18 Jahre sind nicht genug

Wie inkonsequent die Kultusminister immer noch bei der Akkreditierung agieren: ein aktuelles Beispiel aus Bayern.

Foto: evondue
Foto: evondue

DAS PASSIERT ALSO, wenn man die Kultusministerkonferenz (KMK) an ihren eigenen Ansprüchen misst. Ende 1998 verabredeten die Minister die Gründung des Akkreditierungsrates. Parallel zur Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master sollte die Akkreditierung der neuen Studiengänge „Vielfalt ermöglichen, Qualität sichern und Transparenz schaffen“, hieß es im damaligen KMK-Beschluss. Auch sei erforderlich, den Studienbewerbern bei ihrer Studienentscheidung eine verlässliche Orientierung zu geben – und den Arbeitgebern ebenfalls. 

 

18 Jahre später dachten die Arbeitgeber, in dem Fall die kommunalen: Dann nehmen wir die KMK doch mal beim Wort und handeln einen Tarifvertrag aus, der die Akkreditierung berücksichtigt. Seitdem bestimmt die zum Tarifvertrag gehörende Entgeltordnung, dass Hochschulabschlüsse bei der Eingruppierung von Mitarbeitern in die entsprechenden Entgeltgruppen nur noch anerkannt werden, wenn der absolvierte Studiengang „nach den Regelungen des Akkreditierungsrates“ akkreditiert worden ist. Sprich: Ohne Akkreditierung gibt es weniger Gehalt. >>



>> Was zumindest im bayerischen Kultusministerium Aktivitäten auslöste, wenn auch nicht gerade hektische. In einem am 14. Juli an alle Hochschulen im Freistaat verschickten Brief teilt Amtschef Peter Müller mit, dass man sich mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern geeinigt habe, die "im bundesweit geltenden TVöD-K" zum 01. Januar 2017 in Kraft getretene Regelung zunächst für drei Jahre, also bis Ende 2019, nicht anzuwenden. Ob auch für das übrige Bundesgebiet eine entsprechende Lösung gefunden werden könne, sei offen. 

 

So viel also zur Ende der 90er Jahre von der KMK versprochenen Orientierung der Arbeitgeber. In Bayern sind sie schon stolz, dass sie in den vergangenen Jahren zum bundesweiten Schnitt aufgeschlossen haben und nun um die 60 Prozent aller Studiengänge akkreditiert sind. 60 Prozent. Nach jetzt schon fast 19 Jahren. 

 

Und da die Kultusminister und ihre zahlreichen Vorgänger selbst nicht vermocht haben, den Akkreditierungszug zu beschleunigen, verstecken sie sich jetzt hinter den vermeintlich so überstrengen Arbeitgebern. Da „nicht auszuschließen“ sei, dass demnächst in weiteren Tarifverträgen vergleichbare Bestimmungen auftauchen, schreibt Amtschef Müller, „wird zudem gebeten, grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, noch nicht akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge baldmöglich zu akkreditieren, um Nachteil für Absolventinnen und Absolventen zu vermeiden.“ Auch sei im Interesse der Studenten eine „lückenlose Reakkreditierung“ anzustreben.

 

In Zeiten des Akkreditierungs-Bashings muss man ja fast noch dankbar sein, dass sich das bayerische Staatsministerium nicht für die Dummheit der Arbeitgeber entschuldigt. Nach dem Motto: Wer braucht schon diese lästige Akkreditierung. Noch dankbarer wären die Studenten und ihre künftigen Chefs indes, wenn die Ministerien im dritten Akkreditierungsjahrzehnt bei den staatlichen Hochschulen dann mal mit dem Bitten aufhören und mit dem Fordern anfangen würden.

 

Bei der privaten Konkurrenz klappt das schließlich auch: Ein Studiengang, der nicht akkreditiert ist, erhält keine ministerielle Genehmigung. Übertragen auf die staatlichen Hochschulen könnte das heißen: Wer nicht schleunigst akkreditiert, bekommt weniger Geld... Und zwar die Hochschulen, nicht die Absolventen. Wie wär's? 

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Kommentare: 5
  • #1

    Klaus Hekking (Montag, 21 August 2017 08:10)

    Wir als private Hochschulen freuen uns natürlich, wenn nach dem öffentlichen Tarifrecht, unsere Absolventen im öffentlichen Dienst eine Vergütungsgruppe höher eingruppiert werden müssen. Gesicherte Qualität hat eben ihren Preis. Den Ländern, die bei uns so streng auf die Akkreditierung achten, verfahren bei den Staatshochschulen offenbar nach dem Motto: Die Messlatte der Qualität so hoch legen, dass man bequem drunter durchschlüpfen kann�

  • #2

    Packard (Montag, 21 August 2017 09:31)

    Schlecht wär's, weil das Akkreditierungs-Bashing gerechtfertigt und die Ergebnisse von Akkreditierungsverfahren arbiträr sind. Das müsste auch den Arbeitgebern vermittelt werden, statt nun wegen des unsinnigerweise an Akkreditierungen interessierten Tarifs an dem Unsinn festzuhalten. Es fehlt da an dem Mut, einen Fehler zuzugeben, nicht an dem Eifer, ihn fortzusetzen.

  • #3

    McFischer (Montag, 21 August 2017 11:02)

    Gut wär's, weil Deutschland in der Umsetzung der Akkreditierung ansonsten hinter Länder wie Niederlande, Spanien, Finnland, Dänemark, Polen, Litauen, Kroatien... zurückfällt. Die haben alle ein (weitgehend) funktionsfähiges 'Akkreditierungssytem' etabliert. Im deutschen Föderalismus ist die Umsetzung hingegen sehr, sehr unterschiedlich: NRW und Baden-Württemberg am einen Ende der Skala, mit sehr strikten und stringenten Regeln, Sachsen, MV, Hamburg am anderen Ende, mit wenig bis gar keinem Interesse.
    Wobei (@Packard): Es muss ja nicht die typisch deutsche Form der 'Akkreditierung' sein. Externe Qualitätssicherung kann viele Formen annehmen - aber notwendig ist sie allemal!

  • #4

    H. Schmidt (Montag, 21 August 2017 13:01)

    Interessanter Beitrag. Ich möchte McFischer zustimmen: Es bedarf ganz dringend einer Qualitätssicherung an den Hochschulen, auch zur Orientierung für Arbeitgeber.
    Die momentanen Auswüchse und Umsetzungen der Akkreditierung (v.a. Systemakkreditierung) sind dabei eher mittelprächtig und änderungswürdig. Leider zeigt der momentane Entwurf des Staatsvertrages keine positive Richtung an. Die Hochschulen werden sich umsehen, wenn sie alle über den Akkreditierungsrat gehen müssen und der AR wird sich umsehen, wenn er am eigen Leib erfährt, dass das System in der Form nicht mehr tragbar ist. Momentan tritt der AR als Regulator auf, dann als Entscheider. Und wenn man dann die Umsetzung der Akkreditierung durch einige (wenige) Akkreditierungsagenturen sieht, da wird einem Angst.

  • #5

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:32)

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