· 

Da war doch was an der Sorbonne

Übernächste Woche kommt es zum Diplom-Showdown in der Kultusministerkonferenz. Vielleicht sollten die Minister vor ihrer Entscheidung kurz mal 20 Jahre zurückdenken.

Die Sorbonne in Paris. Dinkum: "La Sorbonne.JPG, CC CC0 1.0

IM MAI 2018 wird es 20 Jahre her sein, dass die Bildungsminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Großbritanniens an der Sorbonne den europäischen Gedanken in die Hochschulen brachten. Es war eine Sternstunde auf dem Weg zur Einigung des Kontinents, der in eine politische Erklärung gegossene Traum einer grenzenlosen Hochschullandschaft.

 

Aus der Sorbonne-Erklärung wurde der Bologna-Prozess, und irgendwo zwischen damals und heute ist bei einigen der Ursprung aus dem Blick geraten. „Bürokratisierung! Verschulung!“ rufen sie, sobald von Bachelor und Master die Rede ist. Wie viele es wirklich sind, ist kaum auszumachen, weil sie so laut schreien. Anstatt daran zu arbeiten, wie sich das Ideal aus seiner teilweise selbst verschuldeten kleinkrämerischen Umsetzung befreien lässt, träumen sie lieber ihren sehr deutschen Traum vom guten alten Diplom.

 

Und sie finden Verbündete. Im März haben sechs von 16 Ministerpräsidenten in einer Protokollerklärung ihre „Erwartung“ geäußert, die Wissenschaftsminister müssten „eine für alle Länder tragfähige Lösung zur Anerkennung des Diploms“ finden. Gemeint waren nicht etwa die Abschlüsse von einst, sondern die zum Teil erst kürzlich eingerichteten neuen Diplom-Studiengänge. >>



>> Ja, die gibt es. In mehreren Ländern. Doch während die meisten Wissenschaftsminister dazu vornehm schweigen, rühmte sich einer von ihnen jahrelang dafür, die Studienreform rundheraus abzulehnen. Die Rede ist von Mathias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern. Für seinen Kampf kaperte er die aus anderen Gründen durch ein Verfassungsgerichtsurteil ausgelösten Verhandlungen um einen neuen Staatsvertrag zur Akkreditierung von Studiengängen. Er wollte eine Grundsatzentscheidung, dass die alten Studiengänge genauso willkommen sind wie die neuen. Ein Signal an all jene, die sich eigentlich  auch die Vergangenheit zurückwünschen.

 

Als seine Ministerkollegen ihn ausbremsten, wechselte er, inzwischen Finanzminister geworden, die Ebene und zog nicht nur den eigenen inhaltlich ahnungslosen Regierungschef, sondern fünf weitere Ministerpräsidenten auf seine Seite. Die Diplom-Anerkennung, fordern die sechs, soll rein in die sogenannte Musterrechtsverordnung zum Staatsvertrag. Das Erpressungspotenzial ist groß: Der Vertrag soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

 

Das Problem ist nicht ein Politiker mit skurrilem Diplom-Faible. Das Problem ist, wenn deshalb 16 Ministerialapparate neun Monate lang nicht in der Lage sind, sich auf eine gemeinsame Position zur europäischen Studienreform zu einigen. Am 7. Dezember kommt es bei der Kultusministerkonferenz zum Show-Down. Dann sollen die Minister selbst entscheiden.

 

Vielleicht ist es in Zeiten von Brexit und Anti-EU-Populismus nötig, sich auch in der Hochschulpolitik an die europäischen Ideale zu erinnern. Und wenn einige von jenen, die am 7. Dezember zusammensitzen, das Wort „Bologna“ nicht mögen, sollten sie an die Sorbonne denken. Und was die Erklärung von damals mit ihnen heute zu tun hat.

 

Dieser Beitrag erschien heute zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im Tagesspiegel.


