheits- und Teilhabeeinschränkungen Betroffenen geleitet sein."

 

Ein Satz, den man als Warnung

an die Politik verstehen kann

 

Und dann noch so ein Satz, den man als Warnung an die Politik verstehen kann, bei ihren künftigen Entscheidungen sehr gut aufzupassen: Unsicherheiten über die Ursachen der Ausbreitung des Coronavirus dürften nicht ohne Weiteres "im Zweifel" zu Lasten der Freiheits- und Teilhaberechte aufgelöst werden. Die Richter betonen: "Die Zumutung konkreter Einschränkungen bedarf umso mehr der grundrechtssensiblen Rechtfertigung, je unklarer der Beitrag der untersagten Tätigkeit zur Verbreitung des Coronavirus ist und je länger diese Einschränkung dauert."



 

Genau dieses "im Zweifel zu Lasten der Freiheits- und Teilhaberechte" könnte im Laufe des Februars zum Knackpunkt werden. Die 7-Tages-Inzidenzen fallen in den meisten Bundesländern seit Wochen, im Schnitt liegen sie bei um die 90. Das von der Politik zu Beginn des Teil-Lockdowns Anfang November ausgegebene Ziel, unter 50 zu kommen, könnte, wenn das Tempo der gegenwärtigen Abwärtsdynamik erhalten bliebe, um den 20. Februar herum unterschritten werden.

 

Doch die Bundesregierung und einige Ministerpräsidenten bremsen zurzeit spürbar. Sie fürchten die Auswirkungen der neuen Virusmutationen, die, so ihre Sorge, jederzeit eine dritte Welle auslösen könnten – erst recht, wenn zu frühzeitig gelockert würde. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte vorvergangene Woche, wenn die 50 erreicht sei,  müsse politisch diskutiert werden, ob die harten Maßnahmen noch ein paar Wochen fortgesetzt werden müssten, um die Inzidenz weiter zu senken.  

 

Gerade erst sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) der Welt am Sonntag, die Länge des Lockdowns hänge neben dem Unterschreiten der Ziel-Inzidenz  auch davon ab, "inwieweit sich neue Mutationen des Coronavirus in Deutschland verbreiten." Altmaier verwies auf Großbritannien, wo sich die neue Variante auch deshalb so schnell ausgebreitet habe," weil der dortige Lockdown damals weniger streng war, als es der heute in Deutschland geltende ist." 

 

Und auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte, Lockerungen, wie sie Schleswig-Holstein laut einem Stufenplan vorsehe, seien in der Hansestadt erst möglich, wenn "wir einen Überblick über das Auftreten neuer Virusmutationen und eine fundierte Einschätzung zu ihren Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen haben."

 

Die Argumentation der Regierungschefs
steht auf wackligen Füßen

 

Doch die Argumentation der Bundesregierung und einiger Ministerpräsidenten steht auf wackligen Füßen. Bund und Länder selbst tragen durch ihre Versäumnisse im Corona-Monitoring eine Mitverantwortung dafür, dass in Deutschland bis heute keine verlässlichen Informationen zur bundesweiten Ausbreitung und Demografie der Corona-Pandemie vorliegen. Weil regelmäßige repräsentative Corona-Samples fehlen, ist die aktuelle Dunkelziffer hinter den offiziellen Meldezahlen unbekannt. Und deshalb können Bund und Länder auch nicht belegen, wie und wo genau ihre einzelnen Eindämmungsmaßnahmen wirken und wo nicht. Was aber Voraussetzung sein sollte, um zu rechtfertigen, dass diese oder jene Maßnahme auch unterhalb der 50 fortgesetzt würde.

 

Denn so sehr sich Forscherinnen wie Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation bemühen: Modellrechnungen und Simulationen, die zeigen, dass sich die Pandemie umso leichter kontrollieren lässt, je niedriger die Inzidenzen sind, ersetzen weder das unzureichende Echtzeit-Monitoring noch bedeuten sie, dass auf dem Weg zu niedrigen Inzidenzen jedes Mittel – erst recht, wenn es sich um die Einschränkung von Grundrechten handelt – gleichermaßen recht sein darf. 

 

Die deutsche Politik befindet sich derweil auch deshalb im Blindflug, weil in der Bundesrepublik nur ein Bruchteil der Corona-Infektionen per Virusgenom-Sequenzierung auf Mutationen untersucht wird. Deshalb wissen Bund und Länder auch nicht, wie stark sich etwa die britische oder die südafrikanische Corona-Variante schon in Deutschland verteilt hat, ob ihr zuletzt vermehrtes Auftauchen einen zunehmenden Trend signalisiert – oder nur Folge der langsam zunehmenden Sequenzierungen ist. Und sie werden es, anders als Tschentscher impliziert, auch in wenigen Wochen nicht wissen. Womöglich sind die Mutationen ja schon längst überall verbreitet, was schlimm wäre, aber zugleich bedeuten würde, dass der Shutdown trotzdem wirkt.

