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Erst pennen, dann schreien

Auf der Zielgeraden formiert sich der Widerstand gegen die Wissenschaftsschranke. Durchkommen wird das Gesetz wohl trotzdem.

Foto: Carl Heyerdahl
Foto: Carl Heyerdahl

ICH HABE ES ja auch geglaubt. „Viel Lärm und Schluss“ titelte ich, nachdem das Bundeskabinett im April den Gesetzentwurf zur Wissenschaftsschranke verabschiedet hatte. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) geriet so sehr in Triumphstimmung, dass sie kurzerhand den Testlauf für ein neues Vergütungsverfahren absagte, das sie gerade in mühsamen Verhandlungen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort abgetrotzt hatte. 

 

Seit Januar hatten HRK und Kultusministerkonferenz (KMK) mit der VG Wort, die die Urheberrechte tausender Autoren vertritt, in regelmäßigen Runden zusammengesessen, um einen seit Jahren schwelenden Konflikt um die Vergütung digitaler Semesterapparate aus dem Weg zu räumen. An ein Scheitern sei gar nicht zu denken, kommentierten HRK und KMK noch im März unisono, sonst müssten Millionen Studenten wieder an den Kopierer. Dann kam der Entwurf des Bundeskabinetts, und plötzlich hatten all jene Hochschulrektoren Oberwasser, die Verhandlungen mit der VG Wort schon immer für überflüssig gehalten hatten. 

 

Womit keiner gerechnet hatte: Mit welcher Vehemenz die Buch- und Zeitungsverlage auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens nochmal die Lobbymaschine anschmeißen. Mit welcher Heftigkeit zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Union gepennt haben müssen, um erst auf die Hilferufe der Branche hin plötzlich aufzuwachen und dann ihrerseits „Halt!“ zu schreien. Ganz zu schweigen von der Blamage, die CDU-/CSU-Fraktionschef Volker Kauder seinen eigenen Parteifreunden im Bundeskabinett bescheren würde, wenn er den von der gesamten Regierung unterstützten Entwurf abschmieren ließe. Ein fairer Interessenausgleich zwischen den Ansprüchen der Wissenschaft und dem Schutz des geistigen Eigentums sei „bisher nicht gelungen“, ließ Kauder sich in der Bild-Zeitung zitieren: eine bemerkenswerte Ansage nicht nur in Richtung von SPD-Justizminister Heiko Maas, sondern auch von Kauders Parteikolleginnen, Kanzlerin Angela Merkel und Wissenschaftsministerin Johanna Wanka. 

 

Für die „intensiven Beratungen“, die Kauder nach einer Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ankündigte, sind gerade mal noch gut zwei Wochen Zeit: Die letzte Lesung des Gesetzentwurfs und seine Verabschiedung sind für den 29. Juni vorgesehen – bislang. 

 

Die Wissenschaftsszene ist wieder in heller Aufregung. HRK-Präsident Horst Hippler wetterte im ZEITChancen Brief gegen „die Verlagsseite“, die an „den überkommenen analogen Geschäftsmodellen“ festhalten wolle, und warnte: „Sollte die Reform auf den letzten Metern scheitern oder in ihren Kernpunkten verwässert werden, droht erheblicher Schaden für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft.“ Das Engagement der HRK-Vertreter in den KMK-/VG-Wort-Gesprächen dürfte dementsprechend zuletzt auch wieder größer gewesen sein. 

 

Worauf aber müssen sich die Hochschulen jetzt einstellen? Droht wirklich der erneute Semesterapparate-GAU, nachdem 2013 der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt hatte, dass die Bundesländer künftig keine Pauschale mehr an die VG Wort zahlen durften, um die digitale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten in den Hochschulen abzugelten? Nachdem die Kultusminister in einem ersten Versuch, ohne die Hochschulen ausreichend miteinzubeziehen, mit VG Wort eine Lösung vereinbart hatten, die sich als komplett impraktikabel erwies? Nachdem die totale Rechtlosigkeit im vergangenen Dezember auf den letzten Drücker nur dadurch verhindert werden konnte, dass die VG Wort den Hochschulen und der KMK ein Moratorium bis Ende September 2017 zugestanden hatte – für erneute Verhandlungen? 

 

Nein, sagen die meisten Experten, der GAU bleibt voraussichtlich aus. Um die eigene Regierung derart zu bloßzustellen, dürfte das Thema aus Sicht der Unionsfraktion nicht zentral genug sein. Wahrscheinlicher ist, dass hier und da nochmal an Details des Gesetzes herumgeschraubt wird, ganz sicher aber nicht am Kern des Entwurfs, wonach „bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger öffentlich wiedergegeben werden“ dürfen. Denn bei einer niedrigeren Quote wäre das Gesetz faktisch seines Sinns beraubt – und die Regierungsfraktionen wären wieder beim Punkt der Totalblamage angekommen. Erfüllbar wären hingegen möglicherweise Forderungen aus der Union, „angemessenen Lizenzangeboten“ Vorrang vor gesetzlichen Regelungen einzuräumen, um die Vergütung zu klären.

 

Übersetzt für die Verhandlungen von KMK, HRK und VG Wort heißt das: Das Oberwasser der HRK mag abgelaufen sein, aber die Aussichten, dass es doch noch zu einem (womöglich leicht abgespeckten) Gesetz kommt, sind gut. Ebenso gut stehen allerdings die Chancen, dass eine rechtzeitige Verständigung mit der VG Wort dadurch eben nicht überflüssig wird. Denn auch wenn sich das BGH-Urteil von 2013 in seiner Forderung nach Einzelabrechnung erledigt hätte, wenn das Gesetz kommt, müsste so oder so die nötige „Basis von Pauschalen und Stichproben“ für die künftige Vergütung gefunden werden. In der HRK wünschen sich einige wahrscheinlich schon, den Testlauf niemals abgesagt zu haben. 

 

Einen neuen Grund, sich weiter gut zu stellen mit der VG Wort, gibt es auch schon: Alexander Skipis, der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, hat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (leider nicht online) angekündigt, sein Verband werde gegen die Gesetzesnovelle vors Verfassungsgericht gehen, weil sie das Grundrecht auf Eigentum verletze und die überwiegend mittelständischen Wissenschaftsverlage in ihrer Existenz gefährde. Nicht ausgeschlossen also, dass in ein paar Jahren nach einem weiteren Gerichtsurteil wieder mal eine schnelle Zwischenlösung her muss. 

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:15)

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