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Herzschlag, Hightech – und das Ringen um Verbindlichkeit

In München trafen sich die Bildungsminister von Bund und Ländern. Warum der Bundesrat sich in die Bildungspolitik einmischt und was der Umgang mit Bundesjugendspielen, Social Media, Schulen und Eltern über den Zustand des Bildungsföderalismus verrät.
BMK-PK

Gute Laune bei der gemeinsamen Pressekonferenz: SPD-Koordinatorin Christine Streichert-Clivot, Bundesbildungsministerin Karin Prien, BMK-Präsidentin Anna Stolz, Unions-Koordinatorin Dorothee Feller, KMK-Pressesprecher Michael Reichmann (Screenshot aus der Online-Übertragung).

DIE BILDUNGSMINISTER TRAFEN SICH vor dem Wochenende zur Bildungsministerkonferenz, doch das wichtigste bildungspolitische Ereignis dieser Woche fand außerhalb der BMK statt. Im Bundesrat, wo Thüringen und Sachsen-Anhalt einen Entschließungsantrag "Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren" einbrachten.

Hintergrund sind die Ankündigungen im AfD-"Regierungsprogramm" für Sachsen-Anhalt, nach einer möglichen Regierungsübernahme die Schulpflicht auszuhöhlen. Unter der Überschrift "Bildungspflicht statt Schulzwang!" will die Partei eine Wahlfreiheit zwischen Schulunterricht und Homeschooling ermöglichen – ein Bruch mit der Praxis in allen 16 Bundesländern.

Der Bundesrats-Antrag formuliert den Gegenentwurf gleich zu Beginn: "Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zur allgemeinen Schulpflicht als unverzichtbare Grundlage eines leistungsfähigen, gerechten und integrationsstarken Bildungssystems in Deutschland." Die Schulpflicht, heißt es weiter, eröffne allen Kindern und Jugendlichen "unabhängig von Herkunft, sozialem Umfeld oder weltanschaulicher Prägung möglichst gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen". Noch bevor die Länderkammer den Antrag in die Ausschussberatung überwies, zeichnete sich länder- und parteiübergreifend eine breite Unterstützung ab.

Der Gang über den Bundesrat zeigt zugleich: Wenn die Länder ernstmachen wollen in der föderalen Bildungspolitik, wenn sie sich gegen die AfD formieren wollen, stehen ihnen mächtigere Instrumente offen als die BMK. Deren Beschlüsse, ob einstimmig oder nicht, sind für einzelne Landesregierungen nie rechtlich bindend.

Wenn Bund und Länder gemeinsam ernst machen

Das wäre auch die Entschließung zur Schulpflicht nicht, aber sie sendet eine klare Botschaft: Wenn sich die politischen Kräfte jenseits der AfD in Bund und Ländern zusammentun, haben sie über Bundesrat und Bundestag eine große gemeinsame Wirkmacht. So deutet sich denn auch im Antragstext eine interessante Akzentverschiebung im Bildungsföderalismus an.

In Punkt 7 bittet er ausdrücklich die Bundesregierung, die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht bei künftigen Gesetzesvorhaben und Maßnahmen mit Bezug zur schulischen Bildung zu berücksichtigen und Vorhaben entgegenzutreten, die geeignet sind, die Schulpflicht zu schwächen. Ausgerechnet in einem Feld, in dem die Länder sonst auf ihre Zuständigkeit pochen, wird der Bund damit politisch mit in die Pflicht genommen. Hier könnte die Zukunft des Bildungsföderalismus liegen, wenn einzelne Länder ausscheren: dass die anderen sich umso fester zusammenschließen und sich zusätzlich mit dem Bund verbünden.

Notfalls ließen sich gegen die AfD sogar Zweidrittelmehrheiten in Bundesrat und Bundestag organisieren und die Verfassung ändern. Denn auch die Kultushoheit der Länder kann man reformieren.

Den Weg hat einst die heutige Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) skizziert, als sie noch Bildungsministerin von Schleswig-Holstein war: "Wir denken meist, über das Grundgesetz ließe sich nur das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ändern", sagte sie am Ende ihrer KMK-Präsidentschaft 2022. "Aber natürlich könnte man über eine Reform auch das Verhältnis der Länder untereinander in der Bildungspolitik anders gestalten. Dann bräuchten Sie auch keinen Staatsvertrag mehr, wenn es um Fragen von Mehrheit, Entscheidungsabläufen oder Zuständigkeiten der KMK geht."

Damals ging es um mehr Tempo und Entschiedenheit im Bildungsföderalismus, bald könnte es um noch viel mehr gehen. Ermutigende Signale also aus dem Bundesrat.