Immer Ärger mit der Akkreditierung

Alles begann im März 2016, als eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt wurde. Die geltenden Regelungen zur Akkreditierung, so die Richter, seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

 

Dabei ging es ihnen nicht um Bologna, die neuen Studiengänge oder die Akkreditierung an sich – sondern um die Administration dieser hoheitlichen Aufgabe durch eine Behörde, die a) Stiftung des öffentlichen Rechts nur eines Bundeslandes (Nordrhein-Westfalen) war und b) die Akkreditierungsentscheidung dann auch noch an privatrechtlich organisierte Agenturen delegierte. Nicht einmal gegen die Beteiligung der Agenturen an der externen Qualitätssicherung sei im Prinzip etwas einzuwenden – nur müsse die gesetzlich ausreichend begründet und verankert werden, genauso wie die Bewertungskriterien, Verfahren und Organisation der Akkreditierung. 

 

Bis Ende 2017 gaben die Richter den Ländern Zeit, und schon im März 2016 prophezeite ich: "Das wird ein Spaß." Denn in allen Ländern, nicht nur in NRW, mussten nach der Entscheidung die diesbezüglichen Gesetze neu formuliert und idealerweise über länderübergreifende Vereinbarungen aufeinander bezogen werden. Schnell einigten sich die Wissenschaftsminister in der Kultusministerkonferenz (KMK) darauf, einen Staatsvertrag zur Akkreditierung zu schließen. Doch dann begann das Hickhack, vor allem ausgelöst durch Mecklenburg-Vorpommerns damaligen Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD), der – siehe oben – eine Gelegenheit erkannte, Bologna nochmal neu aufzurollen.

 

Am Ende setzten sich die 15 anderen Länder durch und der Staatsvertrag wurde vereinbart, es war allerdings ein unvollständiger Sieg: Es fehlte noch die Musterrechtsverordnung, also das Kleingedruckte zum

 Vertrag. Und außerdem gaben sechs Ministerpräsidenten bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages im März 2017 besagtes Minderheitenvotum zum Diplom ab. Weitere sechs Monate mühsamen Verhandelns später stand die Musterrechtsverordnung, doch blieben ein Streitpunkt und eine Überraschung. Der Streitpunkt war die Diplomfrage. Vier mögliche Lösungen haben die Ministerialbeamten ihren Ministern für die KMK-Sitzung am 6. Dezember aufgeschrieben, einigen konnten sich selbst die Staatssekretäre dazu nicht. 

 

Die Überraschung war die Pflicht zu einer Lehrverfassung, die die Beamten in den Entwurf der Musterrechtsverordnung geschrieben hatten. Die Lehrverfassung ist eine Idee des Wissenschaftsrates und würde, richtig angewendet, einen entscheidenden Schritt zur mehr Anerkennung exzellenter Hochschullehre bedeuten. Doch auf den letzten Metern sorgten die Hochschulen dafür, dass die Lehrverfassung wieder aus der Verordnung kippte. Schade. Eine ähnliche Erregung der Hochschulen bei dem Diplom-Thema blieb hingegen aus, Mecklenburg-Vorpommern kann sich weiter seine Sondernummer erlauben.

 

Und was ist, wenn auch die Minister sich nicht einig werden? Der Staatsvertrag würde trotzdem zum 1. Januar 2018 in Kraft treten, und theoretisch könnte dann jedes Land separat definieren, wie es den Staatsvertrag in konkrete Anwendungsregeln umzusetzen gedenkt. Womit das Diplom- und Akkreditierungschaos perfekt wäre. Wahrscheinlicher ist, dass dann 15 Länder gleichlautende Verordnungen erlassen – und Mecklenburg-Vorpommern außen vor steht. Womöglich ist das die einzige Variante, die am Ende den Nordosten zur Vernunft bringen könnte. Eine herbe Niederlage für die Wissenschaftspolitik und die Kultusministerkonferenz wäre allerdings auch diese Notlösung.


Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:54)

    1