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"Ein echter Etappensieg"

Die Bildungs- und Wissenschaftsschranke ist durchs Bundeskabinett. Was bedeutet das für die Verhandlungen um die digitalen Semesterapparate?

VIEL IST NICHT mehr zu erwarten von der Großen Koalition in Sachen Wissenschaftspolitik, aber dass Union und Sozialdemokraten diese Entscheidung fünf Monate vor der Bundestagwahl noch gemeinsam durchs Kabinett gebracht haben, ist so bemerkenswert wie erfreulich: Wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) heute Morgen mitteilte, hat die Bundesregierung die schon im Koalitionsvertrag von 2013 versprochene und von der Wissenschaft zunehmend ungeduldig herbeigesehnte „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ im Urheberrecht beschlossen. Der von der Ministerrunde verabschiedete Entwurf des „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ enthält allerdings einige Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf, der noch großzügiger formuliert war. Unter anderem sollen nur 15 Prozent einer Veröffentlichung frei genutzt werden dürfen – gegenüber 25 Prozent im Referentenentwurf.
 

Wenig überrascht äußern sich die beteiligten Politiker dennoch zufrieden mit ihrer Arbeit. Maas spricht von einer „grundlegenden Modernisierung“, Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagt, durch die Neufassung würden die Regelungen „verständlicher und praxistauglicher“, und der SPD-Bildungsexperte Hubertus Heil nimmt sogar das arg strapazierte Sprachbild vom „großen Wurf“ in den Mund – nicht ohne, da ist dann doch schon Wahlkampf, seinen Parteikollegen Maas gleich zweimal in einem Absatz herauszustellen. Komme der Entwurf durch, so Heil, reiche künftig wieder "ein Blick ins Gesetz um zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.“

 

Naturgemäß skeptischer hört sich der wissenschaftspolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring an. Es sei „intensiv zu hinterfragen, ob die vom Kabinett vorgeschlagene Alternative trägt.“ Der Bundestag werde das nun „auch mit Sachverständigen“ prüfen und entscheiden.“

 

Unterdessen beobachten Hochschulrektoren und Landeswissenschaftsminister den Gesetzgebungsprozess besonders aufmerksam, laufen doch parallel Verhandlungen um die künftige Vergütung digitaler Semesterapparate (eine aktuelle Zusammenfassung der Ereignisse finden Sie hier). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2013 geurteilt, dass die Bundesländer künftig keine Pauschale mehr an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen dürfen, um die digitale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten in den Hochschulen abzugelten. Die Autoren hätten das Recht auf eine Einzelabrechnung. Und genau über die Frage, wie die praktisch vonstatten gehen soll, ohne den befürchteten administrativen Alptraum auszulösen, verhandelt derzeit eine Arbeitsgruppe von Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sagt nun: Eine Einzelabrechnung ist nicht nötig, eine pauschale Vergütung reicht aus.

 

Die HRK begrüßt den Kabinettsbeschluss denn auch als "sehr wichtigen und guten Schritt für die Wissenschaft", und aus der KMK heißt es inoffiziell, das sei „ein echter Etappensieg“. Doch sei, dem alten Spruch entsprechend, noch nie ein Gesetz aus dem Bundestag herausgekommen, wie es hineingekommen sei. Es sei davon auszugehen, dass die Verwertungsgesellschaften, die die Interessen der Autoren und Verlage vertreten, bis zum Schluss versuchen würden, auf Änderungen zu drängen. Insofern, steht es auch in der offiziellen KMK-Stellungnahme, hätten sich die Verhandlungen „nicht erledigt, sie werden aber ganz sicher unter Berücksichtigung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens geführt werden.“

 

Was man so übersetzen könnte, dass die Wissenschaftsminister und Hochschulrektoren ihre Verhandlungsposition gegenüber der VG Wort gestärkt sehen, hatte die doch bislang ein Gerichtsurteil im Rücken – dessen Hauptaussage durch das Gesetz, sollte es im Kern so bleiben, aufgehoben würde. So gestärkt fühlt sich die HRK, dass sie heute im Gegensatz zur KMK sogar ein Aussetzen der Verhandlungen ins Gespräch brachte, "bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag". Dies sei aber zwischen den Verhandlungspartnern zu besprechen. Sätze, die den Fans eines VG-Wort-Verhandlungsboykotts um den Hannoveraner Universitätspräsidenten Volker Epping enorm Auftrieb geben dürfte. 

Dass das Gesetz eine Einigung mit der VG Wort gänzlich überflüssig machen würde, ist indes unwahrscheinlich. Auch eine pauschale Vergütung braucht schließlich eine gemeinsam vereinbarte Grundlage, „eine exemplarische Erfassung der Realität“, wie ein Beteiligter es formuliert, auf die man sich einigen müsse. Wie genau aber würden diese Stichproben aussehen, wo und wie oft würden sie stattfinden? Alles offene Fragen.

 

So dürfte nach dem heutigen „großen Wurf“, dem „Etappensieg“,  statt eines Aussetzens der Verhandlungen doch wieder die Detailarbeit beginnen, sowohl beim laufenden Praxistest an fünf Hochschulen bundesweit als auch in der KMK-HRK-VG-Wort-Arbeitsgruppe. Das Ende 2016 verhandelte Moratorium für eine Neulösung verstreicht Ende September. Und die Bildungspolitiker von Union und SPD müssen nun im Bundestag weiter die Anstürme seitens der Nicht-Bildungspolitiker abwehren – so, wie sie es bislang in fast schon bravouröser Gemeinsamkeit getan haben. 

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Kommentare: 1
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    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:02)

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