Der neue alte Wettkampf

Die turnusmäßige BMK-Sitzung, zu der die amtierende BMK-Präsidentin, Bayerns Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler), in die Münchner Residenz eingeladen hatte, produzierte dagegen vorrangig Ergebnisse, die Fragen nach dem gegenwärtigen Fokus und der Tatkraft der Bildungsministerkonferenz stellen.

Stichwort Fokus: Für Dritt- und Viertklässler dürfen wieder Bundesjugendspiele im Wettkampfformat stattfinden, beschloss die BMK und korrigierte damit eine Entscheidung, die vor wenigen Jahren getroffen worden war. Hessens Kultusminister Armin Schwarz jubilierte am Donnerstag unmittelbar danach per Pressemitteilung: "Wir haben uns immer für diese Entscheidung eingesetzt." Für das Funktionieren unserer Gesellschaft und ihre Verfasstheit habe das Leistungsprinzip eine "grundlegende Bedeutung".

Seit dem Schuljahr 2023/24 gab es an den Grundschulen nur noch einen Wettbewerb ohne Leistungstabellen und ausgewiesene Platzierungen auf den Urkunden. Das sei kind- und entwicklungsgerechter, lautete die Begründung. Es gehe bei den Bundesjugendspielen insbesondere darum, sich zu bewegen, Freude zu haben und sein Bestes zu geben. Vor allem aber gehe es auch um "Fairness, Respekt, Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen".

Doch das gesellschaftliche Klima hat sich seit der Entscheidung 2021 geändert. Und auch das Klima in der BMK. "Wir tun unseren Kindern keinen Gefallen, wenn wir so tun, als ob Leistung nichts mit dem Leben zu tun hätte", sagt CDU-Politiker Schwarz. Kinder wollten sich messen. Wettkämpfe um Zeiten und Weiten, Punkte und Platzierungen spornten zu Leistung an, machten stolz auf das eigene Können und lehrten zugleich, mit Enttäuschungen umzugehen. Und: "Wenn Deutschland sich um Olympia bewirbt, ist es wichtig, dass der Leistungsgedanke schon in frühen Jahren in den Schulen vermittelt wird. Der Wettkampf bei den Bundesjugendspielen ist dafür ein wichtiger Mosaikstein."

Bundesbildungsministerin Prien, die ebenfalls zur BMK angereist war, sagte am Freitagmittag bei der anschließenden Pressekonferenz, die Rückkehr zum Wettkampfmodus sei nur möglich geworden, weil ihr Ministerium "als dritter Partner in diesem Konsortium" neben BMK und Sportbund bereit gewesen sei, die Ausschreibung gemeinsam mit den Bildungsministern zu verändern; "das war ja leider der Kultusministerkonferenz noch vor kurzer Zeit nicht gelungen".

Weshalb übrigens Hessen zuvor ausgeschert war und eigenständig für seine Grundschulen das Verbot des etablierten Wettkampfs in den dritten und vierten Klassen zurückgenommen hatte. Zugleich hatte Schwarz die Schulen angewiesen, bei Wettbewerben die jeweilige Platzierung auf den Urkunden festzuhalten. Auch das zeigte die begrenzte Bindekraft gemeinsamer BMK-Linien: Ein Land kann abweichen, wenn es politisch will. Nach der neuen Entscheidung erklärte Hessen den eigenen Weg nun zum bundesweiten Maßstab.

Ablenkung von den eigentlichen Herausforderungen?

Fahrt aufgenommen hatte die Bundesjugendspiel-Debatte vor allem nach den im internationalen Vergleich mauen Ergebnissen deutscher Athleten bei den letzten Olympischen Spielen. Passend dazu lautete denn auch eine zweite Entscheidung der BMK, eine gemeinsame Erklärung zur Unterstützung einer deutschen Bewerbung um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele zu verabschieden. Diese seien eine "großartige Chance nicht nur für die Kinder und Jugend von heute, sondern für uns alle", sagte BMK-Präsidentin Stolz. "Für eine geschlossene Gesellschaft, für ein klares Bekenntnis zu Sport und Bewegung und für ein stärkeres Mindset einer positiven Leistungskultur."

Da waren sie wieder, die großen Begriffe von "Leistung" und dem Funktionieren der "Gesellschaft", mit denen die Bildungsminister ihre Entscheidungen auf maximale Fallhöhe hievten. Und das passte oberflächlich betrachtet ja auch gut zum Motto von Stolz’ BMK-Präsidentschaft: "Challenge up: Herzschlag und Hightech für Deutschlands Schülerinnen und Schüler".