 

Dass die öffentliche Aufregung angesichts der absehbar häufigeren Mutations-Meldungen weiter wachsen wird, ist erwartbar – ebenso, dass viele Medien daraus besagten Trend konstruieren werden. Doch solange es keine repräsentativen Samples gibt, solange nur in äußersten Verdachtsfällen nach Mutationen gesucht wird, heißt das alles recht wenig. Genauso wenig, wie sich angesichts des Blindflugs etwas verlässlich ableiten lässt aus der Tatsache, dass bei Corona-Ausbrüchen in Kitas in Baden-Württemberg und Hamburg Mutationen entdeckt wurden. 

 

Die Politik ist selbst schuld, dass ihr Belege für
die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen fehlen

 

Und deshalb ist die Argumentation von Merkel, Altmeier und anderen so schwach: Sie verweisen auf eine potenzielle Gefahr, die sie nicht einschätzen können. Nicht nur, weil die Virusmutationen neu und in ihren Auswirkungen noch teilweise unerforscht sind. Sondern auch, weil die deutsche Politik ihr eigenes Unwissen durch das fortgesetzte Monitoring-Fiasko zum Teil selbst verursacht hat.

 

Demgegenüber steht die Warnung des NRW-Verfassungsgerichtshofs, dass die Politik Einschränkungen umso grundrechtssensibler rechtfertigen müsse, je länger sie dauern und je unklarer ihrer Beitrag zur Eindämmung der Pandemie ist. Beispiel Kita- und Schulschließungen: Seitdem sie gelten, sind die Coronatests unter Kindern und Jugendlichen auf ein Drittel gesunken – weshalb die Politik daran scheitern muss, den Beitrag der Schließungen zur Eindämmung nachweisen zu wollen. Dabei spielt eben gar keine Rolle, ob Kinder nun grundsätzlich genauso ansteckend sind wie Erwachsene oder nicht. Es geht um den fehlenden Nachweis, dass sie sich ohne Kitas und Schulen seltener anstecken.

 

Insofern: Wie lange werden Warnungen vor den Virusmutationen reichen, um den Shutdown in seiner bisherigen Form – das heißt: inklusive geschlossener Kitas und Schulen – in der zweiten Februarhälfte fortzusetzen? Wenn die Zahlen wieder hochgehen, keine Frage. Aber was, wenn die bundesweiten 7-Tages-Inzidenzen bis dahin tatsächlich unter 50 (und in einzelnen Bundesländer noch deutlich tiefer) gesunken sein sollten? Zumal es  bis dahin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer noch keinen klaren Überblick über die in Deutschland vorhandenen Mutationen geben wird. Und auch keinen Beleg, wie die Kita- und Schulschließungen konkret gewirkt haben. 

 

Die höchsten NRW-Richter jedenfalls haben ihre Antwort eigentlich schon gegeben: Im Zweifel – dann wenn der gewonnene zusätzliche Schutz für die Grundrechte Gesundheit und Leben nicht eindeutig belegbar ist– darf die Abwägung zumindest auf Dauer nicht automatisch einseitig gegen die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen ausfallen. 

 

Und im Zweifel bedeutet das, dass anstelle eines einfachen "Kitas und Schulen weiter zu" der nach Alter und Umfang differenzierte Einstieg in Betreuung und Präsenzunterricht (voll für die Kleinen, Wechsel für die Älteren) stehen sollte – begleitet durch regelmäßige Schnelltests, Luftfilter, eine durchgehende Maskenpflicht, ausreichende FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Hygienemaßnahmen. In Österreich zum Beispiel, das die Schulen demnächst wieder öffnen will, soll es alle paar Tage Schnelltests für alle Schüler geben. Ist so etwas  für Deutschland tatsächlich voll und ganz ausgeschlossen? Und wenn ja, mit welcher – guten – Begründung eigentlich?

 

Kanzlerin Merkel hat derweil in ihrem jüngsten Video-Podcast auf die Priorität der Bildungseinrichtungen hingewiesen, sobald erste Lockerungen möglich seien. Die Frage ist, ob Bund und Länder dann selbst bestimmen, was "möglich" heißt – oder ob Gerichte es für sie entscheiden. Denn dass, sobald die Inzidenzen unter 50 sinken, ein einstweiliger Antrag dem anderen folgen wird, dürfte so sicher sein wie wenig in der Pandemie.


Infektionsstatistik bei Kindern und Jugendlichen:
Was passiert da gerade?

Die offizielle Corona-Statistik bei Kindern und Jugendlichen wird immer verwirrender.

 

Zwar sinken die absoluten Meldezahlen auch bei den 0- bis 14-Jährigen wie in allen Altersgruppen, doch ihr Anteil an allen registrierten Neuinfektionen geht seit Wochen nach oben.

 

Am auffälligsten ist der Trend bei den 0- bis 4-Jährigen: Sie stellten in der gestern zu Ende gegangenen Woche 1,97 Prozent aller neuen Corona-Fälle und kommen damit inzwischen auf einen höheren Anteil als vor den Kitaschließungen (1,80 Prozent). Daran wird sich auch dadurch nichts mehr ändern, dass die RKI-Statistik noch nicht ganz vollständig ist. 

