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Die Suche nach der neuen NC-Formel

Nach dem Medizin-Urteil diskutieren die Kultusminister über die Zukunft der Zulassungsverfahren. Zwei Knackpunkte werden die Verhandlungen bestimmen.

Foto: Musterbescheid auf der Website von hochschulstart.de
Foto: Musterbescheid auf der Website von hochschulstart.de

DER ZEITPLAN IST ehrgeizig. Bis Mai sollen die Wissenschaftsministerien der Länder für ihre Chefs die Grundzüge eines neuen Staatsvertrages zur Medizin-Studienplatzvergabe erarbeiten. Beine macht ihnen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das kurz vor Weihnachten die bisherigen Regelungen für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.

 

Zwei Knackpunkte werden die Verhandlungen bestimmen. Nummer eins: die Wartezeitquote. Bislang gehen 20 Prozent der Studienplätze an die Bewerber, die am meisten Geduld hatten. Konkret: bis zu 15 Semester Geduld. Zu lang, maximal acht Semester sind zumutbar, sagen die Richter. Klingt einleuchtend. Doch was wird aus all jenen, die bei Inkrafttreten der Reform schon jenseits der acht Semester sind? Fliegen die raus, und zwar ohne Studienplatz? >>



>> Neben derlei persönlichen Sorgen haben die Mitglieder der Kultusministerkonferenz (KMK) über eine zweite Weichenstellung zu befinden, die weit über das Fach Medizin hinausweist: Wird jetzt die Abiturnote, der klassische NC, entwertet? Die Verfassungsrichter hatten dem Bildungsföderalismus eine gehörige Ohrfeige verpasst, als sie befanden: Die Abschlussniveaus sind mittlerweile von Land zu Land so unterschiedlich, dass die Durchschnittszensur allein keinesfalls mehr maßgeblich über Hochschulkarrieren entscheiden darf.

 

Für viele Experten lautet die Antwort: Standardisierte, studienganggenaue Eignungstests. Sie seien aus „wissenschaftlichen und pragmatischen Gründen“ als Ergänzung zum Abischnitt zu empfehlen, da sie die Nachteile von Schulnoten nicht aufwiesen, sagt zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und appelliert an Bund Länder: Macht es – und macht es richtig. Gründet jetzt eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung, die die dafür nötigen Tests entwickelt.

 

Es brächte einen enormen Fortschritt für die Bildungsgerechtigkeit, wenn nicht mehr das Zertifikat in den Händen der Bewerber die entscheidende Eintrittskarte für NC-Fächer wäre, sondern auch das, was sie tatsächlich an Fähigkeiten mitbringen. Natürlich nur, wenn die nötigen Tests die Bewerber nichts kosten und so konzipiert werden, dass übermäßiges Pauken oder gar bezahlte Vorbereitungskurse ihr Ergebnis unzulässig verzerren. Was bei guten Eignungstests aber ja gerade der Clou ist.

 

Wird sie kommen, die große NC-Zeitenwende? Wohl nicht. Vor allem die Schulminister machen Druck in der KMK, um genau das zu verhindern. Aber wie wäre es, wenn – unbeschadet weiterer Kriterien – künftig beides obligatorisch wäre und gleich viel zählen würde: die Abinote und Eignungstest? Jetzt ist das Verhandlungsgeschick der Wissenschaftsminister gefragt. 

 

Dieser Kommentar erschien heute zuerst in den ZEITChancen.



Was Fakultäten und Studierendenvertreter wollen

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat zusammen mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) als Konsequenz aus dem NC-Urteil die komplette Abschaffung der Wartezeitquote gefordert. Die Frage, was mit den bereits seit Jahren Wartenden passiert, wäre allerdings auch damit nicht beantwortet.

 

Darüber hinaus schlagen MFT und bmvd ein Auswahlverfahren vor, das die Abiturnote, die Ergebnisse eines medizinspezifischen Studierfähigkeitstests, das soziale

Urteilsvermögen der Bewerber sowie ihre berufspraktischen Erfahrungen "in gleicher Gewichtung" miteinbezieht – "und zwar bundesweit einheitlich". Nach Abzug der Vorabquote unter anderem für die Härtefälle solle die Hälfte der Studienplätze bundesweit zentral vergeben werden, die zweite Hälfte sollten die Hochschulen selbst besetzen, sagen MFT und bmvd.  Das Auswahlverfahren der Hochschulen solle dem bundeseinheitlichen entsprechen, könne aber durch ortsabhängige individuelle Tests und Interviews ergänzt werden.  


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