Doch die Rückkehr der Bundesjugendspiele als Wettkampf löse keines der drängenden Probleme von Kindern und Jugendlichen, kritisierte Julian Schmidt, Professor für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Psychotherapie an der Universität Leipzig. Sie bediene jedoch eine politische Erzählung, nach der früher Leistung gezählt habe und heute gegen eine vermeintliche "Kuschelpädagogik" verteidigt werden müsse. "Genau deshalb ist die Debatte so populär. Und genau deshalb lenkt sie von den eigentlichen Herausforderungen ab."

Tatsächlich lieferte die BMK nur beim "Herzschlag", also beim Sport- und Bewegungsteil des Stolz-Mottos, mit viel Verve. Bei der Hightech-Seite, sprich: der Unterstützung digitaler Medienkompetenz, wurde es schwieriger. Dabei hätten die Bildungsminister, Stichwort Tatkraft, gerade dort viel mehr – und wichtigeren – gesellschaftlichen Impact erreichen können. Mit ihrer mit Spannung erwarteten Erklärung zum Umgang mit Social Media im schulischen Bereich.

Herzschlag mit Verve, Hightech mit Lücken

Mit Spannung schon deshalb, weil in Kürze, genauer: am 24. Juni, die von Bundesbildungsministerin Prien beauftragte unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" ihre Empfehlungen vorlegen wird – inklusive einem Votum zu Social-Media-Verboten. Doch schon im April hatte die Kommission in ihrer Bestandsaufnahme klargemacht: Verbote und gesetzliche Regulierungen hin und her, strukturell entscheidend ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Für eine flächendeckende Medienbildung, betonten die Experten, sei Schule der zentrale Ort, doch deren Umsetzung sei "sehr unterschiedlich" und stark abhängig von Bundesland, Schule und Lehrkraft. Zwar sei Medienkompetenz in allen 16 Ländern curricular verankert, doch die bloße Verankerung garantiere noch keine wirksame Medienbildung, entscheidend sei die Qualität der Einbettung.

Die Bildungsminister verabschiedeten neun lange Seiten und verweigerten doch, die eingeforderte Verantwortung in den von der Expertenkommission beschriebenen Dimensionen anzunehmen. Ihre Erklärung beginnt mit der ausführlichen Beschreibung des Problems: hohe Bildschirmzeiten, riskante und mitunter pathologische Nutzung, Konzentrations- und Schlafprobleme, Stress und depressive Symptome, Cybermobbing, sexualisierte Grenzverletzungen, Desinformation, Hassnachrichten und Radikalisierung. Und ja, bestätigt die BMK: Medienkompetenz sei "ein wichtiger Schlüssel und entscheidender Schutzfaktor"; den Schulen komme "eine zentrale Rolle" zu, weil hier "alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund erreicht werden".

Die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot, zugleich BMK-Koordinatorin der SPD-regierten Länder, sagte in der Pressekonferenz, es gehe um "Befähigung, Teilhabe und Schutz"; die BMK wolle "die Stärkung von Medienkompetenz" in den Mittelpunkt rücken, Medienbildung müsse mit der Professionalisierung von Lehrkräften und multiprofessionellen Teams einhergehen.

Sobald es aber um die Folgerungen ging, blieb die beschlossene Erklärung überwiegend im Modus des Ungefähren: Die Länder hätten bereits einen verbindlichen Medienkompetenzrahmen in die Curricula implementiert, Social Media sei in Bildungs- und Lehrplänen "angemessen" zu berücksichtigen, der Medienkompetenzerwerb "fächerübergreifend und systematisch" anzulegen. Nur das Wie ist laut Expertenkommission genau das Problem. Doch hierzu fehlen in der Erklärung der Bildungsminister verbindliche Vorgaben.

Bildungsminister wollen Schule "nicht überfordern"

Umso konkreter werden sie dafür, was die von ihnen wahrgenommene Rolle und Verantwortung der Eltern betrifft. Deren Erziehungspflichten und -rechte stünden "im Vordergrund", weil die problematische Mediennutzung überwiegend außerhalb der Schule stattfinde. Von "Erziehungspartnerschaft" ist die Rede: Medienerziehung werde "maßgeblich von den Erziehungsberechtigten geprägt", Schulen sollten sie "nachhaltig bei der Wahrnehmung ihrer eigenen medienerzieherischen Verantwortung" begleiten.

Stolz stand dort rhetorisch auf der Bremse, was die Rolle der Schule anging: Sie habe zwar eine "Schlüsselfunktion", aber "Schule allein kann es nicht leisten"; man dürfe Schule "nicht überfordern". Und auch bei den Eltern, betonte sie, gehe es nicht darum, sie "zu bevormunden" oder "zu überfordern", sondern "zu unterstützen, zu sensibilisieren und zu informieren".