 

Auch der Anteil der 5- bis 14-Jährigen an allen Neuinfektionen bundesweit klettert weiter und lag in der vergangenen Kalenderwoche voraussichtlich bei 4,46 Prozent. Das sind 0,76 Prozentpunkte mehr als kurz nach Weihnachten, allerdings immer noch 1,02 Prozentpunkte weniger als unmittelbar vor den Schulschließungen. Wobei selbst dieser verbliebene Rückgang seit Beginn der Schulschließungen dadurch relativiert wird, dass in den zwei Wochen vor den Schulschließungen der gesamtgesellschaftliche Anteil der infizierten 5- bis 14-Jährigen noch deutlich stärker zurückgegangen war, nämlich um 1,41 Prozentpunkte.

 

Um die Wirkung der Schließungen eindeutig zu belegen, müssten die Meldezahlen bei den Kindern und Jugendlichen im Shutdown mindestens so stark zurückgehen wie der Bevölkerungsschnitt. Wenn zusätzlich noch die These gestützt werden sollte, dass Kitas und Schulen überdurchschnittlich stark zur Pandemie beitrügen, müssten sie seit deren Schließung sogar überdurchschnittlich sinken. 

 

Bei den Kitakindern ist jedoch das Gegenteil der Fall, und das obwohl noch dazu die Corona-Tests bei den 0- bis 14-Jährigen seit Beginn der Schließungen auf ein Drittel gesunken sind, während die Testzahlen insgesamt zuletzt bei etwa Dreiviertel der Vorweihnachtswerte lagen. Was schon rein technisch zu niedrigeren

Anteilen bei den Kindern und Jugendlichen hätte führen sollen. Zunächst hatte es diesen Effekt ja auch gegeben, doch seitdem steigen die Anteile Woche für Woche an – bei den 0- bis 4-Jährigen inzwischen sogar über den Wert von vor den Schließungen hinaus. 

 

Bedeutet das, die Schließungen funktionieren nicht? Kann man daraus ableiten, dass die Infektionen bei Kindern unter 10, 12 Jahren, wie Kinderärzte es seit langem sagen, lediglich mit den Infektionen in der Gesellschaft insgesamt mitlaufen, ohne sie zu treiben? Könnte man so weit gehen zu behaupten, dass sich kleine Kinder relativ gesehen zu Hause häufiger anstecken, als wenn sie in der Kita sind? Wirken sich gar die Virusmutationen aus? Oder sind in der vergangenen Woche bei den Jüngsten doch wieder mehr Tests durchgeführt worden?

 

Letzteres werden wir am Mittwoch wissen. Alles Andere wird Spekulation bleiben müssen, weil die Qualität der offiziellen Zahlen so schlecht ist. Dass Kinder und Jugendliche ausrechnet im Shutdown nochmal soviel seltener getestet werden, ist ein gesamtgesellschaftliches Versagen: Denn eine Gesellschaft, die den Jüngsten die Teilhaberechte nimmt, hat zumindest die Pflicht möglichst sicher zu sein, dass die Einschränkungen wirklich nötig sind. 

 

Das gilt übrigens auch und erst recht, wenn mit Hinweis auf die Gefahr der Mutationen eine Verlängerung der Schließungen gerechtfertigt werden sollte. Eine Einschränkung von Grundrechten auf Verdacht oder, wie die NRW-Verfassungsrichter es formulierten, "im Zweifel", verbietet sich umso mehr, je stärker die gesamtgesellschaftlichen Infektionszahlen zurückgehen.  

 

Noch zwei interessante Zahlen am Ende: In Niedersachsen, das als einziges Land schon am 18. Januar zum teilweisen Präsenzunterricht an Grundschulen zurückgekehrt ist, gingen trotz ausgesetzter Präsenzpflicht laut Kultusministerium zuletzt 87 Prozent der Kinder hin. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz ist auch so in den vergangenen drei Wochen von 97 auf 76 gefallen – der zweitniedrigste Stand bundesweit.



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Kommentare: 1
  • #1

    Marion Stamm (Mittwoch, 03 Februar 2021 09:25)

    Drei Anmerkungen:
    das "Feststellen von Mutationen" kann man leicht verlangen, polemisch gesagt, ist es aber nicht so einfach wie die Frage, welche Farbe ein Auto hat. Die Krankenhäuser hätten sich bis 2019 bedankt, wenn DAFÜR Geld geflossen wäre;
    "Schließungen" der Kitas sind relativ, der Notdienst umfasst regional einen großen Anteil der Gesamtgruppen. Der "Schließungsfaktor" schwankt daher wohl eher zwischen 0.5 und 0,8, als dass er gegen 0 ginge;
    Gesamtinzidenzen sagen etwas aus über die "Einhaltenskultur" in einer Region. Natürlich färbt das auch auf das Verhalten der Kinder ab.