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Die Sache mit den 200 Millionen

Das BMBF soll seinen Sparbeitrag zum Haushalt 2024 über eine Erhöhung der Globalen Minderausgaben leisten. Was bedeutet das? Eine erste Analyse.

GENAU 200 MILLIONEN EURO muss das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dieses Jahr einsparen als Konsequenz des Verfassungsgerichtsurteils zum Bundeshaushalt. Aus Unterlagen des Bundesfinanzministeriums, die ans Parlament versandt wurden, geht jetzt hervor, dass die gesamte Kürzung über eine Erhöhung der sogenannten Globalen Minderausgaben (GMA) für 2024 laufen soll.

Für BMBF-Chefin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bedeutet das zweierlei: Einerseits und wie berichtet käme ihr Ministerium vergleichsweise glimpflich davon. Mit voraussichtlich rund 21,5 Milliarden Euro läge der BMBF-Haushalt nominal sogar beim Rekord-Sollwert des Jahres 2023, was vor allem dem BAföG-Plus in der Bereinigungssitzung am 17. November 2023 zu verdanken ist.

Andererseits hatte das Ministerium mit 645 Millionen Euro prozentual schon vor dem "Maßnahmenpaket zum Haushalt 2024 für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen" im Vergleich zu allen anderen Ministerien die höchsten GMA. Inklusive der zusätzlichen 200 Millionen wären es jetzt 3,9 Prozent des BMBF-Gesamthaushaltes. Am zweitmeisten hat das Ernährungsministerium mit 1,6 Prozent, dann kommt das Innenministerium mit 1,3 Prozent).

Daraus folgt, dass Stark-Watzinger die eigentliche Entscheidung, wo sie sparen will, im Gegensatz zu ihren teilweise von deutlich stärkeren Kürzungen betroffenen Ministerkollegen erst noch wird treffen müssen. Oder falls bereits geschehen, sie kommunizieren. Und die Flexibilität hat einen Preis: Die Unsicherheit für fast alle nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Ausgabenposten geht weiter bis dahin. Denn während GMA von einem oder anderthalb Prozent kaum ein Problem darstellen (eine gewisse zeitliche Verschiebung geplanter Ausgaben und Investitionen und deren Höhe gibt es eigentlich immer), erledigt sich eine Lücke von vier Prozent im normal Haushaltsvollzug nicht von selbst.

Wer sich eine klare Ansage über die Umsetzung des Sparpakets im BMBF erhofft hatte, wird also enttäuscht. Zum Glück aber, und das bleibt auf der Habenseite, ist der Spardruck auf den gesamten Haushalt des Ministeriums bezogen nicht allzu hoch.

Nächste Woche schon geht es in die heiße Phase der Haushaltsaufstellung: Am Donnerstag gibt es im Haushaltsausschuss eine Anhörung von Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern, am 18. Januar setzt der Ausschuss dann seine formal nur unterbrochene Bereinigungssitzung von November fort. Voraussichtlich am 2. Februar soll der Bundeshaushalt für 2024 dann innerhalb weniger Stunden Bundestag und Bundesrat passieren.

Nachtrag am 09. Januar:

Der Studierendenverband fzs warnt, auch die 150 Millionen Euro, die der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung im November zusätzlich für die Reform des BAföG bereitgestellt hatte, seien davon bedroht, Teil der Globalen Minderausgaben zu werden: Das "BAföG darf der Schuldenbremse nicht zum Opfer fallen."

Tatsächlich ist ein solches Szenario jedoch eher unwahrscheinlich – hatte der Haushaltsausschuss die 150 Millionen Euro doch wie berichtet mit einem Sperrvermerk versehen, der nebenbei dafür sorgt, dass die 150 Millionen Euro nicht wieder im Rahmen der Globalen Minderausgabe verschwinden können. Allerdings ist der finale Haken an den Beschlüssen des Haushaltsausschusses erst, wenn die formal unterbrochene Bereinigungssitzung am 18. Januar fortgesetzt und dann abgeschlossen wird.


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