Anders liest sich demgegenüber ein noch unveröffentlichter Leitantrag der Jugend- und Familienminister, demzufolge die Medien- und Demokratiebildung in Schule essenziell ist. Wenn die Akteure nicht zum Teil personenidentisch wären, könnte man den Eindruck gewinnen, als wollten die Konferenzen sich gegenseitig an ihre politische Verantwortung erinnern.

Immerhin lieferte NRW-Bildungsministerin Dorothee Feller, die die Unionsminister koordiniert, am Ende der Pressekonferenz doch noch eine plausible Begründung für den gegenwärtigen Stand der Erklärung. Die Länder seien "gespannt", was in den Empfehlungen der Expertenkommission "für uns als Schulbereich rauskommt"; alles, was sie bereits täten, werde dann "nochmal abgeglichen", um zu klären: "Was müssen wir weiter in Schule machen?"

Die Roadmap als Prüfstein

Bleibt die Frage: Wie geht es eigentlich mit der im März beschlossenen Roadmap weiter? Bund und Länder hatten sich damals vorgenommen, binnen zehn Jahren die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Mindest- und Regelstandards sowie die Schulabgänge ohne Abschluss deutlich zu senken, die Leistungsspitze zu fördern und aus sieben Handlungsfeldern ein "kohärentes Gesamtsystem" zu machen. Doch offen blieb zumeist, was daraus konkret folgt: welche Zielmarken gelten, wer sie überprüft, welche Konsequenzen bei Nichterfolg gezogen werden. "Wir haben uns aber darauf verständigt, dass wir diese gemeinsamen Ziele verabreden wollen", betonte Prien auf Nachfrage im Mai. Auf Nachfrage zur Roadmap sagte sie nun in der Pressekonferenz, die Handlungsfelder würden "zum Teil in der Schulkommission, zum Teil zwischen den Staatssekretären" bearbeitet, doch "heute" gebe es "keinen neuen Stand". Ergebnisse seien für Dezember verabredet. Wenn der von Prien beschworene Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik dann in die Praxis geht, hätte sich das Warten gelohnt.

Schon jetzt ist klar: Wenn der Bildungsföderalismus wehrhaft und wirksam sein will, braucht er den Schulterschluss des Bundes mit den demokratisch regierten Bundesländern. Ansätze dazu gibt es nicht nur im Bundesrat: Die obligatorisch gewordene Anwesenheit von Bundesministerin Prien bei den Sitzungen der Landesminister ist hierfür ein Beleg. Zugleich braucht es den Willen in der BMK, sich selbst und die eigenen Abläufe zu verändern, den Fokus auf die eigentlich wichtigen Baustellen zu richten – und aus Erklärungen Verbindlichkeit und Zugkraft bei der Umsetzung zu machen. JMW.

Kommentare

#1 -

Wolfgang Kühnel | Di., 16.06.2026 - 14:49

"Der Bundesrat bekennt sich ausdrücklich zur allgemeinen Schulpflicht ..."

Eigentlich ist das gar kein Grund zu jubeln: Die strenge Schulpflicht (also das Verbot von "Homeschooling") wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten durchgesetzt, diese wollten verhindern, dass die Kinder den Einflüssen der staatlichen Schule (durchtränkt mit Nazi-Ideologie) entzogen werden.

In der großen weiten Welt sieht man das gelassener: In vielen Ländern ist "Homeschooling" erlaubt, in aller Regel unter starken Restriktionen, und zwar in demokratisch regierten Ländern, mit einem Faschismus hat das nichts zu tun. Das kanadische Schulsystem wird uns doch immer als Vorbild hingestellt, die Wübben Stiftung preist neuerdings die "datengestützte Schulentwicklung" in Alberta (man schaue im Netz unter "Bildungsgerechtigkeit durch Daten"), ein Vorstoß von drei Ministerinnen steht damit in engem Zusammenhang. Aber in Kanada ist "Homeschooling" eine Normalität. Dr Google jedenfalls sagt es.

#1.1 -

kkoch | Do., 18.06.2026 - 15:06

Antwort auf von Wolfgang Kühnel (nicht überprüft)

Inhaltlich ist das leider kein valides Argument. Sie vermischen die historische Herkunft mit der aktuellen demokratischen Legitimation. Die Schulpflicht schützt (wie i.ü. in der Weimarer Republik  auch schon) das Recht des Kindes auf Bildung. Sie sichert den Austausch mit anderen  Lebenswelten und verhindert Parallelgesellschaften. Das gilt völlig unabhängig von der Rechtslage in Kanada oder in der deutschen Geschichte. 

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